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Burkart Thierry · Ständerat · 2023-12-14

Burkart Thierry · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2023-12-14

Wortprotokoll

Ihre Kommission beantragt Ihnen ohne Gegenantrag, die Motion 22.4272 unserer Schwesterkommission, "Pressefreiheit in Finanzplatzfragen gewährleisten", abzulehnen. Konkret beauftragt die Motion den Bundesrat, zu prüfen, ob die aktuelle Gesetzgebung geändert werden muss, um, wie es im Titel heisst, die Pressefreiheit in Finanzplatzfragen zu gewährleisten.

Der Nationalrat hat die Kommissionsmotion am 27.[NB]Februar 2023 mit 113 zu 78 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Der Bundesrat hatte sich im Vorfeld dazu bereit erklärt, die verlangte Prüfung vorzunehmen und bei positivem Ergebnis eine Vorlage zu erarbeiten.

Ihre Kommission befasste sich zweimal mit dieser Motion, das erste Mal im August dieses Jahres, als sie nach einer ersten Diskussion zum Schluss kam, dass erheblicher Klärungsbedarf besteht. Insofern hat man Verständnis für diese Motion. Dies betraf sowohl den gesetzlichen Schutz von Whistleblowern als auch die Handhabung der weiteren Verwendung illegal erworbener Daten. Die Kommission teilt die Auffassung, dass sich letztere Problematik aufgrund der zunehmenden Cyberkriminalität in Zukunft verschärfen wird.

Es stellt sich die grundsätzliche Frage, wie man in Zukunft mit illegal erworbenen Daten umgehen soll. Die Kommission war sich einig darüber, dass diese Frage weit über den Finanzplatz hinausgeht. Sie wünscht sich daher, dass die Diskussion bezüglich der Strafbarkeit der Veröffentlichung illegal erworbener Daten im Sinne einer Auslegeordnung breiter geführt wird, bevor allenfalls spezifische Bestimmungen für den Finanzsektor erlassen werden.

Das Bankkundengeheimnis dient in erster Linie nicht dem Schutz der Bank selbst, sondern vielmehr dem Schutz der Kundendaten und damit der Wahrung der Privatsphäre der Kunden. Dies erfordert eine sorgfältige Abwägung zwischen den Interessen der Medien und der Privatsphäre des Einzelnen. Dabei geht es nicht nur um finanzielle Aspekte. Vielmehr erfordert diese komplexe Abwägung eine umfassendere und ganzheitliche Betrachtung. Insbesondere müsste geklärt werden, wie die Güterabwägung aussähe, wo also ein öffentliches Interesse an der Veröffentlichung solcher Informationen bestehen würde und wo die Privatsphäre geschützt werden müsste. Denn wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass es um persönliche Daten eines unbescholtenen Bürgers oder einer unbescholtenen Bürgerin gehen kann. Wenn strafrechtlich relevante Tatbestände bestehen, sind selbstverständlich Strafverfolgungsbehörden anzurufen, und die sind dann auch zuständig.

Das Recht der Medien bzw. die Medienfreiheit ist hochzuhalten, das Recht auf Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger aber auch. Daher braucht es eine sorgfältige Abwägung und keinen Schnellschuss. Aus diesem Grund beschloss die Kommission an ihrer Augustsitzung einstimmig, die Motion ihrer Schwesterkommission zu sistieren und die Einreichung eines umfassenderen Postulates zu prüfen. Nach erneuter Prüfung der Sachlage hat die Kommission an ihrer Oktobersitzung dann einstimmig beschlossen, die vorliegende Motion abzulehnen und stattdessen den Weg des umfassenderen Kommissionspostulates zu gehen. Dies schliesst nicht aus, dass der Weg der vorliegenden Motion gegangen werden kann, aber wohl umfassender, als dies hier im Sinne der Fokussierung auf das Bank- bzw. das Finanzwesen gefordert wird.

Das Kommissionspostulat 23.4322, "Handhabung der weiteren Verwendung illegal erworbener Daten", beauftragt denn auch den Bundesrat, aufzuzeigen, wie der gesetzliche Schutz sensibler persönlicher Daten vor Veröffentlichungen durch soziale und private Medien bei gleichzeitiger Berücksichtigung des legitimen öffentlichen Interesses an der Aufklärung systematischer Gesetzesverletzungen verbessert werden kann. Im Rahmen dieser Untersuchung soll auch geprüft werden, ob die Veröffentlichung rechtswidrig erworbener Daten unter Strafe gestellt werden sollte.

Dieses Kommissionspostulat wird bereits nächsten Mittwoch im Ständerat behandelt. Daher lade ich Sie im Namen der Kommission ein, dem oppositionslosen Beschluss der vorberatenden Kommission zu folgen und die Motion 22.4272 der WAK-N, "Pressefreiheit in Finanzplatzfragen gewährleisten", abzulehnen.