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Binder-Keller Marianne · Ständerat · 2023-12-20

Binder-Keller Marianne · Ständerat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-12-20

Wortprotokoll

Nachdem der Nationalrat der Motion 21.4354 klar zugestimmt hat, bitte ich auch den Ständerat darum. Die damalige Ablehnung meiner Motion durch den Bundesrat hat sich insofern ja überholt, als inzwischen ein bundesrätlicher Bericht vorliegt, der zum Schluss kommt, ein solches Verbot sei umsetzbar. Die schon etwas unglückliche damalige Begründung des Bundesrates war, das Zurschaustellen und Instrumentalisieren von Kennzeichen des Nationalsozialismus könne zwar schockierend und belastend sein, insbesondere für die Opfer des Holocaust, würde aber die Menschenwürde und den öffentlichen Frieden nur mittelbar beeinträchtigen, was auch immer das heisst. Dann sei auch noch die Meinungsfreiheit beeinträchtigt, wenn man solches verbieten würde. Zusammengefasst: Der Bundesrat lehnte ab, weil die Gesetze halt so seien, wie sie seien, und weil weitergehende Strafbestimmungen unnötig seien.

Dass Gesetze so sind, wie sie sind, ist mir auch klar. Deshalb habe ich ja auch die Motion geschrieben. Ich erkläre gerne ganz kurz die Intention, die Überlegungen hinter meiner [PAGE 1246] Motion: Ein Verbot nationalsozialistischer Symbolik, Gesten, Fahnen, Grussformen, Zeichen, Parolen, Rufe wurde in diesem Parlament schon mehrmals diskutiert. Auch der Bundesrat wollte ein solches schon einmal einführen. Immer wieder scheiterte es an der Durchführbarkeit. Warum? Das Anliegen war immer sehr offen formuliert, beispielsweise 2009, wo es um ein Verbot rassistischer Symbole ging, oder 2019, wo es um das Verbot extremistischer, rassistischer oder gewaltverherrlichender Symbole ging. Das Parlament lehnte dies mit der Begründung ab, dass die aufgrund des Bestimmtheitsgebots von Artikel 1 StGB erforderliche klare Definition schwierig sei.

Das ist nachvollziehbar, wenn die Strafnorm breit auf rassistische Symbole jeglicher Art Bezug nimmt. Das gilt jedoch nicht, wenn man das Verbot auf eine konkrete Form des Rassismus, nämlich den Holocaust, bezieht und einzig die Verwendung von in der Öffentlichkeit bekannten Symbolen verbietet. Also: Eine Strafnorm allein mit Bezug auf den Holocaust ist begründet. Der Nationalsozialismus ist als historisch einzigartiges Verbrechen gegen die Menschlichkeit umfassend beschrieben. Diese Einzigartigkeit wird nun ja auch durch eine von unserem Parlament gewünschte Schweizer Holocaust-Gedenkstätte in Erinnerung behalten werden.

Den Handlungsbedarf erachte ich als klar gegeben. Der verstärkt aufkommende und beunruhigend ausgelebte Antisemitismus macht mir schon lange Sorge. Die Geschichtslosigkeit, die Ignoranz, die schiere Arroganz den Fakten gegenüber, die Verluderung des Denkens: Nicht ganz 80 Jahre nach dem Krieg haben jüdische Menschen in unseren freien, westlichen Gesellschaften immer grössere Ängste. Nicht ganz 80 Jahre nach dem Krieg skandieren Horden in Europa: "Juden ins Gas" oder "From the river to the sea". Hakenkreuze zieren die Transparente bei politischen Demos verschiedener Provenienz. Es ist ein Phänomen. Der Antisemitismus feiert sich auf grässliche Weise gerade von Neuem wieder ab, insbesondere seit dem 7.[NB]Oktober. Statt eines "Nie wieder" erleben wir ein "Ja, aber". Und dieser Geschichtslosigkeit, meine ich, gilt es den Riegel zu schieben.

Dass man in der Motion der RK-S eine Ausweitung des Verbotskatalogs fordert und auch weitere rassendiskriminierende Symbolik verbieten will, ist richtig. Das schliesst aber nicht aus, gleichzeitig meine Motion 21.4354 anzunehmen. Ihre Kommission findet ja - es wurde bereits erwähnt -, man könne beispielsweise nationalsozialistische Propagandamittel, Zeichen, Symbole usw. verbieten. Meine Bitte wäre, es gleich jetzt zu tun, also beide Vorstösse anzunehmen.

Ich danke Ihnen für ein Ja zu beiden Motionen.