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Badertscher Christine · Nationalrat · 2023-12-11

Badertscher Christine · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2023-12-11

Wortprotokoll

Beim vorliegenden Geschäft wird ein Verpflichtungskredit von 750 Millionen Franken beantragt. Dieser Kredit ist für die Garantie eines Darlehens der Schweizerischen Nationalbank an den Internationalen Währungsfonds (IWF) vorgesehen. Das Darlehen wird als Einlage in den Treuhandfonds für Resilienz und Nachhaltigkeit (RST) gewährt. Dies hat der Bundesrat beantragt, und es wurde von Ihrer Aussenpolitischen Kommission einstimmig unterstützt.

Ziel dieses neuen, 2022 vom IWF eingerichteten Sonderfonds ist es, den ärmsten und verletzlichsten Ländern Kredite zur Verfügung zu stellen zur Unterstützung längerfristiger Reformen und struktureller Massnahmen, insbesondere zur Bewältigung des Klimawandels sowie bei der Pandemievorsorge und -bekämpfung. Diese Themen stehen heute auch[NB]im[NB]Zentrum[NB]der[NB]internationalen Kooperation. Durch die Fokussierung auf diese Aspekte will der RST zur globalen Stabilität beitragen, zu einer Stabilität, die sowohl für die Empfängerländer als auch für das Wirtschafts- und Finanzsystem als Ganzes notwendig ist. Von dieser Stabilität profitiert schlussendlich auch die Schweiz.

Der RST steht heute 143 Ländern offen. Wie im IWF üblich, ist die Kreditvergabe an makroökonomische sowie strukturelle Reformmassnahmen gebunden. Die Unterstützung des IWF erfolgt in Abstimmung mit der Weltbank für Fragen betreffend den Klimawandel und in Abstimmung mit[NB]der[NB]Weltgesundheitsorganisation für Fragen der Gesundheit.

Die Finanzierung des RST erfolgt durch freiwillige Kredite und Zuschüsse der Gläubigerländer. Der IWF hat die wichtigsten Gläubiger, darunter die Schweiz, gebeten, ihren Beitrag zu leisten. Wie bei allen Verpflichtungen gegenüber dem IWF verfügt die Nationalbank die Mittel unter der Bedingung, dass sich der Bund zur Übernahme des Risikos verpflichtet. Die Nationalbank wird vom IWF für das Darlehen zu Marktbedingungen entschädigt.

Der Bundesrat beantragt daher dem Parlament, mit der Verabschiedung eines einfachen Bundesbeschlusses die Garantie gegenüber der Nationalbank mittels eines Verpflichtungskredits gemäss Artikel 3 und gemäss Artikel 6 Absatz 2 des Währungshilfegesetzes zu übernehmen. Beantragt wird eine Garantieverpflichtung des Bundes in Höhe von 750 Millionen Franken, damit die Nationalbank dem RST ein Darlehen gewähren kann. Das Darlehen der Nationalbank soll einen Gegenwert von 500 Millionen Sonderziehungsrechten, also etwa 620 Millionen Franken, haben. Die Garantie ist aufgrund allfälliger Währungsschwankungen um 150 Millionen Franken höher. Der Kredit hat eine zehnjährige Laufzeit, der Betrag ist vergleichbar mit den früheren Darlehen der Schweiz an den IWF-Treuhandfonds für Armutsbekämpfung und Wachstum.

Die Aussenpolitische Kommission ist wie der Bundesrat der Ansicht, dass die Risiken und die finanziellen Auswirkungen dieses Engagements des Bundes sehr gering sind: zum einen, weil der Fonds vom IWF und nicht von den einzelnen Ländern verwaltet wird, zum andern, weil es sich um eine Garantie handelt, die der Nationalbank gewährt wird und die somit keine direkten finanziellen Auswirkungen hat. Darüber hinaus hat uns die Verwaltung erneut versichert, dass der IWF seit seiner Gründung die ihm gewährten Darlehen stets fristgerecht zurückbezahlt hat. Die Verwaltung versichert uns ebenfalls, dass die Zusammenarbeit innerhalb des IWF weiterhin respektvoll und konstruktiv sei.

Am Ende hat Ihre Aussenpolitische Kommission wie zuvor auch der Ständerat die Vorlage einstimmig unterstützt. Die Kommission war der Ansicht, dass ein solcher Fonds für die Schweiz als weltoffene Volkswirtschaft von grosser Bedeutung sei.

Ich bitte Sie daher im Namen der Aussenpolitischen Kommission, auf das Geschäft einzutreten und dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen.