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preparatory:AB 329835

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-12-06

Wortprotokoll

Hier haben wir einen Minderheitsantrag. Unbestritten ist, dass wir die Pflege in die Vorlage aufnehmen. Die Pflege kommt in die Efas-Vorlage. Die Frage war nur, ob die Pflege wie die generelle Kostenübernahme der ambulanten Leistungen gleich in die Vorlage kommt. Wir haben in der Kommission immer gesagt, dass bei der Pflege eine einheitliche Tarifierung möglich sein muss. Die Kosten müssen transparent ausgewiesen sein, und sie müssen vergleichbar sein. Erst wenn das gegeben ist, können wir die Pflege übernehmen.

Ich habe am Anfang darauf hingewiesen, dass der Nationalrat noch weitere Bedingungen setzen möchte. Der Ständerat hat eigentlich ein einfaches Konzept. Wir haben uns aber teilweise dem Nationalrat angenähert; das können Sie der Fahne entnehmen. Ihre Kommission will mit 10 zu 1 Stimmen bei 0 Enthaltungen - es gibt eine Minderheit Hegglin Peter; Herr Hegglin wird sich noch dazu äussern -, dass die Pflege nach sieben Jahren zwingend einbezogen wird. Bei der nationalrätlichen Variante erfolgt der Einbezug frühestens nach sieben Jahren; hier soll die Umsetzung der Pflege-Initiative abgewartet werden. Wir haben gesagt, das gehe nicht, das sei gesetzestechnisch falsch und gar nicht machbar. Denn den Moment, in dem die Pflege-Initiative umgesetzt ist, kann man ja gar nicht erfassen.

Zudem sind die Kantone für die Umsetzung der Pflege-Initiative verantwortlich. Wir erlassen Bundesgesetze und nicht kantonale Gesetze. Wir müssten also abwarten, bis der letzte Kanton, und irgendeinen letzten gibt es immer, die Initiative umgesetzt hat. Ob das dann wirklich einer Umsetzung der Pflege-Initiative entspricht, wissen wir nicht. Ehrlich gesagt, würde die Bedingung des Nationalrates dazu führen, dass die Pflege bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag nicht übernommen wird. Deshalb haben wir gesagt, nein, wir wollen diese sieben Jahre.

Wir haben eine Massnahme des Nationalrates übernommen: Wir haben, wie der Nationalrat auch, verlangt, dass nach drei Jahren ein einheitliches Rechnungssystem bei den Pflegeinstitutionen, d.[NB]h. Spitex, Pflegeheime usw., bestehen muss. Deshalb haben wir in der Kommission eine Zusatzschlaufe gemacht. Wir haben zwischen Oktober und November die Pflegeinstitutionen angefragt, ob sie sich bewusst sind, was das heisst, und ob sie es schaffen, nach drei Jahren ein einheitliches Rechnungssystem zu haben. Da war die Rückmeldung, dass das geht.

Deshalb haben wir das übernommen. Nach drei Jahren wird es ein einheitliches System geben, und nach sieben Jahren werden dann, davon geht die Mehrheit Ihrer Kommission aus, die Zahlen vergleichbar sein: Es gibt ein einheitliches System nach drei Jahren, dann hat man vier Jahre Zeit, sodass die Pflege nach sieben Jahren fix übernommen wird. Dass die Pflegeinstitutionen damit rechnen können, nach sieben Jahren aufgenommen zu werden, gibt ihnen eine gewisse Sicherheit.

Die Minderheit will aufzeigen, dass da weitere Bedingungen notwendig seien. Immerhin haben wir uns damit auseinandergesetzt, ob es nach sieben Jahren noch weitere Bedingungen braucht. Die Mehrheit ist der Meinung, es sei klar, dass diese Leistungen nach sieben Jahren vergleichbar sein werden. Wir gehen davon aus, dass die Kriterien nach sieben Jahren erfüllt und vergleichbar sein werden. Die Tarifumsetzung wird gemacht sein. Die Minderheit möchte hier aber noch eine Bedingung setzen.

Insofern bitte ich Sie, im Sinne der Mehrheit der Kommission, hier die klare Zahl von sieben Jahren vorzugeben. Die Voraussetzungen sind so bestimmt, wie wir es aufgezeigt haben.

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