Rechsteiner Thomas · Nationalrat · 2023-12-05
Rechsteiner Thomas · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-12-05
Wortprotokoll
Einmal mehr beschäftigen wir uns heute mit einer Volksinitiative, die auf den ersten Blick sympathisch daherkommt und ein echtes Problem aufgreift. Wer in diesem Saal ist schon für die Verbauung und Verschandelung unserer Landschaft? Wohl niemand, nicht einmal die Vertreter der Bauwirtschaft. Trotzdem bitte ich Sie, im Einklang mit dem Bundesrat und der Mehrheit des Ständerates, die Landschafts-Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.
Weshalb? Meine drei Hauptargumente in Kürze:
1.[NB]Die Initiative ist unnötig. Wie bereits erwähnt, haben die Initianten ein berechtigtes Anliegen aufgegriffen. Bei der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet hat es noch Optimierungspotenzial, es gibt Unschärfen und Rechtsunsicherheit, der Vollzug ist schwierig. Nur hat das Parlament den Handlungsbedarf erkannt und ist den Initianten mit dem Beschluss der zweiten Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes in der vergangenen Herbstsession weit entgegengekommen. Es war eine langwierige und schwierige Übung, beide Räte haben lange um eine gute Lösung gerungen und schliesslich einen Kompromiss gefunden, der im Gegensatz zum Volksbegehren auch rasch umsetzbar ist. Deshalb braucht es die Initiative nicht mehr, sie rennt offene Türen ein.
2.[NB]Die Initiative ist unklar. Die Initiative ist zwar sehr restriktiv abgefasst. Sie will die Anzahl der Gebäude und die von ihnen beanspruchte Fläche im Nichtbaugebiet plafonieren. Die Grundsätze, mit denen die Neuerstellung von Bauten und Anlagen sowie die Änderung bestehender Bauten und Anlagen im Nichtbaugebiet beschränkt werden sollen, sind aber sehr allgemein gehalten. Eine Annahme der Initiative würde daher beim Bauen ausserhalb der Bauzonen eine erhebliche Rechtsunsicherheit zur Folge haben - vielleicht noch zur Freude der Juristen. Der vom Parlament beschlossene indirekte Gegenvorschlag ist diesbezüglich viel präziser und bringt rascher brauchbare Lösungen. Oder wollen wir im Falle einer Annahme der Initiative wirklich zurück auf Feld eins und nochmals von vorne beginnen? Ich will das sicher nicht.
3.[NB]Die vorliegende Landschafts-Initiative ist antiföderalistisch, denn sie schlägt alles über einen Leisten. Vergessen wir nicht, dass die Raumplanung gemäss unserer Bundesverfassung Sache der Kantone ist. Der Bund hat gemäss Artikel 75 nur die Kompetenz, die Grundsätze der Raumplanung festzulegen. Es ist Aufgabe und Kompetenz der Kantone, für eine zweckmässige und haushälterische Nutzung des Bodens und für eine geordnete Besiedlung des Landes zu sorgen.
Es sollte eigentlich auch den Initianten klar sein, dass die Voraussetzungen in städtischen Gebieten und zum Beispiel im Kanton Appenzell Innerrhoden mit seiner traditionellen Siedlungsstruktur nicht die gleichen sind. So hat die Stiftung für Landschaftsschutz das Innerrhoder Streusiedlungsgebiet im Jahre 2015 als Landschaft des Jahres mit dem Landschaftspreis ausgezeichnet. Es ist dort gelungen, das Leben, Wohnen und Arbeiten im Baugebiet und im Nichtbaugebiet so zu koordinieren, dass sowohl der Schutz der Landschaft als auch die Interessen der Wirtschaft berücksichtigt werden konnten. Ein Punkt war damals ausschlaggebend für die Preisverleihung, nämlich ein zusammen mit den Gemeinden, den Bau- und Heimatschutzkommissionen sowie dem Heimatschutz und den Grundeigentümern gestaltetes modellhaftes Engagement des Kantons für die Erhaltung und sorgfältige Weiterentwicklung der Streusiedlung.
Diese Prämissen könnten auch auf das Nichtbaugebiet im Rest der Schweiz angewandt werden. Dafür braucht es keine [PAGE 2203] zusätzlichen Gesetze oder Einschränkungen, sondern eine Übernahme von Verantwortung auf jeder Staatsebene.
Deshalb appelliere ich an Sie, diese unnötige, unklare und antiföderalistische Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen.