Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2003-03-18
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2003-03-18
Wortprotokoll
Der Bundesrat beantragt Ihnen, die Empfehlung nicht zu überweisen. Vielleicht etwas vorweg: Von den bisher 14 täglichen Flügen verliert der Flughafen Lugano-Agno 4 Flüge. Es verbleiben aber noch 10 tägliche Flüge ins schweizerische Mittelland. Gestrichen wurde die Verbindung von Lugano über Bern nach Paris, reduziert diejenige von Lugano nach Basel und nach Genf. Hingegen wurde die tägliche Verbindung von Lugano nach Zürich ausgebaut.
Nun sieht der Bundesbeschluss vom 17. November 2001 über die Finanzierung des Redimensionierungskonzeptes für die nationale Zivilluftfahrt keine Verpflichtung der Swiss vor, regionale Flughäfen zu bedienen, und auch nach den Bestimmungen des Luftfahrtrechtes kann die Swiss nicht gezwungen werden, gewisse Linien zu bedienen. Dass die Swiss ein privates Unternehmen ist und der Bundesrat Minderheitsaktionär, wissen Sie. Der Übersetzungsfehler ist nicht beim Bundesrat geschehen; ich muss hier die Gewaltenteilung einmal entschuldigend in Anspruch nehmen.
Die Swiss muss ihr Angebot der vorhandenen Nachfrage anpassen, und das ist umso vordringlicher, als der Luftverkehrsmarkt in einer schwierigen Situation steckt. Sofern Swiss vom Bund verpflichtet werden soll, bestimmte Destinationen zu bedienen, müssten zunächst einmal die Rechtsgrundlagen geschaffen werden, und dann müsste natürlich der Bund auch finanziell einspringen. Es kann unseres Erachtens nicht angehen, dass unrentable Linien zwangsweise aufrechterhalten werden.
Solange das Tessin neben den Bahnverbindungen auch durch Flüge mit Basel, Genf und Zürich verbunden bleibt, ist es nach Auffassung des Bundesrates in genügendem Masse an das schweizerische Mittelland angeschlossen. Wenn all diese Anschlüsse nicht da wären, könnte man darüber diskutieren. Ich habe das öffentlich auch mehrmals gesagt, zum Beispiel in Basel, wo ich gesagt habe, in Basel spiele das sicher keine Rolle. Basel muss in diesem Ausmass nicht per Flugverkehr an das schweizerische Netz angeschlossen sein, weil die Bahnverbindungen genügend sind. Das ist beim Tessin vielleicht etwas anders. Aber solange noch diese Verbindungen - Zürich, Basel und Genf, immerhin mit Umsteigemöglichkeiten nachher und auch wieder mit guten Bahnanschlüssen - da sind, finden wir, dass die Forderung nach einem staatlich garantierten Service public für innerschweizerische Flugverbindungen im heutigen Zeitpunkt nicht gerechtfertigt ist.