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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2023-12-11

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2023-12-11

Wortprotokoll

Es gibt keinen Beleg für die Annahme, dass die Verwaltung am Jahresende übermässig viel Geld ausgibt. Das EFD hat 2017 im Auftrag der GPK eine vertiefte Analyse zu Dezemberzahlungen durchgeführt. Dabei hat sich kein Hinweis auf ein "Dezemberfieber" ergeben.

Ich komme zu den konkreten Fragen. Zu Frage 1: Nein, das trifft nicht zu. Sparsames Verhalten wird nicht bestraft. Der Voranschlag mit integriertem Finanzplan gewährleistet eine rollende Planung; das soll sowohl der Verwaltung als auch den Subventionsempfängern Planungssicherheit geben. Der Bundesrat passt die Budgets an, wenn sich der Bedarf ändert. Die Ämter haben zudem Instrumente zur Verfügung, um nicht benötigte Mittel in den Folgejahren verwenden zu können, nämlich die Kreditübertragung oder die Bildung zweckgebundener Reserven. Die Ämter können beispielsweise zweckgebundene Reserven bilden, wenn sich ein Vorhaben verzögert. Die Reserven können dann verwendet werden, wenn tatsächlich ein Mehrbedarf entsteht.

Zu Frage 2: Eine Praxisänderung ist deshalb nicht erforderlich. Eine Belohnung für Kreditreste erachtet der Bundesrat auch nicht als zielführend. Damit würde ein Anreiz geschaffen, Polster einzubauen. Das widerspräche dem Ziel einer möglichst bedarfsgerechten Budgetierung.

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