Villiger Kaspar · Bundesrat · 2003-03-19
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2003-03-19
Wortprotokoll
Herr David hat sich vor allem auch nach den Rechtsgrundlagen erkundigt. Ich fange dort an, und nachher ergibt sich unsere Philosophie eigentlich schon fast von selbst. In Artikel 99 Absatz 4 der Bundesverfassung steht: "Der Reingewinn der Schweizerischen Nationalbank geht zu mindestens zwei Dritteln an die Kantone." Das ist bekannt, aber ich will es einfach noch einmal festhalten. Artikel 27 des geltenden Nationalbankgesetzes sagt, dass von einem Reingewinn zuerst dem Reservefonds ein Betrag zugewiesen werden muss, der 2 Prozent des Grundkapitals nicht übersteigen darf. Dann wird eine Dividende von höchstens 6 Prozent ausgerichtet. Dann erhalten die Kantone eine Entschädigung von 80 Rappen pro Kopf der Bevölkerung. Das alles zusammen gibt relativ kleine Beträge. Dann kommt der Riesenhammer: Wenn dann nämlich noch etwas da ist, dann fällt das eben zu zwei Dritteln den Kantonen und zu einem Drittel dem Bund zu.
Das kommt natürlich aus der Zeit, als die Nationalbank kaum etwas verdient hat und dann vor allem die kleinen Beträge wichtig waren. Jetzt heisst das ganz klar, dass die Nationalbank, wenn sie etwas verdient, das so ausschütten muss. Früher hat man ja wenig ausgeschüttet, weil man immer die Reserven geäufnet hat. Dass wir heute mehr ausschütten können, kommt daher, dass wir diese Reserven ungefähr 1990 faktisch definiert haben und nur noch nach Massgabe des Wachstums des Bruttoinlandproduktes anwachsen lassen wollen, damit die Reserven ungefähr mit der Wirtschaftskraft steigen. Der Rest wird ausgeschüttet.
Nun kommt die berühmte Vereinbarung. Diese will nichts anderes, als diese Ausschüttung zu glätten, damit der Bund und die Kantone mit diesem Verteilschlüssel ein Drittel/zwei Drittel einigermassen vernünftig budgetieren können. Deshalb macht man diese Vereinbarung über einige Jahre. Sie wissen: Die neueste Vereinbarung, die die Ausschüttung von 2,5 Milliarden Franken ermöglicht, dauert zehn Jahre. Sie wird nach fünf Jahren überprüft. Wir haben die letzten fünf Jahre zu wenig ausgeschüttet. Deshalb können wir jetzt etwas mehr ausschütten. Es gibt ein gewisses Polster von im Moment noch gut 10 Milliarden Franken. Wenn das weg ist, dann kann es in der nächsten Periode durchaus wieder weniger sein.
Das ist der Sinn des Antrages der Minderheit: Was geschieht nun mit diesen berühmten etwa 20 Milliarden Franken, die aus dem Erlös aus den Goldverkäufen entstehen? Dazu hatten wir ja eine Volksabstimmung. Es wurde einmal berechnet, dass die Hälfte des Goldes der SNB für währungs- und geldpolitische Zwecke nicht nötig sei und dass es nach aussen zur Verfügung gestellt werden könne. Aber solange das rechtlich nicht über die Verfassung oder irgendwie anders definiert ist, ist das immer noch eine ganz gewöhnliche Reserve, die ganz klar den gesetzlichen Vorschriften unterliegt.
Ich habe auch gestern wieder Flugblätter erhalten, wonach sich der Bundesrat angeblich am "Volksvermögen" vergreift. Wenn jetzt jemand sagt, wir müssten damit etwas anderes tun oder darauf verzichten, es auszuschütten und es vielmehr horten, bis ein neuer Verfassungsartikel kommt, dann muss ich sagen: Ein solches Vorgehen wäre klar widerrechtlich. Das ist eine ganz normale Reserve, die erst einmal intellektuell als überschüssig definiert worden ist. Bis das wirklich ausgegliedert wird, können wir das normal bewirtschaften.
Das bundesrätliche Vorhaben ist nun folgendes - das hat Frau Spoerry geschildert -: Wir möchten nicht einfach, obwohl wir das aufgrund der gesetzlichen Grundlagen theoretisch tun könnten, die ganzen 20 Milliarden Franken so verteilen, dass zwei Drittel an die Kantone und ein Drittel an den Bund gehen. Ich glaube, das wäre politisch nicht möglich. Das Volk hat zwar zweimal Nein gesagt - man kann das nun hin und her interpretieren -, aber 20 Milliarden Franken sind ein so grosser Betrag, dass der Bundesrat der Meinung ist, dass sich dazu das Parlament und nötigenfalls auch das Volk äussern sollten. Das ist nun der Grund dafür, dass wir Ihnen sehr bald eine Botschaft bringen werden, die Ihnen vorschlagen wird, einmal die Substanz zu erhalten; das ist das einzige Element, das in der Volksabstimmung unbestritten geblieben ist. Das bedeutet, Sie können dann entscheiden, dass während 30 Jahren - oder wie immer Sie wollen - nur die Realzinsen ausgeschüttet werden. Wir werden Ihnen dann weiter vorschlagen, dass die Realzinsen zu zwei Dritteln an die Kantone und zu einem Drittel an den Bund verteilt werden, wie es dem verfassungsmässigen Schlüssel entspricht.
Warum beantragen wir Ihnen eine Verfassungsänderung? Mit Unterstützung des Bundesamtes für Justiz sind alle unsere Rechtsgelehrten zum Schluss gekommen, dass wir eine Realverzinsung aufgrund des heutigen Verfassungsartikels nicht machen können, weil der uns zwingt, alles auszuschütten. Da werden Sie sich darüber unterhalten können, wie Sie das machen wollen. Das würde noch einmal eine Volksabstimmung geben.
Es stellt sich nun die Frage: Was machen wir in der Übergangszeit? Das ist genau das, wovon auch Herr David mit seinem Minderheitsantrag ausgeht. Wir sind der Meinung, dass wir nach den heutigen Rechtsvorschriften dieses Zusatzvermögen verzinsen und die Erträge ausschütten müssen.
Hier hätten wir wiederum zwei Möglichkeiten: Wir könnten in der geltenden Vereinbarung gar nichts ändern. Dann kämen aus diesen 1300 Tonnen Gold - ich sage jetzt nicht 20 Milliarden Franken - zusätzliche Erträge. Etwa die Hälfte ist schon verflüssigt, die andere noch nicht. Wir haben aufgrund einer internationalen Abmachung hier eine Grenze; wir können das nicht auf einen Schlag verkaufen, wollen es auch nicht, weil das den Goldpreis senken würde. Das wären Erträge, die wir in die normale Vereinbarung hineinlaufen lassen könnten. Das würde bedeuten, dass wir dann vielleicht in fünf Jahren noch mehr zur Verfügung hätten und das in fünf Jahren erhöhen könnten. Vielleicht würde es sich auch erübrigen, und wir könnten sagen: Wir verteilen das im Laufe von zehn Jahren oder machen erst dann eine neue Vereinbarung.
Wir sind aber der Meinung, beim Abschluss der Vereinbarung sei nicht die Meinung gewesen, diese Sonderreserve von 20 Milliarden Franken sei einzubeziehen; deshalb wurde sie nicht in die 2,5 Milliarden eingerechnet. Das ist ein Grund dafür, dass wir die jährlichen Erträge, welche von den 1300 Tonnen Gold kommen, in einer gesonderten Vereinbarung den Kantonen und dem Bund zusätzlich ausschütten, und zwar so lange, bis wir eine endgültige gesetzliche oder Verfassungsgrundlage haben.
Wir können in dieser Zeit nicht nur den Realzins ausschütten, weil das nicht den gesetzlichen Normen entspricht. Aber das ist eine begrenzte Zeit, es sind zwei oder drei Jahre. Da wird die Entwertung - der Goldpreis hat wieder etwas zugelegt - nicht so gross sein, dass daraus substanzielle Verluste resultieren würden. Das ist der Grund dafür, dass der Bund diesen Entscheid gefällt hat. Ich habe die Rechtsgrundlagen zitiert. Wir könnten das genau so machen.
Wenn dieses Gesetz in Kraft träte, bevor eine neue Grundlage für diese 1300 Tonnen Gold bestehen würde, dann würde der neue Artikel 31, der nicht bestritten war, das Gleiche ermöglichen. Damit wird auf diese Reservenzuweisungen - Kopfprämie der Kantone usw. - verzichtet, denn es heisst in Absatz 2: "Der Betrag des Bilanzgewinns, der die Dividendenausschüttung übersteigt, fällt zu einem Drittel an den Bund und zu zwei Dritteln an die Kantone." Diese Vereinbarung würde nach wie vor gelten können, auch aufgrund des neuen Gesetzes.
So gesehen wird der Bundesrat - er hat uns schon damit beauftragt - dem Anliegen von Herrn David Rechnung tragen. Ich wäre an sich froh, wenn er seinen Minderheitsantrag zurückziehen würde, weil wir dann das Gesetz nicht belasten und nicht Gefahr laufen, dass über irgendeine Differenzbereinigung das sogar noch ausdrücklich politisch abgelehnt würde. Das würde es dann dem Bundesrat politisch [PAGE 312] erschweren, die Ausschüttung dessen, was gesetzlich geboten ist, auch zu veranlassen.