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Fehr Hans · Nationalrat · 1999-12-13

Fehr Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 1999-12-13

Wortprotokoll

Leider ist das nur eine Interpellation, und Sie haben nicht die Gelegenheit, Ihren Entscheid von [PAGE 2501] vorhin (Motion 98.3426 betreffend staatliche Fürsorgeleistungen im Asylbereich) zu korrigieren. Aber eine Interpellation, Frau Bundesrätin, kann ja auch etwas bewirken.

Warum habe ich - und zwar mit einer grossen Anzahl von 82 Mitunterzeichnern - Vorbehalte gegenüber der Asylrekurskommission (ARK)?

Sie wissen, die ARK ist eine Art Asylgericht. Sie ist aus Kammern zusammengesetzt wie ein Obergericht, fällt aber nicht immer so weise Entscheide. Die Praxis ist so: Wenn das Bundesamt für Flüchtlinge zum Beispiel einen Wegweisungsentscheid fällt, dann kann an die ARK rekurriert werden. Es ist leider in der Praxis immer häufiger geworden, dass absolut rechtmässige Entscheide des BFF nachher von der ARK aus mir unverständlichen Gründen kassiert werden. Sie können fragen, wo Sie wollen: Sie können im BFF nachfragen, Sie können in den Kantonen nachfragen, bei der Fremdenpolizei, Sie können in Gemeinden nachfragen - es ist eine Tatsache: Zum Teil werden Entscheide im BFF praktisch nicht mehr rechtmässig gefällt, weil man sich nicht mehr getraut, weil man Angst hat, ein Entscheid, obwohl er auf der Grundlage des Asylgesetzes beruht, würde sogleich wieder kassiert. Das ist das Problem.

Bei der ARK besteht das Problem darin, dass zum Teil realitätsfremde Entscheide getroffen werden. Es sind Entscheide, welche klare Kriterien für die Asylgewährung gemäss Gesetz aufweichen. Es ist beispielsweise zur Praxis der ARK geworden, dass vorläufig Aufgenommenen widerrechtlich der Familiennachzug gewährt wird. Das steht klar im Widerspruch zum Anag, und es verursacht enorme Kosten.

Ein zweites Beispiel: Die ARK hat zunehmend Entscheide und Grundsatzentscheide gefällt, bei denen beispielsweise die aufschiebende Wirkung bei Rekursen wiederhergestellt wurde, nachdem sie vorher nicht mehr bestanden hatte. Auch das geht natürlich in die Richtung, dass Leute widerrechtlich länger in der Schweiz bleiben und unsere Asylleistungen beanspruchen können.

Ein letztes Beispiel: Wir haben eine ganze Anzahl, nämlich über 6000 Deserteure aus Ex-Jugoslawien vorläufig aufgenommen. Obwohl diesen Leuten in Ex-Jugoslawien dreimal eine Amnestie gewährt wurde, sind wegen falscher ARK-Entscheide über 3000 immer noch da.

Wenn ich die bundesrätliche Antwort auf diese Interpellation anschaue, dann stelle ich fest, dass der Bundesrat in weiten Teilen offenbar gar nicht im Bild darüber ist, was für eine Praxis die ARK überhaupt betreibt. Der Bundesrat ist letztlich verantwortlich, weil er dieses Gremium wählt.

Ich stelle fest, dass in der Antwort Sachverhalte vermischt wurden und dass die Dinge zum Teil - zulasten der Einhaltung des Asylgesetzes - auf den Kopf gestellt wurden.

Beispielsweise hat die ARK das Kriterium "konkrete Gefährdung" - es muss ja eine konkrete Gefährdung da sein, damit jemand aufgenommen wird - ausgeweitet auf "schwierige Lebensverhältnisse". Schwierige Lebensverhältnisse dürfen natürlich kein Grund für eine vorläufige Aufnahme sein; sonst müssen wir Zehntausende und Hunderttausende aufnehmen.

Ich bitte den Bundesrat, nochmals über die Bücher zu gehen, diese Interpellation sehr ernst zu nehmen und dafür zu sorgen, dass die Weiterexistenz der ARK überprüft wird. Es ist zu prüfen, ob allenfalls ein anderes Gremium zu schaffen wäre, das nicht völlig aussenstehend ist und quasi schalten und walten kann, wie es will, also z. B. eine Rekursinstanz, die Asylrekurse departementsintern beurteilt.

Ich bitte Sie in diesem Sinn, wenn allenfalls eine Motion oder ein Postulat folgt, diese oder dieses dann zu unterstützen.