Fässler Daniel · Ständerat · 2023-12-19
Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-12-19
Wortprotokoll
Unser Rat hiess in der Herbstsession 2020 diese Motion einstimmig gut. Der Nationalrat folgte uns in der Frühjahrssession 2021 oppositionslos. Der Nationalrat beschloss in der letzten Herbstsession, die Frist um ein weiteres Jahr zu verlängern. Ihre Kommission beantragt einstimmig, dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen, Ihnen liegt dazu ein Kommissionsbericht vor.
Worum geht es? Die an den Bundesrat überwiesene Motion verlangt vom Bundesrat, dass er dem Parlament die notwendigen Gesetzesänderungen unterbreitet bzw. die nötigen Massnahmen ergreift, damit Biomasseanlagen auch in Zukunft wirtschaftlich betrieben werden können. Dabei wurde bewusst ein interdisziplinärer Ansatz gewählt; im Vordergrund steht die Produktion von Gas, Strom und Wärme aus Hofdünger, Grüngut oder Holz. Die Motion zielt aber auch auf das Schliessen von Nährstoffkreisläufen und die Reduktion von Nährstoffüberschüssen ab.
Die betroffenen Bundesämter für Energie, für Raumentwicklung, für Umwelt und für Landwirtschaft haben sich umgehend an die Umsetzung der Motion gemacht. Seither konnten diverse Verbesserungen erzielt werden: Mit der Revision des Energiegesetzes im Rahmen der parlamentarischen Initiative Girod 19.443 wurden für Biomasseanlagen die Investitionsbeiträge erhöht und Betriebskostenbeiträge eingeführt. In dem in der letzten Herbstsession beschlossenen Geschäft 21.047, dem sogenannten Mantelerlass, wurde diese Stossrichtung bestätigt, indem die Investitionsbeiträge bis Ende 2035 verlängert wurden und die zeitliche Begrenzung für die Beantragung von Betriebskostenbeiträgen aufgehoben wurde. Gleichzeitig wurden sowohl im Mantelerlass als auch in der Vorlage RPG 2 die raumplanungsrechtlichen Rahmenbedingungen so verbessert, dass das Potenzial der land- und forstwirtschaftlichen Biomasse künftig besser genutzt werden kann.
Nun, warum soll die Motion noch nicht abgeschrieben werden? Andere zur Umsetzung der Motion identifizierte Massnahmen wurden noch nicht abschliessend geprüft oder angegangen. Dazu gehören vor allem Massnahmen zur Förderung von kleineren landwirtschaftlichen Biomasseanlagen. Das Potenzial zur Erschliessung der landwirtschaftlichen Biomasse wird heute noch kaum genutzt. Erst knapp 5 Prozent des Hofdüngers werden in Biogasanlagen stofflich und energetisch genutzt. Das sollte sich ändern.
Dabei geht es nicht nur darum, steuerbare, dezentrale und CO2-neutrale erneuerbare Energie zu erzeugen. Ebenso grosse Mehrwerte schaffen landwirtschaftliche Biogasanlagen auch in anderen Bereichen. Durch die Vergärung von Hofdünger in Biogasanlagen wird der Ausstoss des besonders klimawirksamen Treibhausgases Methan massgeblich reduziert. Landwirtschaftliche Biogasanlagen helfen zudem, umweltschädliche Nährstoffüberschüsse zu reduzieren, die Humusbildung zu fördern und damit Nährstoffkreisläufe zu schliessen.
Diese Leistungen sind im Sinne des vom Parlament im Frühling 2021 mit der parlamentarischen Initiative 19.475, "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren", beschlossenen Massnahmenpaketes für sauberes Trinkwasser und eine nachhaltigere Landwirtschaft, werden aber noch ungenügend umgesetzt. Für die Hofdüngervergärung in Biomasseanlagen sollte es bessere finanzielle Anreize geben. Ich erachte es zudem als nötig, Grundlagenarbeit zu leisten sowie die Information und Beratung der Landwirtschaft zu verbessern.
Die Kommission beantragt Ihnen aus diesen Gründen einstimmig, die Behandlungsfrist um ein Jahr zu verlängern.