Rutz Gregor · Nationalrat · 2023-12-19
Rutz Gregor · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-12-19
Wortprotokoll
Ich möchte Sie bitten, diesen Ordnungsantrag abzulehnen, und zwar aus den Gründen, die Kollege Pfister jetzt geschildert hat. Selbstverständlich müssen die SPK in solche Entscheide mit einbezogen werden, aber eben vor der Praxisänderung und nicht nachher. Darum geht es hier. Es geht nicht um die Frage, und das sage ich an die linke Seite gerichtet, ob Frauen aus Afghanistan hier in der Schweiz Asyl erhalten oder nicht. Keine Frau aus Afghanistan wird zurückgeschickt. Selbst bei abgelehntem Gesuch wird eine vorläufige Aufnahme gewährt. Diese Leute können hierbleiben.
Es geht hier um eine dringende andere Frage. Der Bundesrat hat, wenn er das will, die Möglichkeit, ganzen Gruppen pauschal Asyl oder eine Aufnahme zu gewähren, und zwar aufgrund von Artikel 4 in Verbindung mit Artikel 66 des Asylgesetzes. Da geht es um den Status S. Das gilt heute für Personen aus der Ukraine. In allen anderen Fällen gilt das Prinzip, dass die Gesuche einzeln geprüft werden müssen. Jetzt prescht ein Bundesamt vor - es war ein Bundesamt und nicht der Gesamtbundesrat - und sagt, wir machen eine Praxisänderung: Generell haben alle Leute mit afghanischer Nationalität - es geht nicht einmal um die Herkunft, es geht um die Nationalität - Anspruch auf Asyl. Das ist gesetzeswidrig, und das ist falsch, und dagegen müssen wir uns wehren. Selbstverständlich, Kollege Pfister, bin ich jederzeit offen dafür, diese wichtigen Diskussionen in der Kommission zu führen, aber unter Einhaltung der Regeln.
Was Sie auch nicht vergessen dürfen, ist die Zahl der Flüchtenden, die zunimmt. Es gibt heute gegen zehn Millionen Afghanen im Ausland. Die meisten, die hierherkommen, kommen aus Drittstaaten; diese afghanischen Frauen kommen ja nicht aus Afghanistan, sondern aus Drittstaaten hierher. Wenn Sie meinen, wir könnten unsere humanitäre Tradition aufrechterhalten, indem wir zehn Millionen Flüchtlinge hierher einladen, dann, so glaube ich, täuschen Sie sich. Wir müssen einen anderen Weg gehen.
Der dritte Punkt, den Sie erwähnt haben, ist dieser Bundesverwaltungsgerichtsentscheid. Lesen Sie auch hier genau, was entschieden worden ist, und lesen Sie genau, wie hierüber in den Medien falsch berichtet wurde. Es gibt ganz viele solche Entscheide. Das war ein Entscheid, der sich auf einen Einzelfall bezog, kein Grundsatzentscheid. Wenn es ein Grundsatzentscheid gewesen wäre, hätte er erstens auf die Praxis des SEM Bezug nehmen und zweitens in einem Fünfergremium gefällt werden müssen. Das war beides nicht der Fall. Dieser Entscheid wurde hier falsch dargestellt.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, diesen Ordnungsantrag abzulehnen. Es ist wichtig und dringend, dass wir die Frage klären - und es geht hier rein um diese Frage -, auf welchen [PAGE 2451] gesetzlichen Grundlagen das SEM und das EJPD entscheiden sollen. Dass wir diese Frage heute behandeln, ist wichtig. Selbstverständlich müssen wir dann die Sache in der Kommission mit dem neuen Departementsvorsteher anschauen. Da bin ich der Erste, der hier zustimmt, Kollege Pfister. Ich hoffe, dass wir dann etwas mehr Ordnung in dieser Sache haben.
Ich danke Ihnen, wenn Sie diesen Ordnungsantrag ablehnen.
[VS]