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preparatory:AB 331703

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-12-19

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat Ihnen diese Buchstaben beantragt, um eine Kohärenz mit den EU-Vorschriften hinzukriegen. Ich habe Verständnis dafür, dass Sie ein möglichst schlankes Gesetz mit wenig administrativen Hürden und wenig zusätzlichen Aufgaben wollen. Wir müssen uns einfach bewusst sein: Wenn wir im Register der EU, dem ERRU, mitmachen möchten, könnte die Streichung dieser Buchstaben ein Hindernis sein, weil wir dann keine Äquivalenz haben. Deshalb bitte ich Sie namens des Bundesrates, diese Streichung nicht vorzunehmen, da wir das Gesetz sonst schon wieder ändern müssten.

Wir können uns aber vorstellen, zu sagen, dass die Bestimmungen gemäss den Buchstaben f und g im Moment, solange wir nicht im ERRU mitmachen, nicht anwendbar sind - wenn Sie diese im Gesetz drin belassen. Wir würden für den Zweitrat einen entsprechenden Alternativvorschlag ausarbeiten im Bewusstsein, dass Sie diese Regelung hier nicht wollen. Aber ich würde Ihnen anraten, die Buchstaben im Moment drin zu lassen, damit das Gesetz kompatibel ist mit dem Register der EU, damit wir damit nicht nochmals in den Rat kommen müssen.

Ich wünsche eine Abstimmung.

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