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Fässler Daniel · Ständerat · 2023-12-07

Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-12-07

Wortprotokoll

Mit Absatz 3 beantragen der Bundesrat und die Kommissionsmehrheit, dass die Planungsbehörden von den Absätzen 1 und 2 nur abweichen dürfen, wenn - Buchstabe a - ein überwiegendes Interesse zur Siedlungsentwicklung nach innen besteht, wenn - Buchstabe b - in der Nähe ein öffentlich zugänglicher Freiraum vorhanden ist und wenn - Buchstabe c - Massnahmen ergriffen werden, welche zu einer angemessenen Wohnqualität beitragen.

Bundesrat Rösti ist im Zusammenhang mit dem Fluglärm bereits darauf zu sprechen gekommen, dass auch bei der Ausscheidung von Bauzonen Begleitmassnahmen gegen lärmbelastete Situationen zu treffen sind. Die Minderheit Crevoisier Crelier möchte nun deutlich weiter gehen und auch an der Lärmquelle ansetzen. In Absatz 3 Buchstabe c beantragt sie, dass die zuständigen Behörden im Rahmen der Nutzungsplanung auch Massnahmen zur Reduktion des Lärms anordnen, d.[NB]h. an der Quelle ansetzen können. Die Gemeinden sollen zu diesem Zweck vom Bundesgesetzgeber die Kompetenz erhalten, bei Verkehrsanlagen auf ihrem Territorium betriebliche Massnahmen zur Immissionsbegrenzung anzuordnen, sprich tiefere Tempolimiten zu verfügen.

Jene Kolleginnen und Kollegen, die bereits am Ende der letzten Legislatur hier im Ständerat waren, erinnern sich vielleicht, dass wir in der letzten Herbstsession im Rahmen der Vorlage RPG 2 eine sehr ähnliche Diskussion geführt haben. Wir diskutierten auch die staatspolitische Frage, ob es opportun sei, dass der Bundesgesetzgeber in einem Bundesgesetz den Gemeinden eine Kompetenz einräumt für den Fall, dass die Kantone in einem bestimmten Gebiet selber nicht aktiv werden. Ich verzichte darauf, nochmals zu wiederholen, was wir damals diskutiert haben. Ich möchte Sie einfach auf Artikel 50 Absatz 1 der Bundesverfassung verweisen, dort heisst es wörtlich: "Die Gemeindeautonomie ist nach Massgabe des kantonalen Rechts gewährleistet." Am verfassungsmässigen Grundsatz, dass die Kompetenzen der Gemeinden im kantonalen Recht zu regeln sind, sollten wir nicht rütteln.

Auch aus diesen Überlegungen beantrage ich Ihnen namens der Kommission, diesen Antrag der Minderheit Crevoisier Crelier abzulehnen. Die Kommission hat dies mit 9 zu 3 Stimmen entschieden.