Schmid Samuel · Bundesrat · 2003-03-19
Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2003-03-19
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen namens des Bundesrates ebenfalls Eintreten, ergänze die Ausführungen des Kommissionspräsidenten kurz mit ein paar Bemerkungen oder Überlegungen, die wir jetzt in der Zwischenzeit bei der Behandlung des Geschäftes gewonnen haben oder gewinnen mussten.
Zum Ersten wird, wie auch hier in der Diskussion, immer wieder die Frage aufgeworfen: Weshalb eigentlich? Nun, Sie haben die Antwort weitgehend selber gegeben. Auch für den Bundesrat war eigentlich von Anfang an klar, man war sich durchaus bewusst, dass hier eine Aufgabe auf die kommunalen, kantonalen und auch eidgenössischen Organe und Sicherheitsorgane zukommt. Auf der anderen Seite gab es schlicht keine glaubwürdige Möglichkeit, das überhaupt zur Diskussion zu stellen; umso mehr, als für uns natürlich nicht nur diese freundnachbarliche Unterstützung Frankreichs zur Diskussion steht, sondern auch die Position von Genf. Wir sind alle stolz auf "Genève internationale". Ja, glaubt denn jemand, dass eine Konferenz mit dem Zusammenführen von Staatsoberhäuptern der Welt in Genf noch möglich ist, ohne eine ähnliche Organisation aufzuziehen, und glaubt denn jemand, dass das ohne die Mithilfe Frankreichs möglich ist? Das ist evident, das braucht nicht speziell begründet zu werden.
Frankreich hat bereits jetzt die Schweiz mehrmals absolut formlos und direkt unterstützt. Der Zionistenkongress in Basel wäre ohne die Mithilfe Frankreichs nicht möglich gewesen, denn der Flugplatz liegt direkt ausserhalb der Landesgrenze, und die Sicherung des Flugplatzes erfolgte durch Sicherheitsorgane Frankreichs usw.
Zum Zweiten: Es wurde zu Recht darauf hingewiesen, dass es nicht ein böswilliger Akt ist, den G8-Gipfel in Evian durchzuführen; Evian hat eine langjährige Konferenztradition. Selbst wenn man sich schliesslich immer wieder Gedanken macht, weshalb denn so viele Mittel zur Sicherheit nötig sind, um eigentlich etwas Alltägliches zu garantieren, kann dies doch nicht dazu führen, dass der Staat von einer Aufgabe abdankt, die zu seinen ursprünglichen Aufgaben gehört. Ist denn das Recht der Manifestanten, allfälliger Dritter und Terroristen das stärkere Recht als das Recht der Regierungschefs, sich zu besprechen - was sie ja Gott sei Dank gelegentlich tun und vielleicht noch zu wenig tun -, oder ist es denn nicht in unserem Interesse, dass diese Konferenz von uns nicht mindestens indirekt unterstützt wird, wenn dieser G8-Gipfel nicht nur die so genannt Mächtigsten der Welt zusammenführt, sondern sie auch mit dem Nouveau partenariat pour le développement de l'Afrique zusammenführt? Es wird jetzt immer nur darauf fokussiert - darauf stützt sich die Begründung; ich spreche nicht vom Rat hier, sondern von der weiteren öffentlichen Diskussion -, dass sich hier die Mächtigen treffen und wir deshalb diese Massnahmen zu treffen haben. Wir garantieren hier im Rahmen unserer Verfassungsordnung die Meinungsäusserungsfreiheit, wenn Sie das so formell ausgedrückt haben wollen, einerseits der demokratisch legitimierten Staatschefs, die zusammenkommen und thematisieren wollen, was Staaten dieses Nouveau partenariat pour le développement de l'Afrique angeht; auf der anderen Seite bemühen wir uns, auch die Meinungsäusserungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, die eine andere politische Meinung zum Ausdruck bringen oder die sich einfach äussern wollen. Aber jetzt geht es schon darum, hier Mittel und Wege zu finden, um das eine mit dem anderen zu verbinden. Das hat gewisse Konsequenzen.
Das Dritte, das Wie - nur ganz kurz: Wir haben einen solchen Einsatz im Rahmen unseres föderalen Staatsaufbaus zu leisten. Das bedingt die Zusammenarbeit verschiedener Kantone, gestützt auf die grosse Fläche oder den grossen Raum, in welchem diese Sicherheit unmittelbar zu gewährleisten ist. Bereits das ist eine Herausforderung. Es liegt eine Landesgrenze zwischen dem Konferenzort und dem Ort des Unterbringens von Gästen, von Angehörigen dieser Delegationen, von Medienleuten usw. Da spricht man von 6000 bis 8000 Personen, die im Gürtel von Montreux bis Genf weitgehend und schwergewichtig unterzubringen sind. Auch dieser Raum hat spezielle Sicherheitsbedürfnisse. Zudem haben wir die Begehren der Kantone, die klar zum Ausdruck bringen, dass sie die Bundeshilfe brauchen. Unsere Verfassung stellt uns die Armee für solche subsidiären Einsätze zur Verfügung. Das ist einer der Armeeaufträge, welche die Armee subsidiär - ich kann das immer nur unterstreichen - zu erfüllen hat. Schliesslich haben wir leider in den letzten Jahren eine neue Dimension für diese Sicherheitsgarantie erhalten. Das ist der Luftraum, der eine ganz andere Bedeutung bekommen hat. Hier gibt es nur die Armee, die eine entsprechende Sicherheit garantieren kann. Aber wie gesagt: Die Armee ist nicht einfach da und bemächtigt sich eines Auftrages. Die Armee ist im Rahmen der Verfassungsordnung, im Rahmen dessen, was die Kantone von ihr verlangen, da.
Über den Umfang des Einsatzes hat der Kommissionspräsident bereits gesprochen. Ich kann höchstens ergänzen, dass man mittlerweile nicht mehr von 4500 Armeeangehörigen spricht, sondern bereits von 5600. Das ist nicht eine Kritik an irgendwelchen Autoren der Botschaft. Es liegt in der Natur der Sache, dass die Kantone, die ihre Dispositive erst jetzt zu machen beginnen, erst in der konkreten Planung wissen, wo sie die Armee subsidiär einzusetzen haben.
Ohne da bereits vorsorglich zu mahnen: Für mich persönlich wäre es nicht erstaunlich, wenn diese Anzahl nochmals erhöht würde. Es ist zu beachten, dass auch aufseiten der Manifestanten natürlich noch einiges passiert. Es ist zu befürchten, dass es so weitergeht, dass bis zum 3. Juni noch Drohungen in die Welt gesetzt werden, die aufseiten der Polizei eine entsprechende Reaktion nötig machen. Da ist es nicht schlechter Wille der Polizei, und schon gar nicht der subsidiär eingesetzten Armee, wenn man die Dispositive anpasst, wenn allenfalls die Auflagen an die Bevölkerung noch verstärkt werden müssen. Das tun alle diese Organe nicht freiwillig. Aber sie können in solchen Einsätzen die Sicherheit nur gewährleisten, wenn sie die Situation generell unter Kontrolle haben. Das Ganze wird dann gefährlich, wenn ihnen die Kontrolle entgleitet. Und die Kontrolle haben sie nur, wenn sie in der stärkeren Position bleiben, denn sonst diktiert der andere, und das ist unberechenbar. Sobald die Situation kippt, werden alle diese Einsätze problematisch.
Hier hat der Bundesrat grosses Vertrauen in die Erfahrung der Polizei, in die Erfahrung auch der Polizeiorgane vor Ort. Wir konnten auch aufseiten der Armee gewisse Erfahrungen sammeln, wenngleich - auch das sei nochmals unterstrichen - wir nicht direkt in diesem Kontakt stehen werden; das wird Aufgabe der Polizei sein. Die Konsequenz ist allenfalls die, dass die Armee zusätzlich Lufttransportmittel zur Verfügung stellen muss, um Polizeikräfte transportieren zu können.
All das ist nicht von vornherein planbar. Das ist auch der Grund, weshalb der Bundesrat in der Botschaft nicht einfach die ursprünglich vorgesehene Zahl von 4500 festschreiben konnte. Der Bundesrat weist in Kenntnis der Tatsache, dass der Einsatz mit Sicherheit die formelle Grenze von 2000 überschreitet - darauf hin, dass es sicher mehr sind als 2000. Wie viele es letztlich sein werden - wir hoffen, so wenig wie möglich, das sei klar zum Ausdruck gebracht -, ist nicht von vornherein absolut absehbar.
Die Polizeiorgane bemühen sich, nach unseren Feststellungen und unserer Überzeugung, diese Situation [PAGE 291] verhältnismässig, aber überlegt und beherrschend kontrollieren zu können. Das hat keinen Dominanzcharakter, sondern das hat damit zu tun, dass sie nur so die verfassungsmässig garantierten Rechte beidseits zu garantieren vermögen.
Hier kann nur sowohl an die politischen Behörden wie auch an die Bevölkerung dahin gehend appelliert werden, dass man ein gewisses Verständnis haben muss, wenn Auflagen und Einschränkungen verfügt werden müssen. Denn je nach Lage werden Sie sonst die Szenerie nicht entsprechend beherrschen können. Jede solche Einschränkung bringt eine entsprechende Handlungsfreiheit aufseiten der Sicherheitsorgane. Da wird es vom Geschick der Behörden abhängen, das Mass zu finden, um diesen schmalen Pfad zu begehen, im Wissen, dass wir die Bürger nicht über Gebühr belasten wollen, in der Verpflichtung aber auch, diese Sicherheit zu gewährleisten, und auch im Willen, den Polizeiorganen eine faire und echte Chance zu geben, diesen Auftrag zu erfüllen.
Soweit ein paar generelle Bemerkungen. Im Übrigen verweise ich auf die Botschaft oder bin bereit, nach der Diskussion allenfalls noch auf Einzelfragen einzugehen.
Ich bitte Sie einzutreten.