Brenzikofer Florence · Nationalrat · 2023-12-12
Brenzikofer Florence · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2023-12-12
Wortprotokoll
Diese parlamentarische Initiative greift eine zentrale Forderung des wohnungspolitischen Dialoges auf. Mit der Formularpflicht, sprich einem einheitlichen Formular zur Offenlegung der Höhe der Miete des Vormieters bzw. der Vormieterin, schlägt die Initiative ein wirksames Mittel zur Bekämpfung missbräuchlicher Mietzinse schweizweit vor. Denn für neue Mieterinnen und Mieter lässt es sich häufig nicht erkennen, ob der Anfangsmietzins missbräuchlich ist oder nicht.
Aktuell existiert die Formularpflicht bereits in neun Kantonen, darunter Basel-Stadt, Genf, Luzern, Neuenburg, Waadt und Zug, sowie im Kanton Zürich, der - wie wir gehört haben - die Formularpflicht wiedereingeführt hat. Die Wirksamkeit des Instrumentes ist erwiesen. Für die Ausweitung auf die ganze Schweiz sprechen die Rechtssicherheit und die administrative Vereinfachung. Die Umsetzung wäre sehr einfach, sie ist erprobt: Die Höhe der Miete wird dem potenziellen Nachmieter bzw. der potenziellen Nachmieterin offengelegt. Dies[NB]wird[NB]mittels[NB]eines standardisierten Formulars und innerhalb von 30 Tagen gemacht - eine sehr einfache und klare Regelung.
Die Offenlegung der Vormiete wird als präventives Instrument dienen, um Mieterinnen und Mieter vor potenziell überhöhten oder missbräuchlichen Mieten zu schützen. Die Einführung eines standardisierten Formulars durch den Bund zwecks Offenlegung von Vormiete, Mietzinserhöhung und Kündigung ist nicht nur etwas, das den Mieterinnen und Mietern nützt, sondern auch den Vermieterinnen und Vermietern zugutekommt, die von einer effizienten und einheitlichen Praxis profitieren. Das würde den Mietmarkt stabilisieren, ohne direkt in die Preisbildung einzugreifen.
Die Idee dieser Formularpflicht ist nicht neu; es gab bereits 2016 eine Vorlage dazu. Damals hat der Bundesrat dem Parlament eine Botschaft unterbreitet, die das Funktionieren und den Nutzen aufzeigte; das hat mein Vorredner erwähnt. Seither hat sich die Situation auf dem Mietmarkt massiv verschlechtert, und der Handlungsbedarf ist eindeutig gegeben. So sinkt die Leerwohnungsziffer laufend: Diesen September lag sie noch bei 1,15 Prozent. Gerade jetzt, nach der erneuten Erhöhung des Referenzzinssatzes und angesichts der Teuerungsentwicklung und der Mietrechtsverschlechterungen, über die die Bevölkerung im nächsten Jahr abstimmen wird, ist es wichtig, das Gleichgewicht im Mietmarkt etwas herzustellen.
Dass im Mietwohnungsmarkt Handlungsbedarf besteht, zeigt auch der runde Tisch zur Wohnungsknappheit, zu dem Bundesrat Guy Parmelin im Mai dieses Jahres Vertreterinnen und Vertreter der Kantone, Städte und Gemeinden sowie der Bau- und Immobilienbranche eingeladen hatte und der im Moment daran ist, einen Massnahmenplan zu erarbeiten. Gerade für Familien des Mittelstandes wird die Situation immer schwieriger. Wenn wenigstens der Mietpreis bei einer neuen Wohnung nicht noch widerrechtlich überhöht wird, kann das eine entscheidende Hilfe sein.
Zusammengefasst fordert die parlamentarische Initiative, dass bei der Neuvermietung einer Wohnung den neuen Mieterinnen und Mietern die Miete der Vormietenden offengelegt wird. Diese Anpassung des Obligationenrechtes soll Transparenz und Fairness bei Neuvermietungen schaffen, denn die Formularpflicht hat zum Ziel, missbräuchliche Mietzinserhöhungen bei Neuvermietungen zu verhindern.
Der Städteverband befürwortet diese Formularpflicht, dies umso mehr, als angesichts der aktuellen Wohnungsknappheit günstige Wohnungen ohne überhöhten Mietzins besonders notwendig sind und, wie bereits erwähnt, verschiedene Kantone bereits heute eine solche Formularpflicht kennen. Die Annahme einer solchen Vorlage hätte auch eine Gleichbehandlung sämtlicher Neumietenden unabhängig von ihrem Wohnort zur Folge.
Danke, dass Sie meiner Minderheit folgen.