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Giacometti Anna · Nationalrat · 2023-12-07

Giacometti Anna · Nationalrat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2023-12-07

Wortprotokoll

Wir beraten ab heute als Zweitrat den Voranschlag 2024 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2025-2027 sowie den Nachtrag[NB]II zum Voranschlag 2023. Die Finanzkommission des Nationalrates tagte zu diesen Geschäften am 19.[NB]Oktober und, nach den Vorberatungen in den vier Subkommissionen, vom 20.[NB]bis 22.[NB]November 2023. Wie Herr Kollege Nicolet bereits erwähnt hat, werde ich in der heutigen allgemeinen Aussprache die Erwägungen der Kommission über den Nachtrag[NB]II zum Voranschlag 2023 sowie über den Finanzplan 2025-2027 erläutern.

Ich beginne mit dem Nachtrag II zum Voranschlag 2023: Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15.[NB]September den zweiten ordentlichen Nachtrag zum Budget 2023 verabschiedet und unterbreitet dem Parlament 13 schuldenbremsenkonforme Nachtragskredite in der Höhe von insgesamt 241,1 Millionen Franken. Sie entfallen auf laufende Ausgaben und Investitionen.

Bei den Investitionen handelt es sich um die Beschaffung eines neuen Flugzeuges für den Lufttransport. Das VBS hatte dem Bundesrat bereits im letzten Jahr einen Beschaffungsantrag für zwei neue Staatsflugzeuge gestellt. Aufgrund der angespannten Finanzlage wurde diese Beschaffung vertagt, im Wissen darum, dass aus Sicherheitsgründen ein neuer Antrag folgen könnte. Aufgrund der Störungsanfälligkeit der heutigen Flugzeuge hat sich der Bundesrat nun für eine rasche Ersatzbeschaffung entschieden. Der Lufttransportdienst des Bundes erbringt verschiedene Leistungen, zum Beispiel Lufttransporte von Magistratspersonen und Verhandlungsdelegationen, aber auch Soforthilfe bei Umweltkatastrophen oder humanitären Notlagen sowie Unterstützung von Schweizer Botschaften im Ausland. Der Bundesrat schlägt dem Parlament vor, vorläufig nur eines der beiden Flugzeuge dieser Flotte zu ersetzen. Die Kosten für die Beschaffung einer Bombardier Global 7500 belaufen sich auf 103,2 Millionen Franken. Der Kaufpreis soll vollumfänglich im Rechnungsjahr 2023 beglichen werden.

Ich komme zu den weiteren Nachtragskrediten: Die Asylgesuchszahlen steigen weiter, und somit ist auch der Bedarf an Betten gegeben. Gegenüber der Berechnung für den Nachtrag Ib rechnet der Bund mit einer Erhöhung des Bedarfs um 1000 Betten. Die Mehrkosten aus dem Betrieb dieser zusätzlichen Betten belaufen sich im laufenden Jahr auf 33,5 Millionen Franken. Insgesamt wird für die Betriebsausgaben der Bundesasylzentren ein Nachtragskredit von 51,5 Millionen Franken beantragt.

Der Beitrag an den IKRK-Hauptsitz soll um 50 Millionen Franken erhöht werden, dies aufgrund der wachsenden Nachfrage nach humanitärer Hilfe in den letzten Jahren. Der Krieg in der Ukraine hat den Ressourcenbedarf zusätzlich verstärkt. Das IKRK musste einen Sanierungsplan starten. Um die Existenz der Organisation zu sichern, hat der Bundesrat einen einmaligen Beitrag von 50 Millionen Franken gesprochen. Mit diesem beantragten Nachtragskredit wird auch eine Erhöhung des Verpflichtungskredits notwendig.

Für die Covid-19-Bürgschaften wird ein Nachtragskredit von 13 Millionen Franken beantragt. Der Bund ist gesetzlich verpflichtet, die Verwaltungskosten der Bürgschaftsorganisationen für die Covid-19-Solidaritätsbürgschaftskredite zu übernehmen. Aufgrund der höheren Zahl von Missbrauchsfällen [PAGE 2221] sind die Verwaltungskosten im Jahr 2023 höher als budgetiert.

Kleinere Nachtragskredite des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten betreffen die Entwicklungszusammenarbeit im Bereich der Prävention und Bewältigung von Pandemien sowie die Erhöhung der Pflichtbeiträge an den Europarat, weil Russland aus dem Europarat ausgeschlossen wurde.

Vom Eidgenössischen Departement des Innern werden zwei Nachtragskredite beantragt: der eine zuhanden der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht für eine Schadenersatzzahlung an die Hirzel-Callegari-Stiftung, der andere zuhanden der Schweizer Filmförderung.

Das Eidgenössische Finanzdepartement beantragt zwei Nachtragskredite beim "Funktionsaufwand (Globalbudget)", zum einen zugunsten der Position 602.A200.0001, der Zentralen Ausgleichsstelle in Genf, zum andern zugunsten der Position 605.A200.0001, der Eidgenössischen Steuerverwaltung.

Weitere Nachtragskredite betreffen das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung, namentlich das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation. Es handelt sich dabei um 3,5 Millionen Franken für die Position "Internationale Mobilität Bildung" und um rund 2,8 Millionen Franken für das Europäische Laboratorium für Teilchenphysik (Cern). Für das Information Service Center WBF wird ein Nachtragskredit für nicht geplante Kosten in Höhe von 1,71 Millionen Franken benötigt.

Die bestehenden Verpflichtungskredite für die Positionen "Internationale humanitäre Hilfe 2021-2024" und "Internationale Mobilität Bildung" sollen um 50 Millionen Franken bzw. 2,4 Millionen Franken erhöht werden. Die für die humanitäre Hilfe beantragte Aufstockung ist der Ausgabenbremse unterstellt. Des Weiteren werden drei neue Verpflichtungskredite beantragt, welche nicht der Ausgabenbremse unterstellt sind.

Zu den Nachtragskrediten in den Sonderrechnungen: Mit zwei separaten Bundesbeschlüssen werden dem Parlament Aufstockungen um 83,3 Millionen Franken beim Bahninfrastrukturfonds und um 146,2 Millionen Franken für den Betrieb, Ausbau und Unterhalt der Nationalstrassen unterbreitet.

Beim Bundesamt für Umwelt schlägt Ihnen Ihre Finanzkommission mit 20 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung eine Aufstockung um 3 Millionen Franken für Herdenschutzmassnahmen vor.

Ein Antrag auf Verdoppelung des Unterstützungsbeitrags an das IKRK wurde mit 16 zu 8 Stimmen abgelehnt. Ein Kürzungsantrag bei den Betriebsausgaben der Bundesasylzentren scheiterte mit 17 zu 7 Stimmen. Ein Antrag auf Streichung der Filmförderung wurde mit 18 zu 7 Stimmen abgelehnt.

Mit Schreiben vom[NB]1.[NB]November 2023 hat der Bundesrat den Finanzkommissionen noch eine Nachmeldung zum Nachtrag[NB]II unterbreitet. Es geht dabei um einen dringlichen Nachtrag im Umfang von 86 Millionen Franken. Dieser Betrag soll es unserem Land ermöglichen, auf die Folgen des Konfliktes im Nahen Osten zu reagieren und zusätzliche Mittel für die Hilfe vor Ort bereitzustellen. Die humanitären Mittel sind aufgrund der diesjährigen Katastrophen - Erdbeben, Überschwemmungen in mehreren Ländern und die weltweite Hungerkrise - fast vollständig ausgeschöpft. Die Finanzdelegation hat diesen dringlichen Nachtrag am 7.[NB]November 2023 bewilligt. Der Kredit für die humanitäre Hilfe in Israel, im besetzten palästinensischen Gebiet und in deren Nachbarländern war in der Kommission unbestritten. Die Finanzdelegation hat bereits Vorschüsse in Höhe von insgesamt 248 Millionen Franken freigegeben.

Ihre Finanzkommission hat dem angepassten Bundesbeschluss Ia über den Nachtrag II zum Voranschlag 2023 sowie dem Bundesbeschluss Ib über die Planungsgrössen jeweils mit 19 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt. Der Bundesbeschluss II über die Entnahmen aus dem Bahninfrastrukturfonds für das Jahr 2023 ist einstimmig angenommen worden. Dem Bundesbeschluss III für die Entnahmen aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds ist mit 24 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt worden.

Ich komme nun zum Finanzplan 2025-2027. Für die Finanzplanjahre 2025 bis 2027 geht der Bundesrat aus heutiger Sicht und gestützt auf die Mittelfristprognosen des Staatssekretariats für Wirtschaft von strukturellen Finanzierungsdefiziten von bis zu 1,2 Milliarden Franken aus, dies trotz den vorgeschlagenen Entlastungen ab 2025. Dazu gehören unter anderem ein reduziertes Wachstum der Armeeausgaben, die Automobilsteuer auf Elektrofahrzeuge, Kürzungen bei der Arbeitslosenversicherung sowie die Senkung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer in Verbindung mit der Krippenfinanzierung.

Ihre Finanzkommission hat am 7.[NB]September ein Postulat für eine bessere Aufgabenteilung zwischen dem Bund und den Kantonen eingereicht.

Der Finanzplan für die Jahre 2025 bis 2027 wird vom Parlament zur Kenntnis genommen, es gibt keine Gesamtabstimmung über den entsprechenden Bundesbeschluss. Ich bedanke mich heute schon im Namen der Finanzkommission beim Bundesrat, insbesondere bei Frau Bundesrätin Karin Keller-Sutter, bei der gesamten Bundesverwaltung und speziell beim Sekretariat der Finanzkommission für die ausgezeichnete Zusammenarbeit.