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Hess Hans · Ständerat · 2003-03-17

Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-17

Wortprotokoll

Ich lege vorab meine Interessenbindung offen: Ich bin Präsident der Vereinigung des Schweizerischen Tabakwarenhandels.

Ich gestehe es: Ich habe Mühe mit dem Vorgehen der Befürworter des Fonds. Es ist offenkundig, dass an sich niemand gegen die Prävention ist, und selbstverständlich ist auch niemand gegen den Sport. Was hier nun geschieht: Das eine wird mittels des Tabakkonsums gegen das andere ausgespielt. Nur weil es populär ist und für einmal die Bundeskasse dadurch nicht direkt belastet wird, darf hier der Konsument - immerhin ein Drittel unserer Bürger sind Raucher - nicht einfach geschröpft werden, so frei nach dem Motto "Jetzt hauen wir noch einen drauf". Es ist eigenartig: Tabak ist so lange ein legales Genussmittel, als über die Finanzen und Steuern diskutiert wird; Tabak ist aber dann eine Droge, wenn es um die Gesundheitspolitik geht. Hier geht es aber nicht um die Frage Prävention Ja oder Nein, sondern es geht um die Frage, ob man einen Sonderfonds überhaupt schaffen darf. Der Vizepräsident hat bereits darauf hingewiesen: Dagegen gibt es vor allem verfassungsmässige Gründe.

Unser alt Kollege René Rhinow kommt in seinem Gutachten, das er zuhanden der Vereinigung der Schweizerischen Zigarettenindustrie verfasst hat, zum eindeutigen Schluss, dass eine Verfassungsänderung nötig ist, wenn der Tabaksteuer ein anderer Zweck, beispielsweise ein Lenkungszweck, zugeschrieben wird. Sie sehen einmal mehr: Es steht Gutachten gegen Gutachten. Für mich ist aber das Gutachten unseres alt Kollegen René Rhinow problemlos nachvollziehbar. Professor Rhinow führt in seinem Gutachten aus, für die Notwendigkeit einer verfassungsmässigen Verankerung des Lenkungszweckes spreche unter anderem folgende Überlegung: "Jeder Lenkungszweck, der dazu führt, dass weniger Raucherwaren konsumiert werden, gerät in Widerspruch mit dem auf Einnahmen ausgerichteten Fiskalzweck. Denn entweder wird der Tabakkonsum genutzt, um dem Staat möglichst hohe Einnahmen zu verschaffen. Dann muss die Steuer so ausgestaltet werden, dass möglichst viele Leute möglichst viel rauchen. Oder man gestaltet die Abgabe so aus, dass gegenwärtige und potenzielle Tabakkonsumenten effizient vom Rauchen abgehalten werden. Dann ist die Verminderung der Einnahmen hinzunehmen, ja geradezu vorgegeben. Beides lässt sich aber gleichzeitig nicht verwirklichen. Wird die Tabaksteuer mit einem Leistungszweck verbunden, entsteht deshalb unweigerlich ein Zielkonflikt."

Ich gestatte mir, noch einige Zahlen anzuführen, die die Entwicklung der Preisbildung und der Steuern auf Rauchwaren aufzeigen. In den letzten zehn Jahren ist die Steuer auf Zigaretten bereits um über hundert Prozent gestiegen, von Fr. 1.40 auf Fr. 2.80 pro Paket. Der Preis für ein Paket Zigaretten stieg im selben Zeitabschnitt von Fr. 3.10 auf Fr. 4.80 - das zuhanden unseres verehrten Vizepräsidenten; so viel kostet heute ein Paket Zigaretten.

Die Steuerbelastung auf Tabak macht einen immer grösseren Anteil des Detailverkaufspreises aus und ist von 50 Prozent im Jahr 1990 auf 59 Prozent im Jahr 2001 gestiegen. Je Päckchen hat sich in derselben Zeitspanne der Preis also verdoppelt. Gleichzeitig stiegen die Einnahmen aus der Tabaksteuer von 996 Millionen Franken im Jahr 1990 auf 1,791 Milliarden Franken im Jahr 2001. Mit diesem Betrag konnten im Jahr 2001 die AHV-Renten von etwa 60 000 Haushalten in der Schweiz finanziert werden. Er macht über 20 Prozent des Bundesbeitrages an die AHV/IV aus.

Es gilt auch hier: Wir dürfen doch das Augenmass nicht verlieren und müssen auch beim Festlegen der Tabaksteuer bzw. der Belastung auf einem notabene legalen Genussmittel nach dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit handeln.

Ich beantrage Ihnen deshalb, den Fonds abzulehnen.

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