Ettlin Erich · Ständerat · 2023-12-06
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-12-06
Wortprotokoll
Ich darf über die Beratung unserer Kommission zur Differenzbereinigung berichten. Ich mache zuerst noch zwei, drei generelle Ausführungen, bevor ich dann der Fahne entlanggehe. Die Fahne ist ja nicht so einfach verständlich; ich versuche dann, in den einzelnen Punkten unsere Beratung darzulegen bzw. jeweils die Mehrheitsmeinung aufzuzeigen. Wir haben ja nur in einem Punkt eine Minderheit.
Der Nationalrat hat in der vergangenen Herbstsession als Erstrat die erste Differenzbereinigung durchgeführt. Er ist[NB]insbesondere bei der gewichtigen Frage, ob die Langzeitpflege in die Efas-Vorlage aufzunehmen ist, dem Beschluss des Ständerates gefolgt. Beide Räte wollen die Pflege in der Efas-Vorlage integriert haben. Das ist so weit erfolgt; zum Grundsatzbeschluss des Einbezugs der Pflege liegen somit übereinstimmende Beschlüsse der beiden Räte vor. Bei einigen wesentlichen Themen - es sind deren fünf - bestehen noch Differenzen. Wir werden sie dann anhand der Fahne durchgehen.
Anders als der Ständerat hat der Nationalrat beschlossen, den Patientenbeitrag abzuschaffen und als Konsequenz den Kantonsbeitrag zu erhöhen; ich komme dann beim Kantonsbeitrag dazu. Er hat beschlossen, festzuschreiben, dass der Kantonsbeitrag periodisch überprüft wird. Er hat insbesondere auch beschlossen, das Inkrafttreten der Bestimmung zum Einbezug der Pflege von Bedingungen abhängig zu machen, nämlich vom Vorliegen von Tarifen für die Pflegeleistung und vor allem von der erfolgten Umsetzung der Pflege-Initiative. Weiter hat der Nationalrat redaktionelle Anpassungen vorgenommen. Differenzen gibt es noch bei den [PAGE 1076] Datenbedürfnissen der Kantone für die Rechnungskontrolle sowie bei der Vergütung für Vertragsspitäler. Ich denke, diese beiden Punkte sind sehr wichtig, vermutlich auch für den Erfolg der Vorlage im Parlament.
Weniger problematisch sind Anpassungen aufgrund des Abkommens mit dem Vereinigten Königreich. Die Folgen des Brexit sind auch für uns bei einer Vorlage wie der Efas spürbar. Wichtig ist, hier festzuhalten, dass der Ständerat bisher die Pflegeleistungskostenbeiträge der Pflegebedürftigen nicht behandelt hat; ich komme später darauf zurück. Er hat dies aufgrund der Differenz nachgeholt.
Ihre Kommission hat die Beratung am 7.[NB]November 2023 abgeschlossen, mit der Aussicht, die Vorlage in der Wintersession zu bereinigen - das ist so vorgesehen - und in die Schlussabstimmung zu bringen. Zwischen den Sitzungen vom 12.[NB]Oktober 2023 und vom 7.[NB]November 2023 haben wir von den Pflegeinstitutionen eine Stellungnahme zum zeitlichen Ablauf der Integration der Pflege eingeholt. Wir wollten von ihnen wissen, ob sie mit der Lösung, die der Ständerat vorgesehen hat, einverstanden sind.
Nachträglich zu unserer Beratung erlaube ich mir, als Berichterstatter noch etwas Generelles zu sagen: Sie haben zwei Informationen erhalten, wonach die Prämien mehr belastet würden. Wir haben uns in der gesamten Beratung von der Verwaltung sowohl in der nationalrätlichen als auch in der ständerätlichen Kommission immer auch aufzeigen lassen, ob die Auswirkungen von der Efas auf die Prämien so sind, wie wir sie vorgesehen haben. Es ist klar in diesem Bericht aufgezeigt worden: Mit der Efas gibt es keine Mehr-, sondern eine Minderbelastung der Prämienzahler. Bereits 2028 sollte es aufgrund der Berechnungen und Berichte der Verwaltung zu spürbaren Verminderungen der Prämienerhöhungen kommen, vor allem auch, weil die aufgelaufene Verlagerung von der Steuer- zur Prämienfinanzierung rückgängig gemacht wird. Langfristig sollte das - das haben wir uns auch immer aufzeigen lassen, das ist ja die Grundidee der Efas - zu mehr integrierter Versorgung und damit zu besserer Kosteneffizienz im Gesundheitswesen führen. Denn der Grundgedanke der Efas ist die Finanzierung aus einer Hand; es sollen nicht zwei Systeme betrieben werden. Das ist ja weiterhin die Grundidee, die wir verfolgen.
Dass die Kostenbeteiligung der Patienten in der Pflege und damit der Höchstbetrag aufgehoben werde, was auch behauptet wurde, stimmt nicht. Das Gegenteil ist der Fall. Ich werde es bei dieser Bestimmung aufzeigen. Diejenigen, die entsprechende Zuschriften verfasst haben, haben die Fahne nicht verstanden. Das ist nicht erstaunlich; die Fahne ist kompliziert. Ich versuche dann, sie für Sie Punkt für Punkt durchzugehen, damit wenigstens Sie die Fahne verstehen und hier nicht falsche Schlussfolgerungen ziehen. So viel zu diesen beiden Punkten.
Wir sind auf Seite 2 der Fahne. Der angesprochene Artikel 21 ist ein Element, bei dem es um den Datenaustausch zwischen den Kantonen und den Versicherern geht. Bei diesem Datenaustausch muss man zwei Elemente unterscheiden: Bei Artikel 21 geht es um die Daten, welche die Kantone für die Erfüllung ihrer Aufgaben nach KVG brauchen. Bei Artikel 60 - das werde ich dann dort erläutern - geht es um die Daten aus den Originalrechnungen, also darum, dass die Kantone auch die Originalrechnungen erhalten. Das werde ich bei Artikel 60 aufzeigen.
Bei Artikel 21 geht es nur darum, dass die Daten in aggregierter Form, so der Beschluss des Ständerates, an die Kantone gehen. Die Kantone können sie in Ausnahmefällen auch als Individualdaten erhalten. Das ist der Prozess, den man vereinbart hat. Also ist Artikel 21 in Kombination mit Artikel 60 anzusehen. Wir haben dem ganzen Konzept in der Kommission einstimmig zugestimmt. Die Kommission beantragt einstimmig, bei Artikel 21 und Artikel 60, in dem man den Rechnungsaustausch vorsieht, am Beschluss des Ständerates festzuhalten.
Vielleicht noch einen Zahlenkranz zum ganzen Thema: Heute haben die Kantone die Rechnungen, die sie für die Spitalfinanzierung erstellen. Die Kantone tragen ja heute 55 Prozent zur stationären Versorgung bei. Wenn jemand im Spital ist, zahlen die Kantone 55 und die Versicherer 45 Prozent. Wenn eine ambulante Versorgung stattfindet, zahlen die Kantone nichts. Neu zahlen die Kantone für alle Leistungen etwa 26 Prozent und die Versicherer den Rest. Heute verfügen die Kantone, weil sie nur für stationäre Leistungen bezahlen, auch nur über diese Rechnungen. Das entspricht etwa 1,3 Millionen Rechnungen pro Jahr. Wenn die ambulanten Leistungen dazukommen würden, dann wären das insgesamt etwa 130 Millionen Rechnungen pro Jahr. Das sind die Grössenordnungen, von denen wir hier sprechen: Wenn man den Kantonen neu auch die ambulanten Rechnungen schicken würde, dann kämen etwa 130 Millionen Rechnungen dazu. Darauf komme ich bei Artikel 60 nochmals zurück.
Bei Artikel 21 beantragt Ihnen die Kommission einstimmig, am Beschluss des Ständerates festzuhalten.