Nussbaumer Eric · Nationalrat · 2023-12-20
Nussbaumer Eric · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-12-20
Wortprotokoll
Art.[NB]11a[GZ]
Antrag der Kommission [GZ]
Titel [GZ]
CO2-vermindernde Faktoren bei Neuwagenflotten durch den Einsatz von synthetischen Treibstoffen
Abs. 1 [GZ]
Importeure und Hersteller von Fahrzeugen können beantragen, dass die CO2-Verminderung, die durch die Verwendung erneuerbarer synthetischer Treibstoffe erzielt wird, bei der Berechnung der CO2-Emissionen ihrer Neuwagenflotte berücksichtigt wird. Sie müssen hierfür Nachweise vorlegen, aus denen hervorgeht, welche Menge solcher Treibstoffe ihnen welcher Inverkehrbringer vertraglich zurechnet.
Abs. 2 [GZ]
Die synthetischen Treibstoffe müssen die Anforderungen nach Artikel 35d USG erfüllen.
[VS]
Art.[NB]11a [GZ]
Proposition de la commission [GZ]
Titre [GZ]
Facteurs de réduction des émissions de CO2 du parc de véhicules neufs par l'utilisation de carburants synthétiques [PAGE 2507]
Al. 1 [GZ]
Les importateurs et les constructeurs de véhicules peuvent demander que la réduction du CO2 réalisée par l'utilisation de carburants synthétiques renouvelables soit prise en compte dans le calcul des émissions de CO2 de leur parc de véhicules neufs. Ils doivent pour cela présenter les preuves attestant quelle quantité de ces carburants leur est attribuée par contrat et par quel responsable de la mise sur le marché.
Al. 2 [GZ]
Les carburants synthétiques doivent répondre aux exigences visées à l'article 35d LPE.[GZ]
[VS][GZ]
Angenommen - Adopté
[VS]
Art.[NB]12[GZ]
Antrag der Kommission [GZ]
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission [GZ]
Adhérer à la décision du Conseil des Etats[GZ]
[VS][GZ]
Angenommen - Adopté
[VS]
Art.[NB]13 [GZ]
Antrag der Kommission [GZ]
Abs. 1, 3[GZ]
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 1bis[GZ]
Streichen
[VS]
Antrag Walliser[GZ]
Abs. 4[GZ]
Ein Mitglied der Emissionsgemeinschaften haftet nicht für Verbindlichkeiten anderer Mitglieder.
Schriftliche Begründung [GZ]
Die Erfahrungen mit der Solidarhaftung von Mitgliedern der Emissionsgemeinschaften zeigen, dass diese nicht notwendig und KMU-feindlich ist und den Wettbewerb beeinträchtigt.
1.[NB]Das Instrument der Solidarhaftung ist ein Instrument des Staates, um seine Forderungen auch dann durchzusetzen, wenn ein KMU-Schuldner seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt. So kann der Staat sich bei einem anderen KMU schadlos halten. Dieses Instrument ist nicht notwendig, da es in der Vergangenheit zu keinen nennenswerten Solidarhaftungsfällen kam.
2.[NB]Das Instrument der Solidarhaftung ist ausserdem sehr KMU-feindlich. Es verunmöglicht nämlich die Bildung von Emissionsgemeinschaften von KMU. Empirisch belegt ist dies mit dem aktuellen Vollzugsbericht 2022 des BFE. Der Grund liegt darin, dass keine Bank einem KMU Kredite gewährt, wenn dieses für andere KMU in unbekannter Höhe haften muss.
3.[NB]Das Instrument der Solidarhaftung beeinträchtigt schliesslich den Wettbewerb. Es geht um rund 250 KMU, deren hauptsächliche KFZ-Bezugsquellen sich im Ausland befinden. Es handelt sich um ungefähr 3 bis 5 Prozent des schweizerischen Neuwagenmarktes. Es ist naheliegend, dass diese 3 bis 5 Prozent für kostengünstigere Importe verantwortlich sind und so eine sehr wichtige volkswirtschaftliche Bedeutung für die Neuwagenpreise in der Schweiz haben. Ohne diese 3 Prozent dürften die Preise für Neuwagen in der Schweiz wohl um 10 bis 15 Prozent oder mehr ansteigen. Dies würde den Verkauf von Elektrofahrzeugen weiter hemmen, steht doch auch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer sowie die Erhebung der Automobilsteuer von 4 Prozent auf den Elektrofahrzeugen auf den[NB]1.[NB]Januar 2024 an. Dank einer Streichung der Solidarhaftung übernimmt jeder Importeur einer Emissionsgemeinschaft die Verantwortung für die eigenen Fahrzeuge. Dies sichert dem freien Handel die Möglichkeit, auch in Zukunft zu importieren und die Preise im schweizerischen Autohandel zu regulieren.
[VS]
Art.[NB]13[GZ]
Proposition de la commission [GZ]
Al. 1, 3[GZ]
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 1bis [GZ]
Biffer
[VS]
Proposition Walliser [GZ]
Al. 4 [GZ]
Les membres d'un même groupement d'émission ne répondent pas des engagements des autres membres.