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Rösti Albert · Bundesrat · 2023-12-07

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-12-07

Wortprotokoll

Gerne auch meinerseits ein paar einleitende Worte zur Einbettung dieses Kapitels: Eine Sanierungspflicht für alle Kinderspielplätze wäre aus Sicht des Bundesrates nicht verhältnismässig. Die öffentliche Hand soll jedoch ihre Verantwortung zum Schutz der Gesundheit von Kleinkindern wahrnehmen. Deshalb soll es für öffentliche Plätze eine Sanierungspflicht geben, Private würden hingegen nicht zu Sanierungen verpflichtet. Das ist hier ganz wichtig. Die Öffentlichkeit würde also mit der Lösung des Bundesrates verpflichtet, Private nicht. Bei Privaten würde nur festgelegt, dass sie bei Sanierungen durch den Bund bzw. durch den Vasa-Fonds unterstützt werden könnten.

Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen bilden ein umfassendes Konzept. Es schützt die Gesundheit der Kinder effizient. Die Kantone haben dieses Konzept mitentwickelt und begrüsst. Die Streichung von Teilen dieses Konzepts würde dazu führen, dass die Kantone weiterhin aus unserer Sicht vollzugsuntaugliche Nutzungseinschränkungen erlassen müssten.

Es gilt hier, abzuwägen, ob man entweder gemäss Antrag der Minderheit Stark Buchstabe b oder gemäss Mehrheit der Kommission Absatz 1bis streichen will. Die Frage ist letztlich, ob wir wollen, dass die Kantone dazu verpflichtet werden, dort Nutzungseinschränkungen zu tätigen, wo Belastungen bestehen. Das müssen sie, denn natürlich gilt bei Kinderspielplätzen oder privaten Hausgärten weiterhin der Regelungsbereich der Verordnung über Belastungen des Bodens. Sie haben hier eine Pflicht zum Schutz der Kinder, auch wenn bis jetzt glücklicherweise nichts passiert ist bzw. uns keine konkreten Fälle vorliegen. Aber diese Verordnung gilt, und deshalb besteht hier auch eine entsprechende Verantwortung.

Die Lösung des Bundesrates ist die: Damit diese Verantwortung im öffentlichen Bereich vollzugstauglich wahrgenommen werden kann, soll mit Beiträgen aus dem Vasa-Fonds saniert werden können. Private sollen wählen können. Sie können sagen, ja gut, wenn über Jahre eine Belastung besteht, dann muss halt deklariert werden, dass dort nicht gespielt werden soll. Oder sie sanieren eben selbst. Damit tragen sie weitgehend auch die Kosten; es ist ein Subsidiaritätsprinzip, aber der Kanton kann hier mithelfen. Ich denke, wir sind hier nicht unverhältnismässig unterwegs. Wir sprechen von einem Zeitraum bis 2060, das ist ein sehr langer Zeitraum, und es ist ein Betrag von 20 bis 30 Millionen Franken. Wir haben ihn nicht genau abgeschätzt, aber schätzen ihn in diesem Bereich. Der Vasa-Fonds-Bestand ist natürlich weit höher, etwa um das Zehnfache höher. Das zur Grundkonzeption.

Nun zu den einzelnen Anträgen: Artikel 32c Absatz 1 wird neu formuliert und ergänzt. Öffentliche Kinderspielplätze und Grünflächen, deren Böden belastet sind, werden neu der Altlasten-Verordnung unterstellt und sollen unter bestimmten Voraussetzungen saniert werden müssen. Der Wechsel in den Geltungsbereich der Altlasten-Verordnung ermöglicht es, die Sanierungen mit Mitteln aus dem Vasa-Altlastenfonds zu unterstützen. Die Minderheit Stark will das, wie gesagt, nicht machen. Damit würden diese im Regelungsbereich der Verordnung über Belastungen des Bodens verbleiben.

Wenn Sie der Minderheit Stark zustimmen, stimmen Sie einem Konzept zu. Wenn man Artikel 32c Absatz 1 Buchstabe b streicht, wären automatisch auch die Artikel 32ebis Absatz 6 und 32eter Absatz 1 Buchstabe e betroffen. Mit Artikel 32ebis Absatz 6 sollen neu Vasa-Abgeltungen an die Untersuchung und Sanierung der öffentlichen Kinderspielplätze entrichtet werden. Mit der Streichung von Buchstabe b in Artikel 32c Absatz 1 würde das entfallen, der Altlastenfonds würde sich an einer solchen Sanierung nicht beteiligen. Die Ausfallkosten wären - je nach Beschluss zu Artikel 32d Absatz 6, der separat zu fassen ist - vom Standortinhaber oder von dem zuständigen Gemeinwesen zu tragen. Artikel 32eter Absatz 1 Buchstabe e, in dem die Höhe der Abgeltung definiert wird, würde bei einer Zustimmung zum Antrag [PAGE 1097] der Minderheit Stark ebenfalls gestrichen. Mit der Streichung dieser Bestimmungen würden die Gesundheitsrisiken bestehen bleiben. Ich bitte Sie daher, den Minderheitsantrag Stark abzulehnen und dem Bundesrat zu folgen.

Wir sind klar der Meinung, dass das Ganze mit der Unterstellung unter den Vasa-Fonds vollzugstauglicher wäre, als wenn man Nutzungseinschränkungen mit Deklarationen, wie z.[NB]B. Tafeln, festlegen würde. Hingegen ist die Sanierung der privaten Kinderspielplätze und Hausgärten auch im Konzept des Bundesrates freiwillig. Mit dem neuen Artikel 32c Absatz 1bis soll die Rechtsgrundlage geschaffen werden, damit die Kantone die Sanierung solcher Flächen mit finanziellen Mitteln unterstützen können.

Die Kommissionsmehrheit beantragt nun die Streichung von Absatz 1bis. Ohne den neuen Absatz 1bis würden auch die privaten Kinderspielplätze und Hausgärten wie bis anhin verbleiben. Ich wiederhole mich: Im Regelungsbereich der Verordnung über Belastungen des Bodens könnten die Kantone auch hier lediglich Nutzungseinschränkungen aussprechen, und der private Inhaber des Standortes müsste sämtliche Kosten einer Sanierung selber tragen. Dies würde bedeuten, dass diese Böden kaum saniert würden. Dieser Antrag betrifft zudem weitere Artikel, wie den im Konzeptantrag ebenfalls enthaltenen Artikel 32ebis Absatz 7 und Artikel 32eter Absatz 1 Buchstabe f.

Mit Artikel 32ebis Absatz 7 sollen neu Vasa-Abgeltungen für die Sanierung von privaten Spielplätzen entrichtet werden können. Wird dieser Absatz gestrichen, könnte sich der Vasa-Altlastenfonds auch hier nicht mehr an den Kosten beteiligen. Die Ausfallkosten wären vom Standortinhaber oder dem zuständigen Gemeinwesen zu tragen; siehe Artikel 32d Absatz 6, zu dem es auch einen Streichungsantrag gibt.

Artikel 32eter Absatz 1 Buchstabe f würde gestrichen, da bei einer Streichung der Unterstützung keine Höhe der Abgeltung mehr festgelegt werden müsste.

Die Streichung dieser Bestimmungen würde eine zeitnahe Sanierung privater Kinderspielplätze verhindern. Ich bitte Sie daher, auch hier dem Bundesrat bzw. in diesem Fall der Kommissionsminderheit zu folgen.

Zusammengefasst: Das Konzept des Bundesrates will die Sanierung öffentlicher Spielplätze einem Obligatorium unterstellen. Die Finanzierung soll durch den Vasa-Altlastenfonds erfolgen können. Bei privaten Spielplätzen geht es darum, dass die Sanierung nicht obligatorisch sein soll. Aber die Finanzierung kann unterstützt werden, wenn der Besitzer sagt, er wolle lieber sanieren, als Nutzungseinschränkungen zu machen.