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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2023-12-14

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2023-12-14

Wortprotokoll

Ich möchte vorweg sagen, dass der Bundesrat das Anliegen der beiden Motionen, [PAGE 1187] wonach man sparsam mit den vorhandenen Mitteln umgehen soll, selbstverständlich teilt. Der Bundesrat muss aber auch sicherstellen, dass zur Erfüllung der Bundesaufgaben genügend Personal in der geforderten Qualität rekrutiert und auch gehalten werden kann. Es trifft zu, dass sich selbstverständlich auch eine gewisse Konkurrenz zum privaten Arbeitsmarkt ergibt. Der Fachkräftemangel oder der Arbeitskräftemangel betrifft nicht nur die Privatwirtschaft, sondern auch wir beim Bund haben ähnliche Probleme.

Nebst dem Fachkräftemangel steht die Bundesverwaltung vor einer grossen demografischen Herausforderung. In den nächsten zehn Jahren erreichen 30 Prozent und in den nächsten fünfzehn Jahren 45 Prozent der Angestellten der Bundesverwaltung das AHV-Alter. Hinzu kommt noch eine gewisse Fluktuation, die auch in der Bundesverwaltung normal ist.

Die Anstellungsbedingungen, Herr Ständerat Jositsch hat es gesagt, bilden ein Gesamtkonzept. Dazu gehören Lohn, berufliche Vorsorge, Arbeitszeitmodelle, Ferien. Im Vergleich zu anderen Arbeitgebern mögen einzelne Elemente attraktiver sein, andere sind es weniger. Aber entscheidend ist letztlich das Gesamtpaket.

Die Motionen nehmen jetzt zwei Aspekte aus dem Gesamtpaket heraus. Es wurde bereits gesagt, dass die Berichte zu den gleichlautenden Postulaten Nantermod 23.3070 und Bauer 23.3087, "Öffentlicher und privater Arbeitsmarkt. Analyse der Bedingungen und Bekämpfung von unlauteren Praktiken des öffentlichen Sektors", erarbeitet werden. Ich gehe davon aus, dass es etwa bis zum Sommer dauern wird, bis diese Berichte vorliegen. Das ist eine sehr komplexe Aufgabe.

Die Umsetzung der beiden Motionen würde zu deutlichen Renteneinbussen führen. Konkret dürften es bis zu 600 Franken pro Monat im Standardplan und bis zu 1400 Franken pro Monat im Kaderplan sein. Noch höher wären die Einbussen im ETH-Bereich. Zudem würde mit der vorgeschlagenen Änderung eine starre Regelung geschaffen. Der Bund könnte nicht mehr flexibel und adäquat auf Entwicklungen reagieren.

Gerade der Bereich der beruflichen Vorsorge steht jedoch vor grossen Veränderungen und Herausforderungen. Es ist so, dass im Schnitt über alle Alterskategorien rund 60 Prozent der Beiträge auf den Bund als Arbeitgeber und rund 40 Prozent auf die Bundesangestellten entfallen. Das entspricht aber einer gängigen Aufteilung in den öffentlich-rechtlichen Pensionskassen oder auch in Pensionskassen von grossen Unternehmen. Der Gesetzgeber hat im Bundespersonalgesetz bereits einen Rahmen für die Beiträge des Arbeitgebers festgelegt. Das Beitragsvolumen muss mindestens 11 und darf höchstens 13 Prozent der AHV-Lohnsumme betragen. Es ist daher nicht sinnvoll, dass der Gesetzgeber noch weiter in die Ausgestaltung der beruflichen Vorsorge eingreift.

Ich möchte Sie bitten, beide Motionen abzulehnen.