Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2023-12-11
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2023-12-11
Wortprotokoll
Mit dem vorliegenden Geschäft beantragt Ihnen der Bundesrat einen Verpflichtungskredit für einen Beitrag der Schweiz an den RST des IWF. Dieser neue Spezialfonds des IWF stellt Kredite für Massnahmen zur Bewältigung des Klimawandels und für die Pandemievorsorge bereit. Die Finanzierung des RST erfolgt durch freiwillige Darlehen und Zuwendungen der Gläubigerländer. Der IWF hat auch die Schweiz um einen Beitrag gebeten. Der Bundesrat - Sie haben es gehört - beantragt Ihnen eine Garantieverpflichtung über 750 Millionen Franken,[NB]damit[NB]die[NB]Nationalbank[NB]dem RST ein Darlehen gewähren kann.
Der Bund hat der Nationalbank ihr Darlehen gemäss Währungshilfegesetz zu garantieren; Rechtsgrundlage sind die Artikel 3 und 6 dieses Gesetzes. Der Betrag ist vergleichbar mit den früheren Darlehen der Schweiz an den IWF-Treuhandfonds für Armutsbekämpfung und Wachstum. Solche Darlehen gab es 2011, 2017 und 2021. Der Bundesrat erachtet die finanziellen Risiken und Auswirkungen dieses Engagements des Bundes als sehr gering. Das Darlehen hat keine Auswirkungen auf die Bundesfinanzen. Das Ausfallrisiko ist auch deshalb sehr gering, weil das Darlehen als Einlage in das Anlagekonto zum Zweck des Reservenaufbaus erfolgt. Es wird damit nicht direkt für die Kreditvergabe verwendet. Die Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls seitens des IWF als Treuhänder des RST kann praktisch mit null beziffert werden.
Die Schweiz als offene Volkswirtschaft mit bedeutendem Finanzsektor und eigener Währung hat ein vordringliches Interesse an einem stabilen und gut funktionierenden internationalen Währungs- und Finanzsystem. Der RST ist[NB]eines[NB]der[NB]Instrumente,[NB]die zu einem solchen System beitragen.
Der Bundesrat beantragt Ihnen deshalb Zustimmung.