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Jositsch Daniel · Ständerat · 2023-12-20

Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-12-20

Wortprotokoll

Das Postulat 23.4317 möchte durch den Bundesrat einen Bericht mit dem Ziel erstellen lassen, die Vor- und Nachteile einer Kronzeugenregelung auszuloten. Dabei sollen insbesondere auch andere Rechtssysteme beigezogen werden, die eine solche Regelung kennen, und es sollen die Auswirkungen auf die schweizerische Straf- und Strafprozessrechtsgesetzgebung dargestellt werden. Wenn Ihnen dieses Thema bekannt vorkommt, dann ist das kein Zufall, weil wir vor Kurzem schon einmal darüber diskutiert haben. Wir haben auch im Zusammenhang mit der Schaffung und der Revision der Strafprozessordnung darüber gesprochen.

Aber vielleicht zunächst zum Hintergrund: Ein Kronzeuge ist ein Mittäter - in Fällen, in denen mehrere Täter zusammenarbeiten, insbesondere in kriminellen Organisationen -, der mit der Strafjustiz kollaboriert und dadurch eine Strafmilderung oder Straffreiheit erhält. Sie kennen Kronzeugen sicher aus Filmen insbesondere amerikanischer Provenienz, oder Sie kennen die bekannten Pentiti in Italien. Die Schweiz kennt eine Kronzeugenregelung bisher nicht. Wie bereits erwähnt, haben wir das Thema schon verschiedentlich diskutiert, und eine solche Regelung wurde jeweils vom Parlament abgelehnt. Eine Kronzeugenregelung wurde vor allem deshalb abgelehnt, weil sie erhebliche Gefahren und Nachteile aufweisen kann.

Welches sind diese Gefahren? Zuerst besteht bei einem Kronzeugen natürlich die grosse Gefahr, dass er Falschaussagen macht, weil er belohnt wird, wenn er gewisse Informationen preisgibt. Damit besteht natürlich die Tendenz, dass jemand Dinge nur erzählt, um sich interessant zu machen. Weiter verletzt eine Kronzeugenregelung die Rechtsgleichheit. Denn ein Mittäter kann sich durch Informationen in eine bessere Position versetzen und unter Umständen sogar von der Strafverfolgung befreit werden - je nachdem, wie die Kronzeugenregelung ausgestaltet ist. Damit profitiert er gegenüber seinen Mittätern. Dann ist eine Kronzeugenregelung natürlich eine Regelung, die vor allem in kriminellen Organisationen die höheren Hierarchiestufen bevorzugt, weil diese die interessanteren Informationen als die kleinen Fische haben.

Dies sind die Gründe, warum wir eine Kronzeugenregelung bisher - ich würde sagen: aus juristischer Sicht zu Recht - abgelehnt haben. Ich kann Ihnen auch gerne offenlegen, dass ich mich jeweils mit Händen und Füssen dagegen gewehrt habe, dass man eine solche Regelung einführt. [PAGE 1260]

Nun, wir haben in der Kommission für Rechtsfragen den Bundesanwalt angehört. Dieser hat uns dargelegt, dass Ermittlungen gegen die organisierte Kriminalität und terroristische Organisationen fast notwendigerweise den Einsatz einer Kronzeugenregelung bedingen. Er hat uns dargelegt, dass die Bekämpfung der organisierten Kriminalität sonst ausserordentlich schwierig sei. Inwieweit das stimmt oder nicht stimmt, inwieweit es übertrieben ist oder nicht, wissen wir wahrscheinlich zu wenig, wenn wir nicht selber in der Strafverfolgung im Zusammenhang mit kriminellen oder terroristischen Organisationen tätig sind. Wir waren aber doch so weit alarmiert, dass wir gesagt haben: Wenn tatsächlich eine Schwierigkeit bei der Bekämpfung solcher hochgefährlicher Organisationen besteht und eine Kronzeugenregelung absolut notwendig ist, um weiterzukommen, dann ist das sicher prüfenswert.

Wir haben aber, das sehen Sie, im Postulat ganz klar gesagt, dass wir einen Bericht wollen, in dem die Vor- und Nachteile abgewägt werden. Wir wollen die Argumente auf dem Tisch haben, und wir wollen sehen, wie sich eine solche Regelung in anderen Rechtsordnungen auswirkt. Wir wollen sehen, wieweit sie sich in unser Strafrechtssystem integrieren lässt.

Ich habe bewusst gesagt, dass ich diesen Bericht möchte, weil ich einer bin, der die Kronzeugenregelung bisher intensiv bekämpft hat. Ich sage Ihnen ganz offen: Ich weiss nicht, ob ich ihr zustimmen werde. Ich befürworte jetzt einzig, dass man einen Bericht macht, weil - da teile ich die Meinung des Bundesanwalts - die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und terroristischer Organisationen angesichts der Situation erstens sehr prioritär und zweitens sehr schwierig ist. Das ist klar. Die Frage ist nur, ob eine Kronzeugenregelung das richtige Mittel ist respektive ob wir hier rechtsstaatlich zu viel hergeben würden, um zu wenig zu gewinnen. Ich kann mich gerne dafür hergeben, dass wir uns Gedanken darüber machen, wie man solche Organisationen wirkungsvoll bekämpft, und nicht von vornherein sagen, dass das gar nicht infrage komme.

Deshalb ersuche ich Sie mit der Mehrheit der Kommission, dieses Postulat anzunehmen.

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