Stark Jakob · Ständerat · 2023-12-05
Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-12-05
Wortprotokoll
Bei den Direktzahlungen an die Landwirtschaft soll, so die Bundesrätin, keine Wachstumskürzung vorgenommen werden. Vielmehr ist es eine echte Kürzung. Das Zweite, das Sie einfach wissen müssen, ist, dass Direktzahlungen keine normale Sachausgabe sind. Direktzahlungen sind eigentlich Einkommen.
Ich möchte Ihnen vier Gründe nennen, weshalb die Minderheit beantragt, die Direktzahlungen auf dem Niveau des Jahres 2023 zu bewilligen. Damit käme es also nicht zu einem Zuwachs der Ausgaben, es würde einfach der Status quo beibehalten.
1.[NB]Die Ausgaben des Bundes für Landwirtschaft und Ernährung sind seit zwanzig Jahren konstant bei rund 3,7 Milliarden Franken. Es gibt hier kein Wachstum. Wie ich gesagt habe: Hier geht es darum, dass diese Kürzung eine echte Kürzung bedeuten würde und nicht eine Begrenzung von Wachstum.
2.[NB]Das landwirtschaftliche Einkommen ist halt immer noch sehr weit unter dem Vergleichseinkommen. Rechnet man den Stundenlohn aus, ergibt das einen Wert von rund 17 Franken pro Stunde. Zudem zeigt die Statistik, dass das landwirtschaftliche Einkommen 2022 um 1,3 Prozent zurückgegangen ist. Das ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die Produktionskosten mit der Inflation, mit der Teuerung eben, angestiegen sind.
3.[NB]Die Anforderungen an die landwirtschaftliche Produktion sind in den letzten Jahren gestiegen. Man erwartet mehr, dies in Bezug auf den Stickstoffeintrag, die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln usw. Die Anforderungen steigen. Die Bauernfamilien - das muss man anerkennen - konnten den Wert der landwirtschaftlichen Produktion trotz Rückgangs der Fläche und trotz höherer Produktionsanforderungen konstant halten.
4.[NB]Das ist für mich eigentlich das wichtigste Argument: Die Direktzahlungen sind kaum mit anderen Ausgaben zu vergleichen, weil sie direktes landwirtschaftliches Einkommen darstellen und sozusagen einer Lohnzahlung entsprechen. Wie Sie wissen, wird in sämtlichen Branchen in Zeiten von Teuerung ohne Weiteres ein Teuerungsausgleich gewährt. Mit dem vorliegenden Antrag der Kommissionsmehrheit wird auf einen Teuerungsausgleich verzichtet. Dass aber zusätzlich zum Verzicht auf einen Teuerungsausgleich noch eine Kürzung um 1 oder 2 Prozent erfolgen soll, ist eben nicht [PAGE 1055] nachvollziehbar. Das wäre meines Erachtens gegenüber der Landwirtschaft unverhältnismässig hart.
Ich bitte Sie deshalb, die Direktzahlungen auf dem Niveau von 2023 zu belassen und den Antrag der Minderheit zu unterstützen.