Lexipedia

Jenny This · Ständerat · 2003-03-18

Jenny This · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-03-18

Wortprotokoll

Der Ratspräsident ist gerade nicht hier, sonst müsste ich ihm mitteilen, dass das, was wir jetzt diskutieren, kein Zürcher Problem ist, sondern ein volkswirtschaftliches Problem von grosser Bedeutung für die ganze Schweiz. Darum habe ich nicht ganz verstanden, weshalb der Vertreter des Kantons Zürich vor den Mitgliedern der Kommission das Wort bekommen hat. Das hat nichts mit dem Kollegen Hans Hofmann zu tun.

Herr Maissen, nicht wenn wir das Abkommen ratifizieren, übernehmen wir Verantwortung; das Gegenteil ist der Fall. Wenn wir vom Parlament den Betreibern gegen ihren Willen einen Vertrag aufzwingen, dann werden diese bei Schwierigkeiten immer auf dieses Parlament zeigen. Genau diese Verantwortung kann ich aber nicht übernehmen. Früher hatte ich einen Verwaltungsrat, der mir vielleicht einmal etwas aufgezwungen hat. Wenn das dann schief gegangen ist, habe ich dem Verwaltungsrat immer gesagt, er habe mir das aufgezwungen. Genau gleich verhält es sich mit den Betreibern von Unique. Wir können diesen nichts aufzwingen.

Deshalb möchte ich Ihnen heute einmal mehr beantragen, den Vertrag nicht zu ratifizieren. Wie nicht anders zu erwarten war, haben die endlosen Verzögerungen, Gutachten, Gegengutachten und Expertisenberichte keine zusätzlichen Erkenntnisse gebracht. Herr Leuenberger, nicht nur das, was die Swiss anordnete, kostete Geld. Auch was wir als Kommission forderten, war nicht ganz gratis. Das einfach nebenbei. Man kann es drehen und wenden, wie man will: Dieser Vertrag ist und bleibt diskriminierend, einseitig und zwingt der Schweiz Regelungen auf, die in Deutschland selbst keine Gültigkeit haben und auch nicht praktiziert werden. Im Gegenteil: München soll z. B. sogar weitere Konkurrenzvorteile erhalten. Anstelle der bisherigen Anzahl der Nachtflüge sind neu sogar vier Mal so viele Nachtflüge geplant. Hier handelt es sich ganz offensichtlich - das kann man ihnen nicht verargen - um Wirtschaftspolitik unseres Nachbarlandes zur Förderung süddeutscher Grossflughäfen; dazu gehören Frankfurt, Stuttgart und selbstverständlich München. Die in Zürich angelegten Massstäbe gelten nämlich für die deutschen Grossflughäfen nicht. In ihrem Einzugsgebiet muss die Bevölkerung viel grössere Belästigungen ertragen als im Gebiet rund um den Bodensee. Wo bleibt denn hier das viel gerühmte EU-Recht, wo man beispielsweise im Landverkehr immer wieder Sachzwänge schafft und auch schaffen muss? Das akzeptiere ich. Müssen denn inskünftig die Umweltauswirkungen einer Verkehrsinfrastruktur auf einen Verursacher oder auf einen Profiteur begrenzt werden?

Bereits haben Politiker in der Schweiz dieses unsinnige Prinzip übernommen und fordern, dass der Lärm des Flughafens auf den Kanton Zürich konzentriert werden sollte. Bei keiner einzigen Verkehrsinfrastruktur können die Auswirkungen auf diejenigen abgewälzt werden, die den Verkehr verursachen oder davon einen Nutzen ziehen. Nebenbei sei erwähnt, dass 22 Prozent der Flüge Verbindungen zwischen Zürich und Deutschland sind. Wieso Kollege Maissen hier nur von einem Nutzen für die Deutschen von 1 Prozent spricht, weiss ich nicht; das ist mir schleierhaft. Wieso soll deshalb Deutschland nicht wie bis anhin 5 Prozent der Lärmbelastung ertragen? Seit über 50 Jahren ist weltweit unbestritten, dass Flugzeuge grenznahe Flughäfen über ausländisches Territorium anfliegen dürfen, wenn bestimmte Mindestflughöhen eingehalten werden und die Staaten entsprechende Abkommen abgeschlossen haben. In Süddeutschland werden die Mindestflughöhen nicht unterschritten, und die Schweiz verfügt über solche Abkommen. Nun stellen die Schweiz und Deutschland infolge lokaler Proteste diese bewährte Praxis infrage. Natürlich pochen die deutschen Betroffenen seit Jahren auf eine Reduzierung der jährlichen Anflüge. Ihre teilweise berechtigten Anliegen wurden tatsächlich teilweise schnöde ignoriert, und das war nachweisbar falsch.

Topographische Gründe, die Art der Besiedlungsstruktur und Entwicklungsgebiete des Flughafens führten dazu, dass der Anflug grösstenteils von Norden erfolgt. Böser Wille war dabei nie - aber gar nie - im Spiel. Die vorgesehenen Massnahmen sind aber vor allem aus umwelt- und raumplanerischer Sicht aufs Schärfste zu verurteilen und stellen alle bis jetzt so hoch in Ehren gehaltenen Grundsätze infrage. Die Neuverteilung der Anflugrouten betrifft dicht besiedeltes Gebiet nordöstlich von Zürich. Die Planungs- und Zonensicherheit, um die wir im Ausland bis anhin beneidet worden sind, werden zur reinen Farce. Mit gutem Grund bestimmten wir jahrzehntelang im Voraus, wie sich Erholungsgebiete, Industrie- und Landwirtschaftszonen sowie Wohnzonen zu entwickeln haben - Jahrzehnte im Voraus! Nicht zuletzt waren wir insbesondere wegen dieser Rechtssicherheit für Investoren attraktiv. Jahrzehntelang gewachsene Erholungs- und Wohnzonen werden hier aber über Nacht praktisch umgezont. Es ist für mich deshalb nur sehr schwer nachvollziehbar, dass es rechtens sein soll, in Süddeutschland ein paar Hundert Personen zu entlasten und auf schweizerischer Seite dafür 800 000 links und rechts des Zürichseeufers lebende Personen zusätzlich m assiv zu belasten. Das wird Mehrkosten von einigen Hundert Millionen Franken nach sich ziehen. Wertverminderungen gewachsener Siedlungsstrukturen in Milliardenhöhe sind die unliebsamen Folgen. Die volkswirtschaftlichen Folgen sind fatal. Es ist etwa so, wie wenn Sie in Ihrem Wohnquartier plötzlich eine Grosssägerei ansiedeln würden. Angesichts dieser traurigen Tatsache ist die Angst vor einseitigen Massnahmen nicht relevant.

Ganz kurz zur Rechtsgrundlage: Ich bin nicht legitimiert, dazu Stellung zu nehmen, aber es ist für mich unverständlich und ein absoluter Tiefpunkt der Interessenwahrung, wie der Bundesrat das Zugeständnis gemacht hat, einen wesentlichen Teil des Vertrages vor Genehmigung durch dieses Parlament bereits umzusetzen. Nach der neuen Bundesverfassung - und auf diese greife ich wirklich nur in Situationen höchster Not zurück - wäre dazu eine gesetzliche Grundlage notwendig gewesen. Eine solche fehlt aber nachweislich.

Ich habe mir auch sagen lassen, dass Völkerrechtsspezialisten die Voranwendung eines willkürlich bestimmten Vertragsteils für völkerrechtswidrig halten. Diese Voranwendung des Vertrages wurde vor dem Verwaltungsgericht Mannheim bekanntlich erfolglos bekämpft. Das war aber keine Überraschung. Die Richter konnten mit gutem Grund darauf hinweisen, dass die Schweizer Regierung dieser Lösung ja zugestimmt habe. Spätestens seit dieser Niederlage sollte wirklich allen Beteiligten klar sein: Unter befreundeten Nachbarn ist zwingend ein internationales Streitbeilegungsverfahren einzuleiten. Nationale Gerichte eignen sich nicht dazu, fehlerhafte oder einseitige Staatsverträge zu korrigieren. Allerdings müssten vor der Einleitung eines solchen Streitbeilegungsverfahrens einige Besonderheiten der bisherigen Interessenwahrung aufgegeben werden. Es muss klar zum Ausdruck kommen, dass unsere Vertreter nicht als Anwälte respektive Botschafter der Deutschen antreten, sondern dass sie vor allem unsere Interessen wahrnehmen.

Diesen Eindruck hatte ich kurz - aber nur kurz - vor dem Entscheid in Mannheim nicht unbedingt. Da wird in den Medien geschrieben: "Das Bundesamt für Zivilluftfahrt sei ebenfalls der Meinung, mit dem guten Willen aller könne Kloten auch mit dem Staatsvertrag leben. Ins gleiche Horn stiessen die Anwälte der deutschen Regierung. Landrat Bernhard Würth, der die Interessen der Süddeutschen mit Herzblut vertrat, kann nicht akzeptieren, dass Deutschland und die Schweiz einen Vertrag machen, und dann kommt der Flughafen und sagt, so gehe das nicht." [PAGE 270]

Ich weiss, Herr Bundesrat: Diese Aussage haben nicht Sie gemacht, sondern vielleicht haben sie Leute aus Ihrem Departement gemacht. Vielleicht sind diese Aussagen auch aus dem Zusammenhang gerissen. Das kann ich nicht beurteilen.

Was passiert bei einseitigen härteren Massnahmen? Diese Frage stellt sich immer sofort. Das wäre dann allerdings wohl mehr als ein unfreundlicher Akt. Es müssten - auch das wäre selbstverständlich nicht die feine Art - Gegenmassnahmen in die Wege geleitet werden. Die Stauräume müssten beispielsweise nach Deutschland verlegt werden, Transitkontingente wären zu kürzen, Zollabfertigungen müssten überdacht werden und vieles mehr. Sie kennen die alte Platte. Ob dies durchführbar ist, weiss ich nicht. Aber man müsste diese Massnahmen ins Auge fassen - darauf haben andere bereits hingewiesen -, man müsste dies wohl überprüfen. Diese Massnahmen sind unangenehm. Aber uns kann man doch nicht alles - aber auch gar alles - einseitig zumuten.

Unter dem Strich gibt es deshalb keine Alternativen, als auf den Vertrag nicht einzutreten und internationale Gerichte zu bemühen. Ich fürchte, daran führe kein Weg vorbei.

Zu Kollege Maissen: Sie haben gesagt, der Vertrag sei nicht für immer. Sie glauben doch nicht, dass für uns in kürzester Zeit ein besserer Vertrag herauskommt, wenn wir diesem Vertrag zustimmen.

Darum beantrage ich Ihnen, den Bundesrat nicht zu ermächtigen, diesen Vertrag so zu ratifizieren.