Ettlin Erich · Ständerat · 2023-12-06
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-12-06
Wortprotokoll
Das ist jetzt der Teil, in dem es indirekt um die Abschaffung des Patientenbeitrages geht. Sie sehen auf der Fahne: Der Ständerat hat in Absatz 3 vorgesehen, dass der Beitrag der Kantone 26,9 Prozent beträgt, dies aufgrund der Berechnungen, was es ausmachen würde, wenn die Kantone ambulant und stationär mitfinanzieren würden. Wir haben das in der letzten Beratung ja so beschlossen. Auch dem Anhang haben wir zugestimmt. Wir wissen, es gibt eine Phase von vier Jahren, in welcher der Prozentsatz angepasst wird, um sich langsam dem Ziel zu nähern; so weit also zu den 26,9 Prozent.
Jetzt sehen Sie: Der Nationalrat hat 28,6 Prozent beschlossen. Diese 28,6 Prozent sind notwendig, weil der Nationalrat in Artikel 60 Absatz 3 in Verbindung mit Artikel 64 Absätze 5bis, 5ter und 8 vorgesehen hat, dass die Patientinnen und Patienten, die heute für die Pflege bezahlen müssen, keinen Beitrag mehr leisten. Das soll durch die anderen Finanzierer bezahlt werden. Patientinnen und Patienten zahlen heute ungefähr 672 Millionen Franken. Einen Teil übernehmen die Kantone bereits heute über die Ergänzungsleistungen. Weil sich die Mehrkosten bei Abschaffung der Patientenbeiträge auf die Kantonsbeiträge auswirken würden, müsste man den Anteil auf 28,6 Prozent erhöhen.
Ihre Kommission empfiehlt Ihnen, beim Beschluss des Ständerates zu bleiben. Sie lehnt die Übernahme des Patientenbeitrages durch die Kantone mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. Die Kommission bleibt bei der ständerätlichen Lösung und beantragt Ihnen, dass die Beiträge der Patienten unverändert bleiben. Heute sind diese Beiträge bei 23 Franken gedeckelt. Die Pflegebedürftigen bezahlen für die Pflege also maximal 23 Franken pro Tag. Die Übernahme der Pflegeleistungen durch die Kantone würde zu einer Mehrbelastung von einer halben Milliarde Franken führen - eine Mehrbelastung von einer halben Milliarde Franken für die Kantone.
Dazu kommt, dass die Abschaffung des Patientenbeitrages für Pflegeleistungen primär denjenigen Versicherten nützen würde, welche in relativ guten Verhältnissen stehen und keinen Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben. Heute sind diejenigen, welche Ergänzungsleistungen haben, von den 23 Franken pro Tag nicht betroffen. Nur diejenigen, die keine Ergänzungsleistungen haben, bezahlen maximal 23 Franken. Diese Personen würden nun entlastet werden. Das sind die Leute, die über dem Ergänzungsleistungsminimum stehen. [PAGE 1078]
Wie gesagt, die Beteiligung der Versicherten ist heute auf höchstens 20 Prozent des höchsten Beitrages der OKP beschränkt, das sind aktuell 23 Franken pro Tag. Dieser Betrag ist vom Bundesrat gedeckelt, er kann sich aber verändern. Zusätzlich ist an die Pflegeleistung die ordentliche Kostenbeteiligung zu leisten. Man muss unterscheiden, ich sage es einfach der Klarheit halber: Für andere Leistungen, die auch mit einer Pflegebedürftigkeit zusammenhängen können, müssen die Versicherten weiterhin - auch mit der nationalrätlichen Lösung - selbst aufkommen. Das sind Betreuung, hauswirtschaftliche Leistungen und Pension im Pflegeheim. Es geht hier also nur um die Pflegeleistungen selbst und, wie gesagt, um eine Mehrbelastung von etwa einer halben Milliarde Franken für die Kantone.
Noch etwas zu den Äusserungen, die gemacht wurden, wonach klar sei, dass man im Rat - es wird nicht aufgezeigt, ob Nationalrat oder Ständerat - den Deckel von 23 Franken aufgehoben habe, was zu einer Mehrbelastung der Gepflegten führe: Das Gegenteil ist der Fall. Natürlich konnte man mit der Lösung des Nationalrates diesen Maximalbetrag aufheben, weil ja gar keine Beiträge mehr notwendig sind. Der Nationalrat hat es gesetzestechnisch so gemacht und wie folgt begründet: Da die Gepflegten keine Beiträge mehr leisten müssen, braucht es auch keinen Deckel. Im Schreiben, das wir erhalten haben, steht aber, der Deckel sei aufgehoben worden, was zu einer Mehrbelastung führe. Ich habe bei solchen Schreiben jeweils eine gewisse Bewunderung dafür, dass man die Chuzpe hat, so etwas zu schreiben. Vielleicht hat man es auch nicht verstanden; das könnte man noch nachvollziehen, denn die Fahne ist kompliziert. Also noch einmal: Die Limite von 23 Franken wird gemäss nationalrätlichem System aufgehoben, weil sie nicht notwendig ist, weil alle Leistungen von den Kantonen übernommen werden. Das führt aber zu einer Mehrbelastung der Kantone von einer halben Milliarde Franken.
Die ständerätliche Kommission empfiehlt Ihnen mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, festzuhalten. In der ständerätlichen Version bleiben die Beiträge und der Deckel von 23 Franken. Er wird sogar im Gesetz festgeschrieben. Er ist also sicherer als heute. Er gilt nur für die nächsten vier Jahre, aber er wird immerhin neu im Gesetz festgeschrieben. Danach liegt es am Bundesrat, die 23 Franken allenfalls nach oben anzupassen, wenn es denn notwendig sein sollte.
Insofern bitte ich Sie, hier bei Ihrer Kommission zu bleiben und die Differenz zum Nationalrat beizubehalten. Wir wollen nichts am geltenden System ändern. Das wäre, wie gesagt, auch nicht sinnvoll, weil diejenigen, die Ergänzungsleistungen beziehen, davon nichts spüren würden. Bevorzugt würden die Leute ohne Ergänzungsleistungen, also diejenigen, die es - ich sage das jetzt einmal so - gar nicht nötig haben.