Fässler Daniel · Ständerat · 2023-12-07
Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-12-07
Wortprotokoll
An den geltenden Fristen für die Untersuchung, Überwachung und Sanierung von Schiessanlagen wird nichts geändert. Abgeltungen sollen gemäss Absatz 4 aber nur noch gewährt werden, wenn die Massnahmen bis Ende 2045 abgeschlossen sind. Die gleiche Frist soll gemäss Absatz 5 auch für Massnahmen bei Schiessanlagen für historische Schiessen und für Feldschiessen gelten, die seit März 2020 ebenfalls abgeltungsberechtigt sind.
In Artikel 32eter Absatz 1 Buchstabe d wird festgelegt, dass die Abgeltungen für Schiessanlagen neu 40 Prozent der anrechenbaren Kosten ausmachen sollen. Bisher wurde bei den 300-Meter-Schiessanlagen pro Scheibe eine Pauschale von 8000 Franken ausbezahlt. Mit dieser Änderung wird die Motion Salzmann 18.3018 umgesetzt, die im Jahre 2018 von beiden Räten angenommen wurde.