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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2023-12-05

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2023-12-05

Wortprotokoll

Ich möchte Sie bitten, bei sämtlichen Positionen bei den Anträgen des Bundesrates zu bleiben. Der Bundesrat hat, um den Vorgaben der Schuldenbremse gerecht zu werden, über sämtliche Bereiche eine Querschnittkürzung von 2 Prozent für den Voranschlag 2024 entschieden.

Fairerweise muss man hier sagen, dass die Landwirtschaft der Bereich ist - wenn man ihn mit anderen Bereichen im Staat vergleicht -, der nicht gewachsen ist. Das ist tatsächlich so. Aber es ist so, dass man diese 2-Prozent-Querschnittkürzung auf alle Bereiche angewendet hat; die Ausgaben werden sicherlich nicht 2024, aber in den Folgejahren wieder wachsen. Das ist auch in den anderen Bereichen der Fall.

Nun, ich möchte Sie noch bitten, gut zu überlegen, wo Sie Aufstockungen wirklich für nötig befinden. Beispielsweise die Positionen 708.A231.0232, "Beihilfen Pflanzenbau", und 708.A231.0229, "Qualitäts- und Absatzförderung", hatten in der Rechnung 2022 Kreditreste von 11 bzw. 9 Prozent. Aus Sicht des Bundesrates kann man hier darauf verzichten, Aufstockungen vorzunehmen, weil bereits heute genügend Mittel zur Verfügung stehen, auch in den Kreditresten.

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