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preparatory:AB 331879

Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-12-19

Wortprotokoll

Mit dieser Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, das Resettlement-Programm für die Jahre 2024 und 2025 auszusetzen. In der Begründung der Motion wird mit den mangelnden Kapazitäten des in der Schweiz bereits ohne Resettlement-Programme stark ausgelasteten Asylsystems argumentiert. Die Behörden in Kantonen und Gemeinden seien mit der Integration der Flüchtlinge aus dem Resettlement der Jahre 2022 und 2023 bereits genügend ausgelastet.

Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen aus folgenden Gründen die Ablehnung der Motion: Das Resettlement-Programm wurde 2019 ausdrücklich in zweijährigen Schritten beschlossen, um dem berechtigten Wunsch der Kantone nach Planungssicherheit und Flexibilität bei einer angespannten Situation im Asylwesen Rechnung zu tragen. Die Bandbreite der Zahl der aufzunehmenden Personen - 1500 bis 2000 - ist entsprechend auch nur eine Maximalgrösse. Das heisst, wenn die Situation es erfordert, ist auch eine Aufnahme von wesentlich weniger Personen oder von gar niemandem möglich. Innerhalb der Begleitgruppe Resettlement sind denn auch die wichtigen Entscheidungsträger - Kantone, Städte und Gemeinden - vertreten. Das Parlament wird über die Staatspolitischen Kommissionen ebenfalls einbezogen und informiert.

Seit 2020 hat das EJPD die Aufnahme von Resettlement-Flüchtlingen dreimal sistiert, aus drei unterschiedlichen Anlässen: 2020 führte die Pandemie zur Sistierung, 2022 der Krieg in der Ukraine, 2023 die gestiegenen Zahlen bei den Asylbewerbern. In allen drei Situationen wurde das Programm sistiert, weil das Asylsystem anderweitig beansprucht war. Für die in der Motion erwähnten Jahre 2024 und 2025 hat der Bundesrat in einem Entscheid festgehalten, dass das Programm explizit erst dann wieder aufgenommen wird, wenn Kantone und Gemeinden das auch unterstützen.

Nach Ansicht der Kommissionsmehrheit würde eine Annahme der Motion aber die Wiederaufnahme des Programms verunmöglichen, sollten sich die Kantone und Gemeinden aufgrund einer anderen Situation im Asylwesen damit einverstanden erklären. Gerade weil der Fokus beim Resettlement auf Menschen gelegt wird, die tatsächlich Flüchtlinge sind und Asylgründe vorweisen können, aber nicht in der Lage sind, die Reise in andere sichere Länder auf sich zu nehmen, ist die Kommissionsmehrheit der Auffassung, dass solche "echten Flüchtlinge", vornehmlich Frauen und Kinder, wenn es die Situation im Asylwesen zulässt, Aufnahme in der Schweiz finden sollten.

Eine Kommissionsminderheit sieht dies anders. Sie möchte, dass in den Jahren 2024 und 2025 kein Spielraum mehr bestehen soll. Damit möchte sie den Druck aufrechterhalten, dass sich die Situation im Asylwesen ändert.

Die Kommissionsmehrheit will diese Option, wenn es die Situation zulässt und wenn Kantone und Gemeinden damit einverstanden sind, dass die Schweiz dann solche Menschen - hauptsächlich Frauen und Kinder - mit echten Fluchtgründen aufnehmen kann.

In diesem Sinne beantragt Ihnen Ihre Kommission mit 12 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen Ablehnung der Motion.