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Hegglin Peter · Ständerat · 2023-12-05

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-12-05

Wortprotokoll

Wir stehen am Übergang von einer besonderen Amtsdauer mit vielen unerwarteten Herausforderungen zu einer neuen Amtsdauer mit höchstwahrscheinlich nicht weniger schwierigen Aufgaben. Beschäftigen werden uns eine unterdurchschnittlich wachsende Wirtschaft, Sorgen um die Versorgungssicherheit bei wichtigen Gütern, wachsende Migrationsströme, Probleme in Energie- und Umweltthemen sowie die kriegerischen Herausforderungen und die Wiederaufbauhilfe in der Ukraine.

Heute beraten wir über die Ausgaben für das nächste Jahr und die finanziellen Aussichten bis ins Jahr 2027. In dieser Situation, glaube ich, sollten in der Eintretensdebatte ein paar strategische Überlegungen erlaubt sein. Unter Einschluss der Nachmeldungen beläuft sich das ordentliche Finanzierungsdefizit auf 478,8 Millionen Franken. Die Schuldenbremse lässt ein Defizit von 497,1 Millionen Franken zu. Damit besteht für das Parlament ein Spielraum von 18,3 Millionen Franken. Das ist wenig für ein in der Regel ausgabenfreundliches Parlament, aber doch mehr, als im[NB]ursprünglichen[NB]Budget[NB]vorgesehen[NB]war. Die Einnahmen steigen nur um 2,1 Prozent, die Ausgaben hingegen um 3,3 Prozent.

Dieser schuldenbremsenkonforme Voranschlag kam aber erst nach umfangreichen und schwierigen Bereinigungsmassnahmen in der Höhe von 2 Milliarden Franken zustande. Insgesamt erscheint der Voranschlag solide, [PAGE 1041] und[NB]es[NB]gibt[NB]wenig[NB]Anpassungsbedarf. Ich danke dem Bundesrat und der zuständigen Bundesrätin, dass sie sich mit Nachdruck für dieses schwer zu erreichende Ziel eingesetzt haben.

So wurde der Pflichtbeitrag für Horizon durch Übergangsmassnahmen ersetzt und gekürzt, der Wachstumspfad für die Armeeausgaben abgeflacht, die Kosten für die Ukraine-Flüchtlinge mit Status S als ausserordentlich verbucht und nicht zuletzt lineare Kürzungen von 2 Prozent vorgenommen. Fast alle Verwaltungsbereiche haben diese Kürzungen mitgetragen; ich danke auch hier den zuständigen Personen für ihr verantwortungsvolles Handeln. Ausnahmen sind das Bundesgericht, das Bundesverwaltungsgericht und auch die Parlamentsdienste; sie haben die Querschnittkürzung nicht mitgetragen. Weil aber Sparen alle betrifft, schlägt Ihnen die[NB]Finanzkommission auch in diesen Bereichen Kürzungen vor.

Die Finanzkommission beantragt eine Kürzung um 2 Prozent bei den Parlamentsdiensten, weil wir Vorbildcharakter haben. Die aktuellen Zahlen im Budget zeigen es: Es ist ja nicht so, dass in diesen Bereichen nichts wächst. Ich sehe, dass die Kosten für die Parlamentsdienste 2022 bei 66,6 Millionen Franken lagen, dass im Voranschlag 2024 dafür 75,1 Millionen Franken eingestellt sind und dass allein vom Voranschlag 2023 auf den Voranschlag 2024 ein Wachstum um fast 5 Millionen Franken vorgesehen ist. Klar, das ist begründet mit zusätzlichen Stellen, die die SPK beantragt hat, und auch mit zusätzlichen Stellen, die für die PUK anfallen. Auch bei den Räten gibt es von 2023 auf 2024 eine Kostensteigerung um rund 400[NB]000 Franken.

Das Wachstum der Kosten des Parlamentes ist bescheiden; hier kann ich die Ausführungen der Kommissionspräsidentin unterstützen. Unser Parlament ist nicht kostenintensiv, sondern eben auch sparsam. Trotzdem meinen wir in der Finanzkommission, dass es richtig ist, dass auch das Parlament die Sparübungen mitträgt. Zum Beispiel könnte man weniger zweitägige Fraktionssitzungen machen, oder man könnte weniger häufig auf weite Reisen gehen - daraus könnte auch ein Sparbeitrag resultieren.

Ähnliche Überlegungen haben wir auch bei den Gerichten angestellt. Klar, die Gerichte sind fachlich und sachlich unabhängig, das Parlament erlaubt sich nicht, ihnen reinzureden. Aber die Mittel stellen trotzdem wir bereit, indem wir jedes Jahr mit dem Voranschlag das Budget der Gerichte genehmigen.

So, wie wir es mitbekommen haben, hat das Bundesstrafgericht gesagt: Ja, wir tragen diese Kürzungen mit, wir helfen auch mit zu sparen. Das Bundesgericht und das Bundesverwaltungsgericht haben diesbezüglich die Sparübungen eben nicht mitgetragen. Ich bin überzeugt, dass es auch dort möglich ist, um 1,5 Prozent zu kürzen. Wir haben gesagt, dass wir die richterliche Unabhängigkeit achten, dass wir nicht wie bei den anderen Verwaltungseinheiten um 2 Prozent kürzen, dass wir uns ein bisschen zurückhalten. Deshalb sehen wir bei den Bundesgerichten, wie gesagt, eine Kürzung um 1,5 Prozent auf die ursprünglichen Voranschlagswerte für 2024 vor.

Das heisst aber nicht, dass wir den Bundesgerichten nicht zusätzliche Stellen geben. Es wurden uns Listen unterbreitet mit einem Stellenaufwuchs im Umfang von etwa dreissig Stellen für diese beiden Gerichte. Das ist nicht wenig, das ist doch eine respektable Zahl. Wenn ich die Falleingänge bei den Bundesgerichten über die letzten Jahre hinweg betrachte, dann sehe ich: Es ist nicht so, dass die Zahl der Eingänge stark zugenommen hätte; sie war in den vergangenen Jahren eher gleichbleibend oder sogar abnehmend.

Aufgrund dieser Überlegungen, glaube ich, ist es richtig, auch die Bundesgerichte die Sparmassnahmen mittragen zu lassen, ohne dass wir damit die richterliche Unabhängigkeit beeinträchtigen würden.

Ich komme zu den Querschnittkürzungen. Diese betreffen auch die ungebundenen Ausgaben, die etwa einen Drittel der Aufwände des Bundes ausmachen. Es betrifft also auch die Bildung, die Forschung, die Armee, die internationale Zusammenarbeit, die Agrarpolitik, den regionalen Personenverkehr, die Umwelt und die Kultur. Der Bundesrat nahm die Kürzungen auch in diesen Bereichen auf den ursprünglichen Planwerten für 2024 vor. Das hat zur Folge, dass es in den meisten Aufgabenbereichen trotzdem ein Wachstum der Ausgaben gibt - mit einer Ausnahme, das ist die Landwirtschaft. Der Aufwand für die Landwirtschaft ist seit langer Zeit gleich geblieben und wird mit dieser Querschnittkürzung dann im Vergleich zu den Vorjahresausgaben noch gekürzt. Es ist der einzige Bereich mit einer negativen Kostenentwicklung, auch über den gesamten Finanzplanhorizont hinweg. Die anderen Bereiche wachsen zwischen 2 und über 5 Prozent - 2 Prozent bei der Forschung und Bildung und über 5 Prozent bei der Armee. Dass unsere Kommission versuchte, im Agrarbereich die Vorjahreswerte einzusetzen, ist demzufolge, so glaube ich, nachvollziehbar. Nur bei den Direktzahlungen ist sie dann auf halbem Wege stehengeblieben.

Ich komme noch zum Personal. Auch dieses muss den engeren finanziellen Spielraum mittragen. Im Voranschlag ist nur ein Teuerungsausgleich von 1 Prozent eingestellt. Nun hat die Teuerung aber abgenommen: Bei den Beratungen lag sie bei etwa 1,7 Prozent, aktuell ist man bei 1,4 Prozent. Eingestellt ist 1 Prozent. Ich glaube, das ist verantwortbar. Der Bund hat sehr gute Anstellungsbedingungen, und die Löhne liegen, je nach Vergleich, beträchtlich höher als in der Privatwirtschaft und in anderen öffentlichen Institutionen. Angestellte bis zur Lohnklasse 11 erhalten zusätzlich eine Einmalzulage von 500 Franken. Ich gehe davon aus, dass uns der Bundesrat bei den genannten Eckwerten im nächsten Jahr keine Nachträge für zusätzliche Teuerungsausgleiche unterbreiten wird.

Wenn für den Voranschlag 2024 der eigene Verwaltungsbereich, das Personal und die ungebundenen Ausgaben zu den Einsparungen beitragen mussten, müssen im Finanzplanhorizont auch die gebundenen Ausgaben überprüft werden. Die entsprechenden Berichte und Beschlüsse muss der Bund in absehbarer Zeit in die Vernehmlassung geben, damit wir rechtzeitig darüber befinden können. Anstelle von schwierigen und langwierigen Sparübungen würde ich aber viel eher empfehlen, bei neuen Ausgaben und Aufgaben kritischer zu sein, also nicht alle Aufgaben zentral über den Bund zu erfüllen. Die Aufgabenerfüllung ist beim Bund nicht unbedingt besser. Wir haben sehr gut funktionierende föderale Strukturen mit Zuständigkeiten und eigener fiskalischer Kompetenz. Vertrauen wir den Kantonen und Gemeinden, dass sie die Aufgaben gut erfüllen. Zentralisieren wir nicht alle Aufgaben beim Bund. Seien wir also zurückhaltend bei neuen Bundesaufgaben. Ich glaube, das ist der grösste und der einfachste Sparbeitrag. Wenn wir doch eine neue Ausgabe beim Bund definieren, dann immer mit einer Gegenfinanzierung. Wenn wir uns an diese Vorgaben halten, dann sind, so meine ich, keine einnahmenseitigen Massnahmen notwendig - ich denke hier an neue Steuern oder Steuererhöhungen.

Noch eine Anmerkung zu den ausserordentlichen Ausgaben: Erfreulich ist, das möchte ich anmerken, dass der Rettungsschirm für die Axpo ausläuft. Offenbar haben sich die Bedingungen so weit verbessert, dass die Axpo nicht mehr darauf angewiesen ist. Dieser Ausstieg soll aber langfristig sein und nicht nur das Ziel haben, die einschränkenden Bestimmungen zu den Boni und Dividenden aufzuheben. Ich vertrete jetzt diesbezüglich die Haltung, dass diese Anpassung, also eine Reduktion um 4 Milliarden Franken bei den ausserordentlichen Ausgaben, in der nationalrätlichen Kommission, die anschliessend an unsere Beratungen tagt, vorberaten und dann im Nationalrat beschlossen werden soll. So kommt sie dann bei der Differenzbereinigung wieder zu uns, und wir können uns ihr dort anschliessen.

Weiter, so meine ich, darf man ebenfalls die Höhe des einmaligen Kapitalzuschusses an die SBB hinterfragen. Er steht mit 1,2 Milliarden Franken im Voranschlag und ist aufgrund von Motionen aus beiden Räten zustande gekommen. Die entsprechende Summe wurde unter dem Eindruck der Auswirkungen der Covid-Krise festgelegt.

Wenn diese beiden Massnahmen entsprechend umgesetzt werden, wird sich, so glaube ich, der ausserordentlich hohe Zahlungsbedarf entsprechend reduzieren.

Zum Schluss: Ich glaube, die Kommission hat auch massgehalten. Wir haben immer wieder auf die Einhaltung der [PAGE 1042] Schuldenbremse geachtet. Ich bin ja nicht Präsident der Kommission, sondern Mitglied. Die Einhaltung der Schuldenbremse möchte ich einfach als etwas Erfreuliches zur Kenntnis nehmen.

Ich empfehle Ihnen deshalb Eintreten und Zustimmung zu den Anträgen der Kommissionsmehrheit, ausser bei den Direktzahlungen. Dort würde ich empfehlen, der Minderheit zu folgen. Ebenfalls empfehle ich, auch noch den Einzelantrag Würth zu unterstützen. Dieser gibt uns einen grösseren finanziellen Spielraum.