Gafner Andreas · Nationalrat · 2023-12-05
Gafner Andreas · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-12-05
Wortprotokoll
Als Landwirt und Bergbauer nehme ich hier Stellung zur Landschafts-Initiative.
Diese Initiative ist aus meiner Sicht inhaltlich kontraproduktiv und zudem völlig überflüssig, weil die aktuell geltenden Bestimmungen unserer Bundesverfassung - Artikel 75 - und insbesondere das erst kürzlich revidierte Raumplanungsgesetz die unbestrittenen und auch von mir unterstützten Zielsetzungen des haushälterischen Umgangs mit dem nicht vermehrbaren Gut Boden genügend berücksichtigen. Zudem wurde die neueste Revision des Raumplanungsgesetzes eben gerade in der Herbstsession verabschiedet; die Referendumsfrist läuft im Moment noch. Wer dem geltenden Artikel 75 unserer Bundesverfassung zustimmt, der muss für eine geordnete Besiedlung des Landes auch unseren Mitbürgern eine Entwicklungsmöglichkeit zugestehen, die ausserhalb der Bauzonen leben und wirtschaften. Deshalb müssen für die Gebäude ausserhalb der Bauzonen flexible Umnutzungs- und Ergänzungsmöglichkeiten zugestanden werden.
Der Raumplanungsartikel 75 Absatz 1 der Bundesverfassung lautet: "Der Bund legt Grundsätze der Raumplanung fest. Diese obliegt den Kantonen und dient der zweckmässigen und haushälterischen Nutzung des Bodens und der geordneten Besiedlung des Landes." Absatz 2 besagt: "Der Bund fördert und koordiniert die Bestrebungen der Kantone und arbeitet mit den Kantonen zusammen." In Absatz 3 heisst es: "Bund und Kantone berücksichtigen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben die Erfordernisse der Raumplanung."
Die im neuen Artikel 75c Absatz 1 der Bundesverfassung gemäss Initiativtext geforderte Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet ist in Artikel 75 der Bundesverfassung und im Raumplanungsgesetz schon lange verankert. Die Forderungen der Initiative gemäss Artikel 75c Absätze 2 bis 4 sind für mich inakzeptabel, unverhältnismässig und willkürlich. Die Landschafts-Initiative tangiert auch die in Artikel 26 der Bundesverfassung erwähnte Eigentumsgarantie. Die geforderten Eingriffe in die Eigentumsrechte der Grundbesitzer sind in keiner Weise verhältnismässig, sondern eher willkürlich.
Der Grundsatz der Subsidiarität, z.[NB]B. beim Entscheid, ob Umnutzungen, Ergänzungen zu bestehenden, aber nicht mehr landwirtschaftlich genutzten Gebäuden oder Gebäudeteilen sachdienlich und zulässig sind, wird missachtet. Diese Entscheide können nur nach Berücksichtigung der lokalen Begebenheiten, Bedürfnisse und Situation subsidiär durch die Gemeinden und Kantone gefällt werden. Dazu müssen die Gemeinden und Kantone genügend flexibel sein.
Zudem bewirkt die starre Vorgabe der Landschafts-Initiative, dass die Gebäudezahl im Nichtbaugebiet nicht verändert werden darf, einen Mehrbedarf in der Bauzone, weil sinnvolle Umnutzungen und Ergänzungen von bestehenden landwirtschaftlichen Gebäuden nicht möglich oder massiv administrativ erschwert werden. Das revidierte Raumplanungsgesetz bietet hier eine sinnvolle Flexibilität, womit sachdienliche Umnutzungen und Ergänzungen möglich sind.
Die Landschafts-Initiative ist nicht durchdacht und missachtet mit ihrer sturen Erschwerung von Umnutzungen und Ergänzungen von nicht mehr landwirtschaftlich genutzten Gebäuden auch den haushälterischen Umgang mit den Flächen in den Bau- und Gewerbezonen, weil dann verunmöglichte Umnutzungen zwangsläufig in die Bauzonen gedrängt werden.
Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang auch, dass dies nicht die erste Volksinitiative mit Landschaftsschutzzielen ist. Am 10.[NB]Februar 2019 wurde die Volksinitiative 17.063, "Zersiedelung stoppen - für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung (Zersiedelungs-Initiative)", mit rund 64 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt.
Wer mit unserem Boden haushälterisch umgehen will, lehnt die Initiative ab oder zieht sie zurück. Sie wirkt kontraproduktiv. Zudem ist äusserst fraglich, ob sie verfassungsmässig ist, weil sie Grundrechte und Grundsätze der Bundesverfassung missachtet. Das revidierte Raumplanungsgesetz ist die konstruktivere Lösung.
Lehnen Sie somit diese unnötige Initiative ab.