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Zopfi Mathias · Ständerat · 2023-12-20

Zopfi Mathias · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion · 2023-12-20

Wortprotokoll

Die vorliegende Motion von alt Nationalrat Marco Romano wurde im Nationalrat mit 127 zu 46 Stimmen bei 14 Enthaltungen angenommen. Sie verfolgt ein grundsätzlich sehr unterstützungswürdiges Ziel, nämlich dass Personen, die in Italien rechtskräftig wegen Verbindungen zur Mafia verurteilt wurden, nicht mehr in die Schweiz einreisen dürfen; dies nicht nur, um diese Personen irgendwie zu bestrafen, sondern um die Unterwanderung der Schweiz durch die Mafia zu verhindern, wie es der Motionär ausdrückt. Ohne das Thema weiter zu vertiefen, lässt sich sagen, dass das Problem der Mafia in der Schweiz nicht unterschätzt werden darf und die Schweiz im Kampf gegen die Mafia nicht irrelevant, sondern im Gegenteil in erheblichem Umfang beteiligt und auch gefordert ist.

Trotz dieser Ausgangslage empfiehlt Ihnen die Kommission aber einstimmig, die Motion abzulehnen; dies deshalb, weil die Motion die Einreisesperren zu generell fordert, quasi als Automatismus. Das ist mit rechtsstaatlichen Überlegungen nicht zu vereinbaren. Die Motion fordert nämlich das systematische Verfügen von Einreiseverboten ohne Prüfung des Einzelfalles. Diese Prüfung ist aber zwingend notwendig. Unser Rechtsstaat wirkt nun einmal so, dass man den Einzelfall beurteilen muss und nicht generell Verfügungen treffen kann. Das heisst aber nicht, dass Einreiseverbote nicht möglich sind, im Gegenteil. Sie können schon heute verfügt werden, und sie werden auch verfügt. Das muss aber im Einzelfall passieren.

Das wird, wie gesagt, heute bereits gemacht, und zwar immer wieder und schon quasi systematisch. Insbesondere werden Einreiseverbote geprüft und verfügt, wenn eine Person, die wegen Verbindungen zur Mafia rechtskräftig verurteilt wurde, nicht mehr in Haft ist. Dann ist logischerweise Dringlichkeit gegeben. Bei Personen, die sich noch in Italien in Haft befinden, werden Einreiseverbote zwar auch geprüft und verfügt, aber es ist natürlich weniger dringend.

Wir haben uns in der Kommission versichern lassen, dass solche Einreiseverbote, wenn es nötig ist, innert sehr kurzer [PAGE 1252] Frist verfügt werden können. Es ist auch möglich, Einreiseverbote zu prüfen und zu verfügen, wenn eine Person in Italien - aus welchem Grund auch immer - von einem Gericht freigesprochen worden ist, sich aber aus den vorhandenen Akten ergibt, dass sie eben Verbindungen zur Mafia hat. Bei den Einreiseverboten handelt es sich nämlich nicht um ein Strafverfahren, sondern um ein Verwaltungsverfahren.

Ihre Kommission hat sich von der Direktorin des Fedpol versichern lassen, dass sich die Schweizer Behörden sehr bewusst sind, dass der Mafia mit Konsequenz begegnet werden muss. Einreiseverbote werden, wie ich gesagt habe, tatsächlich geprüft und auch häufig verfügt. Die Kommission kam deshalb zum Schluss, dass die Motion abzulehnen ist, weil sie nicht notwendig ist und aus rechtsstaatlicher Sicht zu weit geht.

Ich beantrage Ihnen im Namen der Kommission entsprechend, die Motion abzulehnen.