Hess Lorenz · Nationalrat · 2023-12-14
Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-12-14
Wortprotokoll
Tatsächlich spreche ich einerseits für die Fraktion und andererseits für die Minderheit Roduit.
Für die Mitte-Fraktion ist Eintreten selbstverständlich unbestritten. Wir unterstützen überall die Mehrheit, ausser bei Artikel 17, wo wir die Minderheit Roduit unterstützen.
Ich glaube, es lohnt sich, dass wir uns hier kurz darauf besinnen, dass der politische Wille, in welche Richtung es gehen muss, eigentlich schon länger feststeht. Die Motion Baumann Isidor 17.3860, "Familienzulagen. Für eine faire Lastenverteilung", wollte zwingend den vollen Lastenausgleich zwischen den Familienausgleichskassen und wurde von beiden Räten angenommen. Von daher ist der Entscheid eigentlich schon gefällt. Später, im Jahr 2022, gab es dann noch einen Abschreibungsantrag des Bundesrates, doch mit dem Nichtabschreiben der Motion hat das Parlament seinen Entscheid noch einmal bestätigt.
Wenn wir nun über den Minderheitsantrag Roduit und den vollen Lastenausgleich sprechen, ist es schon interessant und auch bemerkenswert, dass sich in der Vernehmlassung eine deutliche Mehrheit der Kantone - 20 von 26 - sowie sechs der zwölf Kantone, also die Hälfte, die noch keinen vollen Lastenausgleich kennen, für eine solche Regelung ausgesprochen haben. Von daher ist der Weg eigentlich vorgespurt und der politische Wille betreffend den vollen Lastenausgleich mehrfach bestätigt.
Ich kann es relativ einfach zusammenfassen, wenn auch auf die Gefahr hin, etwas zu wiederholen, was schon gesagt wurde: Es geht um Branchen mit tiefen Löhnen, Familien mit vielen Kindern, vielen Müttern und Teilzeitmitarbeitenden, und es geht darum, dass diese nicht mehr benachteiligt werden. Das ist relativ einfach, und dazu dient eben der volle Lastenausgleich zwischen den Familienausgleichskassen.
Erwähnenswert ist auch, dass sich das System bereits in 13 Kantonen bewährt. Es ist für sie kostenneutral und stärkt damit eigentlich auch die Zukunftsfähigkeit der Familienausgleichskassen.
Wenn wir der Mehrheit folgen würden, würden wir mit dem Teillastenausgleich die Benachteiligung von Branchen mit tiefen Beitragssätzen nicht beseitigen. Die Situation ist klar: Berufliche Kassen aus Branchen mit relativ tiefen Lohnsummen, einem hohen Anteil von Müttern und einer hohen Teilzeiterwerbsquote bei geringerem Beitragssubstrat sind gleichzeitig diejenigen, die die hohen Sätze finanzieren oder hohe Leistungen erbringen müssen. Störend ist auch, dass es im Moment in der ganzen Schweiz Beitragssätze in 33 verschiedenen Varianten gibt. Hier geht es darum, eine einheitliche Lösung zu finden.
Oft haben wir gehört und gelesen, dass der volle Lastenausgleich nicht im Einklang mit dem Föderalismus sei. Die Mitte-Fraktion ist der Meinung, dass die föderalistische Hoheit der Kantone in der Familienpolitik durch einen kantonalen Lastenausgleich nicht eingeschränkt wird. Die Familienzulagen entsprechen eigentlich einer Sozialversicherung, mit dem einzigen Unterschied, dass die Kantone ihre eigene Familienpolitik und damit auch die Höhe der Familienzulagen festlegen können. Das können sie ja weiterhin. Es ist einfach festzuhalten, dass die Gesetzesänderung einzig die faire Finanzierung innerhalb der Kantone nach dem Solidaritätsprinzip regelt.
Ein Punkt, auf den ich noch kurz eingehen möchte, ist die Frage des Wettbewerbes. Man kann unserer Ansicht nach durchaus sagen, dass der volle Lastenausgleich den Wettbewerb ermöglicht. Bei der unfairen Lastenverteilung, die wir aktuell haben, kann nicht von einem funktionierenden Wettbewerb gesprochen werden. Die Branchen mit "guten" Risiken werden heute mit tiefen Beitragssätzen belohnt, und das entspricht nicht dem, was wir normalerweise unter Wettbewerb verstehen.
Zusammengefasst noch einmal namens der Mitte-Fraktion: Wir unterstützen überall die Mehrheit, nur bei Artikel 17 betreffend den vollen Lastenausgleich unterstützen wir die Minderheit Roduit.