Frick Bruno · Ständerat · 2003-03-13
Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-03-13
Wortprotokoll
Artikel 13 ist in der Gesetzesabfolge die Einstiegsbestimmung zu "managed-care", auch Netzwerke oder "réseaux" genannt. Die Bestimmungen setzen sich später in Artikel 35 Absatz 1bis, Artikel 64 Absätze 2 und 3 und in den Übergangsbestimmungen Absatz 1 fort.
Es geht der Kommission darum, Anreize für den Einstieg in ein günstigeres Medizinversorgungssystem zu schaffen. "Managed care" zeichnet sich durch zwei Elemente aus: Das erste ist die Budgetverantwortung des gesamten Netzwerkes, das zweite die limitierte Zahl der Leistungserbringer. Limitiert sind sie in der Zahl, aber nicht in der Qualität. Für jede Art der Versorgung sollen im Netzwerk ausreichend Leistungserbringer vorhanden sein. Die gesamte Leistungsabfolge soll in diesem Netzwerk vertreten sein - also vom Allgemeinpraktiker über den Spezialisten zur Spitalbehandlung bis zur Rehabilitationsklinik. Dadurch gelingt es, Pflege und Behandlung zu optimieren und Kosten zu dämpfen.
Unsere Kommission möchte mit den neuen Bestimmungen vermehrt Anreize für Leistungserbringer und Patienten schaffen. Leistungserbringer erhalten einen Anreiz, indem sie im Rahmen des Vertragsprinzipes bevorzugt behandelt werden. Patienten erhalten einen Anreiz, indem Franchise und Selbstbehalt bei jenen Patienten kleiner sind, welche von einem solchen Netzwerk Gebrauch machen. Heute beträgt die Franchise 230 Franken. Der Selbstbehalt soll nach Vorstellung der Kommission im Managed-Care-System 10 Prozent, höchstens aber 600 Franken betragen; wenn nicht von einem Netzwerk Gebrauch gemacht wird, beträgt der Selbstbehalt 20 Prozent, maximal 1200 Franken.
Nun, die Festsetzung der Franchise, des Grundselbstbehaltes, und des eigentlichen Selbstbehaltes in der Behandlung, liegt in der Kompetenz des Bundesrates. In den letzten Monaten haben wir, Herr Bundespräsident, von verschiedenen Diskussionen über eine Erhöhung von Franchise und Selbstbehalt gehört. Ich bitte, dass Sie sich noch kurz zur Frage äussern: Wie gedenkt der Bundesrat in nächster Zeit Franchise und Selbstbehalt festzulegen? Trifft es insbesondere zu, dass die Franchise auf 300 Franken erhöht werden soll? Und trifft es zu, dass der Selbstbehalt neu 750 Franken - bzw. 1500 Franken ausserhalb des Netzwerkes - betragen soll?