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David Eugen · Ständerat · 2003-03-17

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-03-17

Wortprotokoll

Es ist vielleicht ein Missverständnis. Wir müssen hier doch klären, ob wir uns hier irgendwo vielleicht gegenseitig nicht richtig verstehen. Aber bleiben wir beim Beispiel des erwähnten Hauses: Für ein Haus im Wert von 700 000 Franken, Herr Kollege Schiesser, das gestehen Sie mir zu, muss dieses Ehepaar nach geltendem Recht und nach dem, was Sie weiterhin tun wollen, ein fiktives Einkommen von etwa 25 000 bis 30 000 Franken versteuern. Das ist einmal das erste. Es wird ein fiktives Einkommen aufgerechnet - es handelt sich um einen erheblichen Betrag. Wenn keine Schulden da sind und wir von einer Besteuerungsquote von 25 bis 30 Prozent ausgehen, dann zahlen diese Leute deswegen einfach zusätzlich 8000 bis 10 000 Franken an Steuern. Das ist einmal, ganz einfach geschildert, die Ausgangslage. Wenn diese Leute Schulden machen, dann können sie die Schuldzinsen vom Eigenmietwert abziehen. Wenn Sie sagen, sie könnten Schulden von 12 000 Franken abziehen, dann ziehen diese das zuerst vom Eigenmietwert ab. Nehmen wir an, der Eigenmietwert belaufe sich auf 30 000 Franken, dann bleibt immer noch ein fiktives Einkommen von 18 000 Franken, das Sie diesem jungen Ehepaar aufrechnen. Rechnen Sie das auf: Das ist doch immer noch eine massive Behinderung der Anschaffung von Wohneigentum!

Der Minderheitsantrag hingegen macht Folgendes: Er rechnet keinen Eigenmietwert auf - Null! Dort, bei Null, ist der Startpunkt. Davon werden dann in den ersten Jahren 10 000 Franken abgezogen. Die Differenz für die junge Familie in Ihrem Beispiel beträgt zirka 20 000 Franken, die sie mehr versteuern muss, wenn wir bei Ihrer Lösung bleiben. Das ist, wenn wir einen Drittel rechnen, ein Steuerbetrag von 6000 Franken im Jahr. Bei einem Steuerbetrag von 6000 Franken kann man immerhin zu amortisieren anfangen. Man kann beginnen, das Haus langsam abzuzahlen. Ich denke, wenn Sie die Rechnung wirklich seriös machen, dann sehen Sie ganz klar, dass das geltende System nicht die jungen Familien begünstigt, die Sie begünstigen möchten. Diese werden wegen der Eigenmietwertbesteuerung vielmehr nach wie vor unzumutbar belastet.