Jositsch Daniel · Ständerat · 2023-12-20
Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-12-20
Wortprotokoll
Abschliessend möchte ich doch noch kurz auf die Argumente, die jetzt gegen das Postulat geäussert worden sind, eingehen. Zunächst ist interessant - das muss man ganz offen darlegen, und ich sage das nicht in einem kritischen Sinne -, dass die drei Votantinnen und Votanten, die dagegen gesprochen haben, alle drei praktizierende Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind. Dass diese die Sache anders sehen, kritisch sehen, ist völlig klar. Da mache ich auch niemandem einen Vorwurf.
Aber - und jetzt kommt die andere Seite, und ich nehme hier drin ein bisschen diese Rolle ein - wenn in der Kommission für Rechtsfragen der Bundesanwalt, der höchste Strafverfolger, kommt und sagt, er habe ein Problem bei der Verfolgung krimineller Organisationen und terroristischer Gruppierungen, dann alarmiert mich das, und zwar mindestens so weit, dass ich sage, ich möchte einmal die Ausgangslage sehen.
Im Postulat steht explizit, dass wir einen Vergleich wünschen, der aufzeigt, wie die Kronzeugenregelung in anderen Strafrechtssystemen funktioniert. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Aufgrund von Zeitungsberichten und Filmen allein können wir uns da keinen Überblick verschaffen, das muss etwas tiefer gehen. [PAGE 1262]
Das Zweite, was wir in den Postulatstext aufgenommen haben: Wir wollen wissen, was hier die konkreten Auswirkungen auf unser Strafrechtssystem wären. Für die Ausgestaltung einer Kronzeugenregelung gibt es übrigens verschiedene Möglichkeiten. Diese muss nicht unbedingt so wie in den USA oder in Italien ausgestaltet sein.
Frau Vara hat zu Recht darauf hingewiesen, dass es heute bereits die sogenannte kleine Kronzeugenregelung gibt. Der Richter kann im Urteil berücksichtigen, dass jemand kooperiert, und ein milderes Urteil fällen. Aber, und das hat der Bundesanwalt wahrscheinlich zu Recht gesagt, das funktioniert in der Praxis nicht. Denn heute müssen die Strafverfolgungsbehörden sagen: Kollaboriere bitte mit mir. Und wenn dann der, wenn Sie so wollen, Kronzeuge fragt, was er bekomme, dann heisst es, dass darüber der Richter im Urteil entscheiden könne. Der "Kronzeuge" muss also eine Vorleistung geben, ohne zu wissen, was er nachher bekommt. Das funktioniert mit Leuten, die aus kriminellen Organisationen stammen, nicht. Das ist der Grund, warum der Bundesanwalt die Kronzeugenregelung geprüft haben möchte.
Von dem her verstehe ich die Angst nicht, die jetzt zum Ausdruck gebracht wurde. Man sagt, man wolle gar keinen Bericht darüber machen. Ich meine, wenn es wirklich so kommt, wie Herr Rieder, Frau Vara und Herr Zopfi vorhin gesagt haben, und dieser Bericht klar darlegt, dass wir erstens keine Kronzeugenregelung brauchen und sie zweitens nicht in unser Strafrechtssystem passt, dann bin ich der Erste, der gegen eine solche Regelung ist. Das Einzige, was wir meines Erachtens nicht machen können, ist, die Bitte des obersten Strafverfolgers, sich die Frage doch wenigstens anzuschauen, kategorisch abzuschlagen. Das wäre, glaube ich, etwas fahrlässig. Wir müssten mindestens die Offenheit haben, die Kronzeugenregelung einmal sauber zu prüfen, um dann nachher vielleicht zur Erkenntnis zu kommen, dass wir eine solche Regelung nicht wollen.
Deshalb bitte ich Sie, das Postulat anzunehmen.