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Friedli Esther · Ständerat · 2023-12-18

Friedli Esther · Ständerat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-12-18

Wortprotokoll

Ich vertrete heute eine Motion, die unser ehemaliger Kollege Alex Kuprecht im September noch eingereicht hat.

Wir alle haben als Privatpersonen immer wieder Kontakt zu den Sozialversicherungen. So geht es allen Einwohnerinnen und Einwohnern unseres Landes. Auch die Firmen stehen als Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in einem ständigen Austausch mit ihren Sozialversicherungspartnern. Die Institutionen der Sozialversicherungen bieten zwar heute schon vielfältige digitale Angebote an, aber im Kern gibt es einen grossen Stolperstein: Das heutige Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) aus dem Jahr 2000 erlaubt leider keine umfassende und rechtlich korrekte elektronische Kommunikation. Es besteht keine bundesgesetzliche Grundlage über den Austausch von rechtsrelevanten Verfahrensdokumenten mit den Versicherten.

Genau hier setzt unsere Motion an. Sie fordert eine umfassende und gesamtheitliche Rechtsgrundlage für das elektronische Verfahren. Wichtig ist dabei, dass es immer die versicherte Person oder das Unternehmen ist, die entscheiden können, ob sie klassisch auf Papier oder eben elektronisch kommunizieren wollen. Das gilt beispielsweise bei der Unfallversicherung, der Familienausgleichskasse, der Krankenversicherung, bei der AHV oder der Arbeitslosenversicherung. Kurz: Die Motion fordert das Prinzip "Digital first" bei den Sozialversicherungen, will aber kein "Digital only", also keinen Zwang. Die Motion will zudem die rechtliche Grundlage für den elektronischen Austausch schaffen, aber nicht ein neues IT-Projekt anschieben.

Liest man die Antwort des Bundesrates, könnte man meinen, es gehe um ein neues Bundes-IT-Projekt. Genau das will die Motion nicht, denn all die Sozialversicherungen haben ja heute schon Online-Tools und verkehren mit ihren Kunden oft schon elektronisch. Aber diese müssen dann die rechtsrelevanten Dokumente ausdrucken, per Post versenden und im Nachgang viele Dokumente wieder einscannen. Hier besteht ein grosser Leerlauf.

Wir haben bereits im Bereich der Steuern und der Justiz beschlossen, dass der digitale Weg möglich sein soll. Nun sollten wir auch bei den Sozialversicherungen nachziehen. Mit der Motion geben wir dem Bundesrat nun den Auftrag, die Rechtsgrundlage bezüglich dieses Themas für alle Sozialversicherungen anzupassen. Ich habe daher kein Verständnis für die ablehnende Haltung des Bundesrates zu dieser Motion.

Das Plenum des Ständerates hat sich am 14.[NB]Juni 2021 im Rahmen der Gesetzesvorlage zur Modernisierung der Aufsicht in der ersten Säule schon einmal ausdrücklich für die Möglichkeit der elektronischen Kommunikation ausgesprochen. Dann aber wurde dem Parlament in der nationalrätlichen Beratung am 30.[NB]Mai 2022 wortwörtlich versprochen, [PAGE 1199] dass der Bundesrat die Digitalisierung im Sozialversicherungsrecht umfassender und gesamtheitlich lösen möchte. Leider ist hier bis heute nichts passiert. Genau deshalb ist unsere Motion wichtig und richtig.

Die Position des Bundesrates ist auch nicht stringent. In seiner Stellungnahme sagt er ausdrücklich, dass die Verfahrensbestimmungen des ATSG an die digitale Kommunikation anzupassen sind. Zugleich verweist er auf ein völlig anderes und uns bis vor vier Tagen unbekanntes Gesetzesprojekt, das offenbar primär die erste Säule betrifft. Also macht der Bundesrat genau das Gegenteil von dem, was er im Nationalrat versprochen hat, denn der Bundesrat wählt jetzt einen sektoriellen und technischen Ansatz. Vor drei Tagen, also letzten Freitag, hat der Bundesrat ein Vernehmlassungsverfahren zu diesem Ansatz, der nur den Bereich der AHV betrifft, eröffnet. Summarisch gesehen, geht es dort um Anpassungen des Verfahrensrechts, aber hauptsächlich eben nur um die AHV.

Diesem Zickzackkurs des Bundesrates müssen wir entgegenhalten, und zwar mit einer klaren Linie, also mit der Zustimmung zu dieser Motion Kuprecht. Denn die Motion will umfassend das ATSG-Regulatorium anpassen, das ein einheitliches Verfahrensrecht weiterentwickelt und keine technische Bundeslösung anstrebt. Ich verstehe darum nicht, weshalb man nun offenbar nur die erste Säule gesondert anpassen will und erst danach alle anderen Versicherungszweige. Ich sehe hier ein unnötiges Risiko und eine massive Verzögerung.

Es ist eine bekannte Tatsache, dass alle Institutionen der Sozialversicherung heute schon digital unterwegs sind. Weshalb der Bundesrat nun eben bei der Krankenversicherung, der Unfallversicherung, der Arbeitslosenversicherung und den anderen Versicherungen Probleme sieht, sehe ich nicht ein.

Ich bin davon überzeugt, dass es Aufgabe des Gesetzgebers ist, die bundesrechtliche Grundlage für die elektronische Kommunikation zu schaffen. Die technologische Umsetzung ist heute schon ohne Weiteres möglich. Ich bitte Sie daher um ein klares Zeichen für die umfassende und gesamtheitliche Regelung der elektronischen Kommunikation bei den Sozialversicherungen, analog zu den Steuern und zur Justiz.

Herzlichen Dank, wenn Sie die Motion unterstützen.