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Rieder Beat · Ständerat · 2023-12-20

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-12-20

Wortprotokoll

Ich bin auch in dieser Kommission und habe die Diskussion mitverfolgt. Ich nehme jetzt die Position ein, die Kollege Jositsch in den vergangenen Jahren immer innehatte. Ich bin der Meinung, dass wir diese Übung hier und heute abbrechen, das Postulat nicht einmal einreichen und diese Geschichte gemeinsam mit dem Bundesrat beerdigen sollten.

Im deutschen Strafrecht gibt es einen geflügelten Satz: Die Kronzeugenregelung sei die grosse Untote der Rechtspolitik. Das heisst, diese Regelung verspricht immer sehr viel und hält am Ende des Tages nichts.

Es ist ein wenig schwierig, gegen dieses Postulat zu argumentieren, weil Kollege Jositsch eigentlich bereits alle Argumente dargelegt hat, die gegen eine Kronzeugenregelung in der Schweiz sprechen. Das hauptsächliche Argument hat er auch erwähnt, nämlich dass es gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 8 der Bundesverfassung spricht, wenn eine einzelne beschuldigte Person zulasten anderer Mitbeschuldigter strafprozessuale Vorteile erhält. Das zweite, aus meiner Sicht noch wichtigere Argument hat er auch bereits erwähnt, nämlich das prozessuale Risiko, dass Kronzeugen die Justiz in die Irre führen. Das ist nicht irgendein theoretisches Beispiel, sondern diese Erfahrung hat man insbesondere im angelsächsischen Raum und auch in Italien zur Genüge machen können.

Die Kronzeugenregelung entspricht nicht unserem Strafrecht. Sie kommt aus dem angelsächsischen Raum. Wie gesagt, sie wurde auch in Italien umgesetzt, zum Teil mit Erfolg, zum Teil mit verheerenden Resultaten. Wir brauchen sie nicht.

Anlässlich der Anhörungen habe ich gefragt, ob es Fälle gebe, bei denen es eine Kronzeugenregelung bräuchte. Aufgrund der Antworten war es mir nicht plausibel, dass wir in der Schweiz jetzt Hunderte Fälle hätten, bei denen wir Kronzeugen einsetzen könnten und dadurch bessere ermittlungstechnische Resultate hätten. Ich gehe nicht davon aus, dass zum Beispiel die Mafia oder anderes organisiertes Verbrechen nicht in der Schweiz ist. Das wäre naiv, wir wissen ja, dass es der Fall ist. Ich gehe aber davon aus, dass unsere Behörden diese Fälle mit den bisherigen Ermittlungsmethoden, wie bereits demonstriert, aufklären können und dass die Strafverfolgung auch in diesem Bereich funktioniert.

Wenn wir nun ein Postulat annehmen würden, dann würde der Bundesrat wahrscheinlich - wie auch in der Vergangenheit - die gesamten Argumente auflisten, die gegen eine Kronzeugenregelung sprechen, und uns dringend raten, davon abzusehen. Ich bin gespannt darauf, was die Frau Bundesrätin uns hier und heute sagen wird.

Aus diesen Gründen bin ich entgegen dem damaligen Beschluss der Kommission dafür, die Übung hier abzubrechen. Bereits in der Vergangenheit haben wir das so gehandhabt und im Ständerat bisher immer die Position eingenommen, dass wir eine solche Regelung nicht brauchen.