Deiss Joseph · Bundesrat · 2003-03-20
Deiss Joseph · Bundesrat · Freiburg · 2003-03-20
Wortprotokoll
Ich glaube, hier ist wirklich die "Minute der Wahrheit" gekommen. Eine der Schwächen - und sehr wahrscheinlich einer der Hauptgründe, weshalb die Schweiz in den vergangenen zehn Jahren stagniert und kaum Wachstum erzielt hat - besteht darin, dass die Strukturen erhalten geblieben sind. Strukturen sind aus allerhand Gründen erhalten geblieben - auch, weil der Wettbewerb seine Aufgabe eben nicht erfüllen konnte.
Herr Bürgi hat vorhin darauf hingewiesen, dass die Sanktion die Existenz des Betroffenen nicht gefährden darf. Das stimmt wohl. Wir dürfen aber nicht vergessen, dass der Wettbewerb sehr wohl die Existenz der Betriebe infrage stellt. Sonst würde es keine Strukturanpassungen, keinen Strukturwandel geben. Kartelle erlauben vielen Betrieben, dank Marktabschottung, dank übersetzter Preise, einfach dank Aussetzen des Wettbewerbes, am Leben zu bleiben. Wir haben erlebt, dass gewisse Branchen dadurch plötzlich derart im Out waren, dass dann brutale Strukturanpassungen notwendig wurden. Das soll der Wettbewerb verhindern. Wenn wir das wollen, dann müssen wir der Wettbewerbspolitik die nötigen Instrumente geben. Es nützt also nichts, wenn wir uns zum Wettbewerb bekennen, aber zurückschrecken, wenn es darum geht, diejenigen zu sanktionieren, die zu Unrecht und zum Teil massiv profitieren.
Es werden über Kartelle enorme Gewinne erzielt. Es ist vielleicht nicht nötig, Paradebeispiele zu nennen, aber man rechnet damit, dass Hoffmann-La Roche im Vitaminsektor 2,7 Milliarden Dollars verdient hat - weltweit, einverstanden - und eine Busse von 2 Milliarden Dollars zu bezahlen hatte. Also bitte: Ziehen Sie dieser Vorlage nicht die wenigen Zähne, die sie zentral braucht!
Frau Slongo will mit ihrem Antrag drei Dinge:
1. Ich nenne vorerst ein Element, das bis jetzt noch wenig zur Sprache gekommen ist. Sie will nämlich Artikel 5 Absatz 4 betreffend Vertikalabsprachen, dem Sie vorhin zugestimmt haben, von den Sanktionen ausschliessen. Es macht natürlich keinen Sinn, wenn Sie im vorderen Teil des Erlasses den Eindruck erwecken, Sie würden das Gesetz verschärfen, und dies bei Artikel 49a wieder annullieren. Wir sind der Meinung, dass Artikel 5 Absatz 4 nur dann einen Sinn macht, wenn er auch zu Sanktionen führen kann, und das ist bei Artikel 49a nötig, im Sinne der Änderung, die der Nationalrat vorgenommen hat und die von Ihrer Kommission übernommen wurde.
2. Frau Slongo möchte mit ihrem Antrag das Strafmass ändern. Es wurden des Langen und Breiten Überlegungen angestellt, ob es möglich ist, andere Kriterien zu finden als den Umsatz. Herr Bürgi sagt, es gebe hier keine Praxis. Es gibt aber sehr wohl eine internationale Praxis, die bewiesen hat, dass der Weg über den Gewinn eben nicht praktikabel ist. Es ist nicht möglich, ihn anzuwenden, und deshalb haben praktisch alle OECD-Länder darauf verzichtet. Auch die Oststaaten, die zur Marktwirtschaft gelangt sind, hatten zuerst den Gewinn als Kriterium vorgesehen und haben dies nun aufgegeben, weil es nicht praktikabel war.
In den Vereinigten Staaten sind beide Möglichkeiten gegeben. Aber noch nie konnte man über den Gewinn eine Strafe bestimmen. Die Praxis hat also zur Genüge gezeigt, dass das kein gangbarer Weg ist. Übrigens, es gibt Fälle, wo es sogar keinen Sinn macht. Nehmen Sie ein Submissionskartell, bei dem sich drei Unternehmer einigen, dass einer der drei den Vertrag bekommt. Die beiden anderen haben natürlich keinen Gewinn gemacht. Sind sie weniger schuldig? Sie sehen: Über den Gewinn haben wir einfach Probleme bei der Anwendbarkeit, und das muss man einsehen.
Deshalb glauben wir, dass es nur einen Weg gibt, und das ist jener über den Umsatz. Das ist übrigens auch gut, was die Rechtssicherheit anbetrifft, denn das ist klar definiert. Hingegen: Was ist der Gewinn, der durch das Kartell entsteht? Denn es kann ja auch noch ein Bestandteil im Gewinn sein, der nicht durch das Kartell entstanden ist. Was ist nun genau der Bestandteil des Gewinnes, der sich durch das Kartell erklärt? Das ist sehr schwierig oder unmöglich festzustellen. Ich glaube auch nicht, dass das Strafmass, das hier vorgesehen ist, exorbitant ist, wie das gesagt wurde. Übrigens enthält der Artikel, wie das auch der Kommissionspräsident gesagt hat, genügend Elemente, die darauf hinweisen, dass es dem Gesetzgeber darum geht, das Verhältnismässigkeitsprinzip anzuwenden. Zwar wird nicht der Gewinn als Basis für das Strafmass genommen, aus den gegebenen Gründen, aber doch als ein Element, das mit einzubeziehen ist.
Also bleiben Sie bitte beim Beschluss des Nationalrates oder beim Antrag Ihrer Kommission, was Absatz 1 anbetrifft.
3. Zu den Absätzen 2 und 3: Da geht es wirklich um den präventiven Charakter des Gesetzes. Was hier insbesondere eingeführt wird, ist nicht sosehr die Frage des Denunzierens, sondern die Frage: Hat man im Zeitpunkt der Bildung eines Kartells eine neue Situation, ein neues Element, in seine Überlegungen einzubeziehen, bevor man mit einem Konkurrenten eine kartellistische Absprache eingeht? Denn man muss sich zusätzlich fragen, inwiefern er in Zukunft überhaupt zuverlässig sein wird. Sie sehen sofort, dass das dann einen sehr abschreckenden Charakter haben wird.
Die ganze Änderung macht keinen Sinn, wenn Sie die Absätze 2 und 3 streichen, wie das auch Frau Beerli gesagt hat. Wir brauchen beide.