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Stark Jakob · Ständerat · 2023-12-19

Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-12-19

Wortprotokoll

Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte wird ab Ende 2024 anwendbar. Fortan muss man für alle Produkte, die irgendwo auf der Welt produziert worden sind, insbesondere Holz, aber auch Kaffee, Kakao usw., nachweisen, dass sie nicht auf Feldern entstanden sind, wo vorher illegal gerodet oder illegaler Waldbau betrieben worden ist. Die Verordnung sieht ein Jahr Übergangsfrist vor, worauf sie ab Ende 2024 in der EU angewendet wird.

Alle Rohstoffe und Erzeugnisse, die in der EU auf den Markt kommen oder von dort importiert werden, werden nur noch akzeptiert, wenn nachgewiesen ist, dass sie erstens sogenannt entwaldungsfrei sind und zweitens rechtmässig erzeugt wurden. Der Nachweis hat mittels einer Sorgfaltserklärung zu erfolgen; diese ist über ein EU-Informationssystem möglich, vorausgesetzt, die Schweiz findet dort Anschluss.

Allen von dieser EU Deforestation Regulation (EUDR) betroffenen Branchen - darunter die Holzwirtschaft, die ich als Präsident von Lignum Schweiz vertrete, aber auch die Schokoladen-, die Kaffee-, die Soja-, die Palmöl-, die Vieh- und die Fleischbranche - ist es ein Anliegen, zu verhindern, dass ab Anfang 2025 Handelshemmnisse entstehen, die sie diskriminieren. Es geht aber auch darum, dass wir, wenn man das nachzuvollziehen versucht, einen unverhältnismässigen Bürokratieaufwand vermeiden - im Export und im Import und vor allem auch für die KMU, die binnenmarktorientiert arbeiten, die also weder importieren noch exportieren -, dass man da möglicherweise Ausnahmen machen kann. Und dann ist auch zu regeln, ob vielleicht für Schweizer Holz - das ja, wie wir alle wissen, generell entwaldungsfrei ist bzw. regulär geerntet wird - nicht eine Generalregelung gemacht werden kann, die den ganzen Bürokratieaufwand minimieren würde. Das ist das erste Anliegen.

Das zweite ist die Klärung des Zugangs zum EU-Informationssystem, von dem ich kurz erzählt habe. Es ist zu klären, ob es eventuell möglich ist, mit anderen Drittstaaten zusammen dieses EU-Informationssystem zu benutzen.

Drittens geht es darum, ob Schweizer Recht angepasst werden muss - wenn ja: auf Verordnungsstufe oder auf Gesetzesstufe? - und ob auch die Anerkennung Schweiz-EU in Bezug auf den Zugang zum EU-Informationssystem irgendwo rechtlich abgesichert werden müsste. Aber hierzu möchte ich zu bedenken geben und das auch als Frage und als Anliegen an den Herrn Bundesrat richten, dass eine Rechtsregelung, beispielsweise eine Verordnung, in der Schweiz nur in Kraft gesetzt werden soll, wenn deren Inhalt auch von der EU anerkannt wird. Sie sehen also, es sind viele Fragen und viele Anliegen.

Die Antwort des Bundesrates ist ja grundsätzlich positiv ausgefallen, aber doch sehr, sehr, sehr knapp - es sind genau zehn Zeilen. Deshalb, Herr Bundesrat, mein Anliegen an Sie: Können Sie uns heute schon etwas mehr sagen? Und vor allem: Können Sie uns Hoffnung machen, dass wir auch dieses Problem unbürokratisch und bald in den Griff bekommen?

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