Rösti Albert · Bundesrat · 2023-12-19
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-12-19
Wortprotokoll
Bevor ich konkret auf das Anliegen der Motion Sommaruga Carlo eingehe, mache ich eine Vorbemerkung. Sie haben es richtig gesagt, wir müssen bis Ende 2024 die Konzession erneuern. Der Bundesrat hat aber am 8.[NB]November entschieden, die bestehende Konzession bis Ende 2028 mit einigen allfälligen technischen Anpassungen zu verlängern. Der Entscheid fiel im Zusammenhang mit der Volksinitiative "200 Franken sind genug!", weil der Bundesrat der Auffassung ist, dass er klar über den Finanzrahmen Bescheid wissen muss, bevor die Konzession und entsprechend die Inhalte erneuert werden können. Von daher ist die Dringlichkeit für Ihr Anliegen etwas kleiner.
In diesem Zusammenhang nehme ich gerne schnell Stellung. Der Bundesrat hat gesagt, er erwarte bei der Umsetzung des Gegenprojekts, das jetzt in der Vernehmlassung ist - ich sage "Gegenprojekt", weil es kein eigentlicher Gegenvorschlag ist, sondern die Beiträge einfach auf Verordnungsebene angepasst würden -, dass in den Bereichen Bildung, Information und Kultur ein Schwerpunkt gesetzt werde, und er würde das auch in der Konzession so definieren. Die Bereiche Sport und Unterhaltung wären allenfalls zu schärfen, oder - Sie sagen es richtig - wenn reduziert werden muss, dann in diesem Bereich, weil es hier einfach auch private Angebote und Sender gibt. Letztlich müssen wir den öffentlichen Auftrag schwerpunktmässig - nicht ausschliesslich, sondern schwerpunktmässig - in den Bereichen Bildung, Information und Kultur sehen. Es ist nicht an mir, nicht am Bundesrat und, glaube ich, auch nicht am Parlament, hier genauere Angaben zu machen. Es liegt am Schluss im Rahmen der vorhandenen Finanzen an der SRG, zu bestimmen, was von den Zuschauerinnen und Zuschauern bzw. von den Nutzerinnen und Nutzern der Konzepte nachgefragt wird.
In diesem Zusammenhang würde ich Ihnen eben auch beliebt machen, das Anliegen von Herrn Sommaruga abzulehnen, dies, weil die SRG den Handlungsbedarf nach unserer Auffassung erkannt hat. Sie haben die Zahl gesagt: 2022 machte die Übertragung von Frauensport über 35 Prozent des Live-Sportangebots aus. Im laufenden Jahr stand beispielsweise die Frauenfussball-WM im Zentrum der Berichterstattung oder auch der Radsport mit der Tour de Suisse und der Tour de Romandie, die Volleyball-Europameisterschaften oder das Swiss Ladies Open im Golf. Man hat hier also durchaus auch Frauensportarten Gewicht verliehen. Von Herrn Ständerat Müller wurde auch der Pferdesport erwähnt, der ebenfalls vom SRF übertragen wird.
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass wir der SRG nicht politische Vorgaben machen sollten, die dann allenfalls an den Bedürfnissen der Konsumenten, die ich nicht beurteilen werde, vorbeigehen. Wichtig scheint mir aber, dass das Anliegen in der geltenden Konzession schon berücksichtigt ist, indem diese eine Bestimmung zur Chancengleichheit enthält. In Artikel 3 Absatz 3 der Konzession, "Grundsätze betreffend das publizistische Angebot", steht geschrieben: "Die SRG bemüht sich um eine angemessene Darstellung und Vertretung der Geschlechter in ihrem publizistischen Angebot." Von daher ist das Anliegen eigentlich berücksichtigt. Weitere, engere Angaben zu machen schiene mir nicht opportun, da der SRG letztlich auch eine Programmautonomie zugeschrieben wird.
Vor diesem Hintergrund lehnt der Bundesrat das Anliegen ab.