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Zopfi Mathias · Ständerat · 2023-12-20

Zopfi Mathias · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion · 2023-12-20

Wortprotokoll

Ich bin der gleichen Ansicht wie Kollege Rieder und Kollegin Vara, die sehr gut erläutert haben, dass dieses Postulat keinen Mehrwert bringt und wir mit diesem Postulat auch ein bisschen aufpassen müssen. Sie müssen sehen: Ich verstehe absolut, dass die Staatsanwaltschaften mit ihrem Ermittlungsauftrag in der Kronzeugenregelung ein mögliches Instrument sehen, um zu mehr Erkenntnissen zu gelangen. Aber am Schluss hat die Justiz nicht nur den Auftrag, die Wahrheit zu ermitteln, sondern auch, die Wahrheit oder das, was ermittelt werden konnte, zu beurteilen und Strafen auszusprechen.

Ich glaube, dort besteht ein grosser Unterschied - das hat Kollegin Vara gesagt - zum amerikanischen Rechtssystem. Das amerikanische Strafrechtssystem ist von Deals geprägt. Das sind Deals, die gar nie vor Gericht gelangen, weil sie irgendwo im Verfahren vorher mit der Staatsanwaltschaft abgemacht wurden. Das kennen Sie ja aus Filmen, die ich auch gerne schaue, die aber mit der schweizerischen Strafverfolgung ziemlich wenig gemeinsam haben. Wenn Sie jetzt ein Instrument aus diesem Strafrechtssystem in unser Strafrechtssystem einführen, das nicht von solchen Deals geprägt ist, im Gegenteil, in welchem ein Gericht das letzte Wort hat und es um Gleichbehandlung geht, und es über unser System stülpen, kann das meiner Meinung nach nicht gut funktionieren. Ich würde sagen, dass unser System unter dem Strich und vor allem auch unter dem Gerechtigkeits- und Überlastungsaspekt dem amerikanischen Rechtssystem nicht unterlegen ist.

Ich verstehe die Staatsanwaltschaften, aber ich glaube, dass wir hier zurückhaltend sein müssen. Ich danke dem Berichterstatter, dass er sehr ausgewogen auch die kritischen Punkte erwähnt hat. Ich glaube aber dennoch, dass Sie das Postulat heute ablehnen sollten.

Letztlich - Kollege Rieder hat es gesagt, und das ist für mich der wichtigste Punkt - ist es eine Frage der Qualität der Erkenntnisse, die man mit einem solchen Kronzeugensystem erhält. Ich verstehe die italienische Strafjustiz ein bisschen: Sie opfert für Erfolge die Genauigkeit, und sie opfert für Erfolge letztlich etwas die Gerechtigkeit. In einem Kronzeugensystem gibt es eben Kollateralschäden im Gerechtigkeitsempfinden und bei den rechtsstaatlichen Spielregeln. Ich bin sehr skeptisch, ob wir diese Kollateralschäden in unserem System in Kauf nehmen sollten. Der Berichterstatter hat das erläutert. Er ist auch skeptisch, kommt aber zum Schluss: "Machen wir doch dieses Postulat!" Letztlich bin ich einfach froh, wenn man, sofern Sie dem Postulat zustimmen, die kritischen Überlegungen mit einbezieht und hier eben nicht so euphorisch ist.

Ich muss aber sagen, weshalb ich zum Schluss komme, dass es das Postulat nicht braucht: Man hat sich, das wurde auch von Kollegin Vara gesagt, bereits bei der Erarbeitung der StPO - und diese ist noch nicht so alt - eingehend mit dieser Frage auseinandergesetzt. Kollege Rieder hat gesagt, was vom Bundesrat Neues kommen wird: Es wird das kommen, was bereits in den Unterlagen ist. Es kann nichts anderes kommen. Es wird heissen, dass man in Deutschland schlechte Erfahrungen gemacht hat, dass die Kronzeugenregelung auf einem komplett anderen Rechtssystem wie jenem der USA aufbaut, dass Italien eine andere Situation hat - und fertig.

Wenn ich dann noch das Votum von Kollege Rieder von vorhin in den Ohren habe, was die Überlastung unserer Strafjustiz angeht, und mir auch ein bisschen unsere eigene Beschäftigung mit diesem Thema vor Augen führe, dann komme ich zum Schluss, dass das Postulat keinen Mehrwert bringt und man es deshalb auch ablehnen kann. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dabei etwas herauskommt, was am Schluss zu einer Änderung unserer Strafprozessordnung führt.