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Pfisterer Thomas · Ständerat · 2003-03-19

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-19

Wortprotokoll

Ich habe den Eindruck, in dieser Diskussion sind vier Dinge vermehrt auseinander zu halten:

1. Es gilt eine bestimmte Verfassung, und es gilt ein bestimmtes Gesetz. Zurzeit haben wir die geltende Ordnung anzuwenden und nichts anderes. Selbstverständlich, wenn Verfassung oder Gesetz ändern, haben wir das neue Recht anzuwenden - aber jetzt gilt das bestehende.

2. Die Verfassung meint auch die Substanz; das hat der Bundesrat mit aller wünschbaren Klarheit heute gesagt, und das steht auch in seiner Stellungnahme zur Motion. Die Verfassung spricht die Substanz an. Wenn man die Substanzerhaltung will, muss man zunächst die Verfassung ändern. [PAGE 315]

3. Der Bund kann selbstverständlich mit seinem Anteil machen, was in seinem politischen Prozess herauskommt; er kann die Substanz erhalten, oder er kann Erträge verwenden. Das ist Sache des Bundes.

4. Die Motion lässt das in meinem Verständnis offen, sagt aber: Was auch immer man macht, ob Substanz oder Erträge, man soll damit Schulden tilgen - nur das meint sie -, basierend auf dem geltenden Recht.

Ich meine, in diesem Sinn sei die Motion zu unterstützen.