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Villiger Kaspar · Bundesrat · 2003-03-19

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2003-03-19

Wortprotokoll

Die Nationalbank könnte an sich natürlich mit der Weiterführung dieses Nationalitätenerfordernisses leben. Der Handel mit der Aktie würde dadurch nicht behindert. Nicht im Aktienbuch eingetragene ausländische Aktionäre würden weiterhin über die Vermögensrechte verfügen, sie würden eine Dividende bekommen - selbstverständlich -, aber sie hätten keine Mitwirkungsrechte. Es scheint, dass das wahrscheinlich nicht sehr viel ausmachen würde. Sie wissen ja auch, dass das Stimmrecht auf 100 Stimmen pro Person begrenzt ist. Das ist der Grund, der uns dazu bewogen hat, das Erfordernis vielleicht doch etwas zu lockern. Zum Ersten, das hat Herr Wicki gesagt: Im normalen Aktienrecht haben wir diese Beschränkung für die Vinkulierung aufgehoben. Es gab früher sogar eine Zeitung, bei der Sie nachweisen mussten, dass Sie freisinnig sind, wenn Sie ins Aktienbuch eingetragen werden wollten. Es gab Leute, die die Ausländer ausgeschlossen haben, und solche Dinge. Das hat der Qualität nicht geschadet. (Heiterkeit)

Wir sind aber der Meinung, dass hier doch eine gewisse Offenheit anzustreben wäre und dass es heutzutage eigentlich etwas kleinkariert wirkt, wenn man noch eine solche Nationalitätenbeschränkung einführt. Die Frage ist einfach, ob es einen gefährlichen ausländischen Einfluss gibt. Es ist aus einem doppelten Grund nicht gefährlich: Zum Ersten hat das Aktionariat überhaupt keinen Einfluss auf die Geldpolitik. So gesehen ist ein Einfluss schädlicher Art nicht denkbar. Zum Zweiten hat man das Stimmrecht von Privataktionären bewusst auf 100 Stimmen begrenzt. Ein Privater kann hier also nicht besonders viel Einfluss nehmen. Ich habe Ihnen vorher die Aufteilung der Aktien - Kantone usw. - vorgelesen.

Von der Bank her gesehen kann hier nichts passieren, und ich könnte mir vorstellen: Für den einen oder anderen [PAGE 305] Ausländer ist es lustig, eine Aktie einer solchen Bank zu haben. Dann fährt er einmal im Jahr in die Schweiz und geht an die Versammlung und brüstet sich damit, dass er eine Aktie einer der besten Zentralbanken hat. Wieso sollen wir ihm das nicht gönnen, wenn es nirgends schadet. Von der Bank aus und von den Vermögensrechten her ist es kein Problem. Wenn wir das Gesetz schon erneuern, möchte ich Ihnen im Namen des Bundesrates doch empfehlen, hier etwas Weltoffenheit ohne Schaden an den Tag zu legen.