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AB 330554

Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2023-12-11

Wortprotokoll

Zuerst zu meiner Interessenbindung: Ich bin Präsident des schweizerischen Verbandes für Elektromobilität, Swiss E-Mobility.

Mit dieser Motion verlangt die Urheberin, dass die Installation von Ladeinfrastrukturen für Elektroautos steuerlich in Abzug gebracht werden kann. Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer sollen damit Anreize erhalten, Ladestationen zu installieren. Damit kann die Entwicklung der Elektromobilität beschleunigt werden. Der Bundesrat soll dieses Anliegen mit einer Verordnungsänderung umsetzen.

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates stimmte der Motion mit 16 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu und folgte damit dem Ständerat, welcher die Motion (Glocke des Präsidenten) - danke, Herr Präsident - am[NB]31.[NB]Mai 2023 mit 28 zu 5 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen hatte. Die Kommissionsmehrheit hält die geforderte steuerliche Abzugsfähigkeit der Kosten für die Installation von Ladeinfrastrukturen für angezeigt. Der fehlende Zugang zu Ladestationen für Elektrofahrzeuge stellt heute insbesondere für Mieterinnen und Mieter in Mehrparteiengebäuden ein namhaftes Hindernis für die Umstellung auf Elektromobilität dar. Die Umsetzung der Motion ist ein Schritt hin zur Dekarbonisierung der Mobilität. Im Vergleich zum umliegenden Ausland sind die Zuwachsraten bei der Elektromobilität in der Schweiz aktuell gering.

Der Antrag des Bundesrates für eine vorgängige Prüfung dieses Anliegens in Zusammenarbeit mit den Kantonen und dem UVEK wurde in der WAK-N besprochen und zur Abstimmung gebracht. Er wurde mit 15 zu 8 Stimmen deutlich abgelehnt. Die Kommissionsmehrheit will dieses Anliegen wie in der Motion formuliert und ohne weitere Abklärung umsetzen. Dafür waren in der Kommission die folgenden Punkte ausschlaggebend:

1.[NB]Die Wachstumsraten bei der Umstellung auf Elektromobilität haben sich in den letzten Monaten merklich und deutlich verlangsamt. So wird die Schweiz international nach hinten durchgereicht und erreicht die CO2-Ziele nicht; wir fallen Jahr [PAGE 2318] für Jahr zurück. Die Zuwachsraten in der Schweiz sind deutlich geringer als die Zuwachsraten in Österreich, Schweden, Finnland, den Niederlanden, Luxemburg usw., wo ebenfalls eine hohe Kaufkraft vorhanden ist.

2.[NB]Die Installation von Ladeinfrastrukturen ist insbesondere in Mehrparteiengebäuden eine zwingende Voraussetzung, damit Autobesitzende auf E-Autos umstellen können.

3.[NB]Mit dem Steuerabzug entsteht ein Anreiz, solche Ladeinfrastrukturen wirklich auch zu realisieren und den Umstieg auf eine CO2-neutrale Mobilität zu ermöglichen. Der Steuerabzug ist in dem Sinne vergleichbar mit Steuerabzügen für energetische Sanierungen und Solaranlagen.

4.[NB]Der Bundesrat lehnt ein Recht auf Laden ab, wie es zum Beispiel in den umliegenden Ländern üblich ist.

5.[NB]Der Ständerat hat im Herbst eine finanzielle Unterstützung für Ladeinfrastrukturen aus dem CO2-Gesetz gestrichen - gegen den Willen des Bundesrates.

6.[NB]Zu guter Letzt führt der Bundesrat 2024 eine neue Autoimportsteuer auf Elektroautos ein.

Alle diese Punkte führen dazu, dass die Umstellung auf Elektroautos in der Schweiz zu langsam vor sich geht. Mit dieser Motion können wir einen ersten kleinen Schritt hin zu mehr Anreizen machen.

Ich bitte Sie deshalb im Namen der Kommissionsmehrheit, die Motion anzunehmen.