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Ritter Markus · Nationalrat · 2023-12-18

Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-12-18

Wortprotokoll

Ich bin nun zwölf Jahre im Nationalrat. Eine solch knifflige Budgetdebatte wie für den Voranschlag 2024 habe ich noch nie erlebt. Die Frage ist nicht nur, wo und in welchem Umfang mehr oder weniger Geld ausgegeben werden soll, nein, beim Voranschlag 2024 geht es nun erstmals immer wieder darum, ob die Schuldenbremse eingehalten werden kann. Wir haben extrem wenig Spielraum, und jeder abweichende Entscheid lässt uns vom Pfad der Tugend bzw. von der Verfassungsgrundlage abweichen und die gesetzlichen Vorgaben verletzen. Wir haben de facto drei Möglichkeiten, wie wir damit umgehen können:

Erstens könnten wir sagen, dass uns das egal sei, als Gesetzgeber interessieren uns die Verfassung und die Gesetze, die wir uns selber gegeben haben, nicht. Ein solches Vorgehen ist aber konsequent abzulehnen. Unsere Glaubwürdigkeit wäre dahin.

Zweitens könnten wir eine Kreditsperre beschliessen. Dies wollte der Ständerat in der ersten Runde tun. Der Nationalrat hat sich mit aller Kraft dagegengestemmt. Mit einer Kreditsperre wird einfach die Differenz zur Schuldenbremse prozentual auf die schwach gebundenen Ausgaben verteilt - gleich welcher Höhe. Jeder Anreiz, zu sparen und Ausgaben und Einnahmen in Einklang zu bringen, ist dahin. Es geht ja am Schluss immer auf. So eine Finanzpolitik führt an kein Ziel und ist konsequent abzulehnen.

Drittens könnte man, wenn am Ende einer Beratung die Schuldenbremse nicht eingehalten werden kann, über ein Konto mit hoher Dotierung den Ausgleich schaffen. Dies ist ein korrektes Vorgehen und führt während der ganzen Budgetberatung vor Augen, dass das Problem nicht unter den Teppich gekehrt werden kann und ohne eine entsprechende Disziplin nicht einfach verschwindet. Es muss ein Ausgleich gefunden werden. Diesem Weg hat sich im Rahmen der Differenzbereinigung nun auch vorbehaltlos der Ständerat angeschlossen und ebenfalls den Weg über die Position 802.A236.0110, "Einlage Bahninfrastrukturfonds", gewählt.

Der BIF ist für dieses Vorgehen der richtige Ansatz, da die Einlage in den Fonds mit über 5,9 Milliarden Franken im Voranschlag eine enorme Höhe aufweist. Die notwendige Kürzung beträgt bei meiner Minderheit 18 Millionen Franken oder 0,3 Prozent. Damit kann das Budget ausgeglichen und schuldenbremsenkonform gestaltet werden. Dies ist vertretbar, verkraftbar und notwendig. Ich bitte Sie daher, unter Wahrung der Verfassungs- und Gesetzesgrundlage meiner Minderheit zu folgen und damit die Schuldenbremse weiterhin einzuhalten.

Erlauben Sie mir noch einen Ausblick: Das, was wir hier beim Voranschlag 2024 erleben, ist nur ein Vorgeplänkel dessen, was mit dem Voranschlag 2025 und fortfolgende kommen wird. Die Budgethoheit liegt bei uns, beim Parlament. Es ist von grösster Bedeutung, dass sich die Finanzkommissionen beider Räte zeitnah mit den Eckwerten für den Voranschlag 2025 auseinandersetzen. Der Bundesrat beschliesst diese Eckwerte bereits Ende Januar 2024. Beginnen die Mühlen der Verwaltung einmal auf dieser Grundlage zu mahlen, ist eine Korrektur in den groben Linien nachfolgend kaum mehr möglich. Deshalb braucht es hier ein strategisches Denken und Handeln des Parlamentes in einer sehr frühen Phase. Sonst ist der Mist für den Voranschlag 2025 bereits wieder zu einem grossen Teil geführt.