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Ettlin Erich · Ständerat · 2023-12-14

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-12-14

Wortprotokoll

Ich bin auch in der Minderheit bzw. bin von der Mehrheit in die Minderheit gewechselt. Mein Beweggrund war - Kollege Sommaruga hat die meisten Argumente erwähnt -, dass wir hier zwei Systeme und damit einen grösseren Verwaltungsaufwand schaffen. Auch wichtig war für mich, dass man schlecht erklären kann, warum es zwei Systeme braucht bzw. warum ein System beibehalten werden soll, bei dem der Eigenmietwert trotzdem noch erfasst werden muss. Die Kantone müssen für den Zweitwohnsitz sowieso die Eigenmietwerte erfassen. Weil es praktisch in jedem Kanton Zweitwohnungen gibt - es sind ja nicht nur die typischen Ferienwohnungskantone betroffen, sondern alle -, müssen sie also zwei Systeme aufrechterhalten.

Ich wurde dann von Steuerverwaltungen angegangen, weil ich selber mal in der Steuerverwaltung war; die verstehen das nicht. Wir bleiben hier auf halbem Weg stecken; das System ist nicht konsequent. Ich glaube, dass es am Schluss schwierig sein wird, das Projekt durchzubringen, wenn wir nicht erklären können, warum man zwei Systeme hat. Nur schon die Abgrenzung in der Frage, was Erstwohnsitz und was Zweitwohnsitz ist, ist schwierig. Kollege Sommaruga hat es gesagt: Das beinhaltet ein leichtes Missbrauchspotenzial. Natürlich kann man das abgrenzen, aber ein System, das nicht konsequent ist, ist im Steuerrecht immer anfällig für Missbrauch oder für das Ausnutzen dieser Schwelle, die es dazwischen gibt. Das ist der Hauptgrund, wieso ich gewechselt habe und nun die Minderheit unterstütze. Von dieser Minderheit sind ja nur noch zwei Ratsmitglieder da. In diesem Sinne bitte ich Sie, die Minderheit zu unterstützen.

Ich muss auch sagen, dass die Objektsteuer, die wir dann machen würden, mit dem Antrag der Minderheit verbunden ist. Es ist also klar: Wenn die Minderheit obsiegen würde, dann würden wir auch die Objektsteuer unterstützen. Ich habe viel Verständnis für die Kantone, die viele Zweitwohnungen haben. Dort gibt es Steuerausfälle, die man durch die Objektsteuer auffangen muss. Aber im Endeffekt wäre es, glaube ich, konsequenter, wenn man den Eigenmietwert konsequent abschaffen würde. Dann gäbe es keine Unterscheidungen mehr: Wer seine Liegenschaft selber benutzt, [PAGE 1173] bezahlt keinen Eigenmietwert; wer sie vermietet, bezahlt Steuern auf diese Mieterträge, das ist klar. Die Kantone, die davon betroffen wären, könnten dann eine Objektsteuer einführen - diese Voraussetzung müsste man schaffen -, um die Steuerausfälle auszugleichen.

Damit bitte ich Sie, hier der Minderheit zu folgen.