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David Eugen · Ständerat · 2003-03-13

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-03-13

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, hier der Minderheit zu folgen. Dieser Antrag entspricht dem, was der Nationalrat beschlossen hat. Es gibt einmal den finanziellen Grund, den der Kommissionspräsident angesprochen hat. Tatsächlich geht es hier um 250 Millionen Franken. Es geht insofern darum, ob diese 250 Millionen Franken vom Prämienzahler oder vom Steuerzahler beglichen werden sollen; das ist eigentlich die Frage. Wenn Sie der Mehrheit zustimmen, werden diese 250 Millionen Franken vom Prämienzahler bezahlt, wenn Sie mit der Minderheit stimmen, trifft es den Steuerzahler.

Ein zweiter Grund, weshalb mich die nationalrätliche Fassung überzeugt hat, ist aber das Abgrenzungskriterium. Kann es wirklich sein, dass die Tatsache, ob sich jemand eine Nacht im Spital aufhält oder nicht, entscheidend ist dafür, ob 50 oder 100 Prozent der Rechnung bezahlt werden müssen? Kann das wirklich sein? Denn die Spitalleistung hängt ja nicht davon ab, ob einer eine Nacht lang dort in einem Bett liegt; das ist wahrscheinlich der geringste Teil der Spitalleistung. Der eigentliche Faktor, der die Spitalleistung ausmacht, wirkt sich schon dort aus - das ist auch im Text des Nationalrates enthalten -, wo eine Spitalinfrastruktur eingesetzt wird. Das ist das sachgerechte Kriterium: Wo man mit einer Spitalinfrastruktur arbeitet, handelt es sich um eine stationäre Leistung, und wo das nicht der Fall ist, handelt es sich um eine ambulante Leistung. Aber der Gesichtspunkt, ob jetzt jemand übernachtet hat oder nicht, kann nach meiner Überzeugung nicht ausschlaggebend sein.

Es kommt natürlich noch dazu - das muss ich auch ganz offen sagen -, dass man mit der Lösung der Mehrheit die Tageskliniken signifikant schlechter stellt. Wir wissen alle, dass die Tageskliniken im stationären Bereich eine vernünftige Entwicklung sind. Man hemmt mit der von der Mehrheit beantragten Lösung diese Entwicklung in Richtung der Tageskliniken, weil diese Lösung für die Versicherer schlechter ist. Es ist für sie immer interessanter, Übernachtungen herbeizuführen und Leute in Spitäler mit Übernachtungen zu schicken, weil dann die Rechnung für sie geringer ausfällt. Das ist eine Wettbewerbsverzerrung, die ich für falsch halte. Ich gebe aber zu: Die Ursache dieser Verzerrung ist, dass wir nicht das monistische System haben. Weil Sie vorhin den Antrag der Minderheit Stähelin abgelehnt haben, ist es natürlich jetzt sehr wichtig, wie wir die Grenze zwischen diesen zwei Bereichen ziehen. Wir sollten sie möglichst so ziehen, dass Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden. Nach meiner Überzeugung wird letztlich die Lösung des Nationalrates der Sache gerechter - abgesehen von der finanziellen Komponente, was ich durchaus zugebe; die 250 Millionen Franken machen ein bis eineinhalb Prämienprozente aus. Deshalb habe ich diesen Minderheitsantrag gestellt.