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Bürgi Hermann · Ständerat · 2003-03-17

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-03-17

Wortprotokoll

Das Votum von Herrn David veranlasst mich, doch noch etwas zum Antrag Jenny zu sagen. Grundsätzlich deckt sich meine Auffassung mit der von Herrn David geäusserten, dass im Unternehmenssteuerbereich etwas zu unternehmen sei. Aber ich möchte ihm sagen, dass Worte allein nicht genügen, sondern es müssen jetzt Taten folgen. Eine Tat ist eben dieser Antrag, den Gewinnsteuersatz zu senken.

Ich bin mir bewusst, Herr Bundesrat, dass wir jetzt dann Ihren strafenden Blick zu spüren bekommen. Aber ich bin der Meinung, dass dieser Antrag auch unter dem Gesichtspunkt der Sanierung des Bundeshaushaltes verantwortbar sei - ich komme darauf noch zu sprechen.

Zum Ersten: Herr Jenny hat im Wesentlichen dargelegt, weshalb ein derartiger Antrag im jetzigen Zeitpunkt richtig und opportun ist. Die Senkung des Gewinnsteuersatzes muss auch bei uns eine Tatsache werden. Wenn man die Verhältnisse in anderen Staaten betrachtet, kann man feststellen, dass das einem internationalen Trend entspricht. Ich weiss, Herr Villiger wird jetzt dann erklären, dass wir immer noch Spitze sind. Das trifft auch zu, aber wenn wir noch lange nichts unternehmen, dann werden wir diesen Spitzenplatz einbüssen.

Zum Zweiten bin ich der entschiedenen Meinung, dass diese Senkung des Gewinnsteuersatzes konjunkturpolitisch im jetzigen Zeitpunkt richtig ist. Es besteht jetzt ein Handlungsbedarf. Man muss jetzt Zeichen setzen, in einer Situation, wo es den Unternehmen alles andere als gut geht. Ich meine, das sei besser als über Impulsprogramme zu diskutierten, es sei besser, hier in steuerlicher Hinsicht einen Motivationsschub zu geben. Mehr kann das nicht sein.

Die Gewinnsteuersatzreduktion ist auch aus meiner Sicht steuersystematisch und wettbewerbspolitisch richtig. Diese [PAGE 240] Massnahme entfaltet ihre Wirkung für alle gesunden Unternehmen, also Unternehmen, die Gewinn abwerfen. Davon profitieren insbesondere auch die gesunden KMU. Die Gewinnsteuersatzsenkung ist volkswirtschaftlich sinnvoll und stärkt die Standortqualität. Ich meine auch, bei der Diskussion über diesen Antrag müsste man das Ausmass der potenziellen Einnahmenausfälle relativieren. Es ist jetzt von 300 Millionen Franken gesprochen worden, aber ich bin der Meinung, dass in der jetzigen Konjunkturlage mit diesen Rechnungsabschlüssen dieser Ausfall nicht so gross sein dürfte.

Als Letztes möchte ich erneut darauf hinweisen, dass eine derartige Senkung auch längerfristig eine wachstumsfördernde Wirkung hat. Den Tatbeweis haben wir auch mit der Unternehmenssteuerreform 1997; das ist der Tatbeweis, der zeigt, was es bewirken kann, wenn Unternehmungen Standortvorteile eingeräumt werden. Wenn ihnen ermöglicht wird, in einem wirtschaftsfreundlichen Umfeld tätig zu sein, schaffen sie Wirtschaftswachstum, und Wirtschaftswachstum ist auch ein Faktor zur Sanierung der Bundesfinanzen. Sparen allein genügt nicht, es wird nicht ausreichen. Es wird gespart werden müssen, aber wenn es uns gelingt, Wirtschaftswachstum zu erzeugen, dann ist das ein nachhaltiger Beitrag zur Sanierung der Bundesfinanzen.

Ich bin deshalb mit Herrn Jenny der Meinung, dass dieser Antrag nicht im Widerspruch zur Situation unseres Haushaltes steht, sondern dass das bei einer längerfristigen Betrachtung ein Schritt in die richtige Richtung ist.

Ich schliesse im Übrigen mit dem Hinweis auf eine Motion Schweiger (00.3552).

Er hat im Jahre 2000 - selbstverständlich unter etwas anderen Rahmenbedingungen - genau dies gefordert, nämlich die Reduktion des Gewinnsteuersatzes bei der direkten Bundessteuer für juristische Personen. Er hat das auch begründet, und wir haben dieser Motion zugestimmt. Wenn wir diese Motion schon überwiesen haben, meine ich, dass es jetzt konsequent wäre, wenn wir bei diesem Steuerpaket dieses Versprechen einlösen.

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