Schiesser Fritz · Ständerat · 2003-03-17
Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-17
Wortprotokoll
Ich muss einem Missverständnis vorbeugen. Es geht hier nicht um die Steuergerechtigkeit auf kantonaler Ebene, weil die Kantone schon längstens vom Bundesgericht zu dem gezwungen worden sind, was der Bund jetzt selber nachholt. Die Kantone sind diesen Weg schon längstens vorausgegangen. Die Steuergerechtigkeit steht hier nicht zur Diskussion.
Was zur Diskussion steht, ist die Frage, ob den Kantonen vonseiten des Bundes über das Steuerharmonisierungsgesetz vorgeschrieben wird, dass sie anstelle von Doppeltarifen, wie sie viele Kantone kennen, das Teilsplittingverfahren einzuführen haben. Damit gibt man natürlich auch - wir haben diese Diskussion in der ersten Runde geführt - ganz klar ein Signal: Eigentlich wollen wir den Übergang zur Individualbesteuerung nicht. Es ist also eine höchst politische Frage, die Sie hier entscheiden - auf einem Weg, der nicht so offensichtlich ist. Aber letztlich geht es um die Frage, ob man damit ein zusätzliches Hindernis aufbaut im Hinblick auf einen allfälligen Übergang zu einem Individualbesteuerungssystem, dessen Voraussetzungen mit dem Postulat Lauri einmal geprüft werden sollten.
Ein solcher Übergang würde nicht von heute auf morgen geschehen. Es ist deshalb aus der Sicht der Mehrheit der Kommission nicht zwingend, dass man den Kantonen den Übergang zum Teilsplittingverfahren zwingend vorschreibt. Ich meine, die Kantone wären selber in der Lage zu entscheiden, welches System sie einführen möchten. Sie können aber kein Individualbesteuerungssystem einführen; das geht nicht. Aber wenn Sie hier dem Nationalrat folgen, dann schliessen Sie die Türe auf dem Weg zu einer Individualbesteuerung praktisch vollständig. Wir entscheiden hier auch über ein politisches Anliegen.